Betreff
Unterstützende Erklärung der Stadt Bühl zum 4. Klimaschutzpakt zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden nach § 5 Absatz 2 KlimaG BW
Vorlage
2023/058
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Stadt Bühl beschließt den Klimaschutzpakt zwischen Land und den kommunalen Landesverbänden nach § 5 Absatz 2 KlimaG BW zu unterstützen.

 


Sachverhalt

„Der öffentlichen Hand kommt beim Klimaschutz und der Klimawandelanpassung unter Berücksichtigung der Klima-Rangfolge in ihrem Organisationsbereich eine allgemeine Vorbildfunktion zu. [Sie] erfüllen die Vorbildfunktion in eigener Verantwortung. Sie betreiben Klimaschutz und Klimawandelanpassung auch bei einem Tätigwerden innerhalb der kommunalen Daseinsvorsorge; Klimaschutz und Klimaanpassung sind öffentlichen Aufgaben gemäß § 2 Absatz 1 der Gemeindeordnung und § 2 Absatz 1 Satz 1 der Landkreisordnung.“ So heißt es in § 5 des Klimaschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg (KlimaG BW).

 

Konkretes Ziel dabei ist es, die Landesverwaltung bis zum Jahr 2040 weitgehend klimaneutral zu organisieren. Zu diesem Zweck wurde 2015 der erste Klimaschutzpakt zwischen Land und Landesverbänden zur Umsetzung dieses gesetzlichen Handlungsauftrags geschlossen. Darin wurden konkrete Ziele für die Verwaltung sowie Fördertatbestände beschlossen, welche eine klimaneutrale Verwaltung bis 2040 unterstützen sollten. Mit dem mittlerweile 4. Klimaschutzpakt werden die Fördertatbestände weiterhin Bestand haben. Die Fördermittel für kommunale Klimaschutzmaßnahmen wurden für die Jahre 2023/2024 auf 35,8 Millionen Euro aufgestockt.

 

Mit der unterstützenden Erklärung zum Klimaschutzpakt setzt sich die Stadt Bühl das Ziel, bis zum Jahr 2040 eine klimaneutrale Verwaltung zu erreichen. Auf welcher Grundlage die Kommune ihrer Vorbildfunktion weiterhin und systematisch nachkommen möchte, wird vom Gemeindegremium entschieden.

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

Indirekte Auswirkungen. Unterstützerkommunen des Klimaschutzpakts erhalten höhere Förderquoten im Rahmen der Förderprogramme „Klimaschutz Plus“ und „KLIMOPASS“ des Landes Baden-Württemberg.

 


Klimatische Auswirkungen

Geringe Klimarelevanz. Indirekte Auswirkungen durch Vorbildwirkung der Stadtverwaltung.