Betreff
Antrag auf Verlängerung der bergrechtlichen Erlaubnis im Feld „Ortenau II“; Stellungnahme der Stadt Bühl
Vorlage
2023/059
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Stellungnahme zur Verlängerung der bergrechtlichen Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme, Sole und Lithium zu gewerblichen Zwecken im Feld „Ortenau II“ entsprechend Anlage 1 an das Regierungspräsidium Freiburg.


Sachverhalt

Die Vulcan Energie Ressourcen GmbH beantragt die Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme und die im Zusammenhang mit ihrer Gewinnung auftretenden anderen Energien (Erdwärme) im Feld Ortenau II gemäß § 16 Abs. 4 BBergG bzw. ihrer Rechtsvorgängerin erteilten Erlaubnis um weitere 2 ½ Jahre, also bis zum 31.12.2025. Begründet wird die nun beantragte Verlängerung der erteilten bergrechtlichen Erlaubnis im Wesentlichen mit erheblichen Akzeptanzproblemen, die die Durchführung der geplanten 3D-Seismik verzögert hätten. Auch habe sich das Sammeln der Einverständniserklärungen innerhalb der durch die 3D-Seismik betroffenen Kommunen schwierig gestaltet. Wie bekannt hat die Stadt Bühl gemeinsam mit den Gemeinden Ottersweier, Stadt Lichtenau und der Gemeinde Rheinmünster eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt die Absichten mit Genehmigungsanfragen der Vulcan Energie Ressourcen GmbH verfahrenstechnisch zu betreuen. In diesem Zusammenhang wurde das in Anlage 1 aufgeführte Schreiben erarbeitet.

 

Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, der gemeinsamen Stellungnahme zuzustimmen.


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

Keine.


Klimatische Auswirkungen

Keine.