Betreff
Satzung der Stadt Bühl über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit,
Beschluss der 5. Änderungssatzung
Vorlage
2023/063
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Satzung zur 5. Änderung der Satzung der Stadt Bühl über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit.

 


Sachverhalt

Im Dezember 2017 hat der Gemeinderat die Aufwandsentschädigung für die Stadt- und Ortschaftsräte mit der 4. Änderung der Entschädigungssatzung deutlich erhöht. Gleichzeitig hat er beschlossen, die Beiträge hinsichtlich der allgemeinen Lohnentwicklung zu überprüfen und gegebenenfalls alle drei Jahre im Wege einer erneuten Satzungsänderung anzupassen.

 

Da in den vergangenen Jahren eine eher geringfügige Lohnentwicklung zu verzeichnen war, kamen die Fraktionsvorsitzenden bei der ersten Überprüfung 2020 überein, keine Anpassung vorzunehmen. In diesem Jahr sind die Bruttolöhne in Deutschland dagegen deutlich gestiegen. Vor diesem Hintergrund wurde eine Satzungsänderung in den letzten Fraktionsvorsitzenden-Runden erneut besprochen.

 

Auch im Hinblick auf die angespannte Haushaltssituation wurde letztlich nochmals auf eine Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für Stadt- und Ortschaftsräte verzichtet. Diese Entschädigungssätze werden bei der nächsten Überprüfung wieder in den Blick genommen.

 

Es wird aber vorgeschlagen, die Entschädigung nach § 1, also insbesondere für Wahlhelfer, wie folgt zu erhöhen, um dieses Engagement noch mehr als bisher zu würdigen:

 

Durchschnittssatz bei einer zeitlichen Inanspruchnahme:

 

bis zu 3 Stunden     25,00 Euro (bisher 20,00 Euro)

bis zu 6 Stunden     50,00 Euro (bisher 40,00 Euro)

über   6 Stunden     75,00 Euro (bisher 60,00 Euro)

                                (Tageshöchstsatz).

 

 

Da der Wahlhelferdienst in der Regel mehr als sechs Stunden beträgt, erhalten die Betroffenen für ihren Einsatz am Wahlsonntag den Tageshöchstsatz. Die Mehrkosten für eine Wahl würden sich auf rund 3.800,00 Euro belaufen.

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

Die Mehrkosten für eine Wahl belaufen sich auf rund 3.800,00 Euro (Sachkonto: 42710000, Kostenstelle 12100000).

 


Klimatische Auswirkungen

Keine.