Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die Stellungnahme zur Verlängerung der bergrechtlichen Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme, Sole und Lithium zu gewerblichen Zwecken im Feld „Ortenau II“ entsprechend Anlage 1 an das Regierungspräsidium Freiburg.
Sachverhalt
Die Vulcan Energie
Ressourcen GmbH beantragt die Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von
Erdwärme und die im Zusammenhang mit ihrer Gewinnung auftretenden anderen
Energien (Erdwärme) im Feld Ortenau II gemäß § 16 Abs. 4 BBergG bzw. ihrer
Rechtsvorgängerin erteilten Erlaubnis um weitere 2 ½ Jahre, also bis zum
31.12.2025. Begründet wird die nun beantragte Verlängerung der erteilten
bergrechtlichen Erlaubnis im Wesentlichen mit erheblichen Akzeptanzproblemen,
die die Durchführung der geplanten 3D-Seismik verzögert hätten. Auch habe sich
das Sammeln der Einverständniserklärungen innerhalb der durch die 3D-Seismik
betroffenen Kommunen schwierig gestaltet. Wie bekannt hat die Stadt Bühl
gemeinsam mit den Gemeinden Ottersweier, Stadt Lichtenau und der Gemeinde
Rheinmünster eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt die Absichten mit
Genehmigungsanfragen der Vulcan Energie Ressourcen GmbH verfahrenstechnisch zu
betreuen. In diesem Zusammenhang wurde das in Anlage 1 aufgeführte Schreiben
erarbeitet.
Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, der gemeinsamen Stellungnahme zuzustimmen.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Keine.
Klimatische
Auswirkungen
Keine.