Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt folgende
Zuschüsse an sporttreibende Vereine für das Jahr 2023:
Verein Zuschuss
2023
TV Bühl |
31.086 € |
TV Eisental |
8.970 € |
Gymnastikgruppe Moos |
2.229 € |
SV Kappelwindeck |
19.410 € |
VfB Bühl |
14.512 € |
SV Altschweier |
6.096 € |
SC Eisental |
6.096 € |
SV Neusatz |
7.127 € |
SV Vimbuch |
11.934 € |
SV Weitenung |
6.779 € |
Taekwon Do Schule Olymp Bühl |
1.714 € |
Bushido Bühl |
814 € |
Budozentrum Dokan Bühl |
3.389 € |
Schützenverein Ritter Reinhard Kappelwindeck |
812 € |
Schützenverein Schartenberg Eisental |
812 € |
Schützenverein Alt Windeck Neusatz |
554 € |
Tennisclub Vimbuch |
2.165 € |
-2- TC Bühl |
3.905 € |
Reit- und Fahrverein „St. Leonhard“ |
3.776 € |
Ski-Club Bühl |
1.301 € |
Ski-Club Immenstein Neusatz |
941 € |
Rennrodelclub "Weißer Blitz" |
597 € |
Langlaufzunft Burg Windeck |
213 € |
Radfahrverein "Sturmvogel" Moos |
213 € |
Seglergemeinschaft Rheinmünster-Bühl |
213 € |
Tauchsportverein Mittelbaden |
213 € |
Bühler Boule-Club |
468 € |
Sportkegelclub Rot-Weiß Bühl |
213 € |
Modellsportverein Bühl |
468 € |
Behindertensportverein |
256 € |
Frauengymnastik Altschweier |
683 € |
Turnier Tanz Club Bühl e.V. |
256 € |
Gleitschirmfreunde Bühl-Bühlertal |
256 € |
DRK-Seniorengymnastik |
340 € |
Altenwerk Altschweier (Gymnastik) |
170 € |
Seniorengemeinschaft Vimbuch |
170 € |
Frauengemeinschaft Balzhofen (Gymnastik) |
340 € |
Tischtennisgemeinschaft Balzhofen |
170 € |
Frauengemeinschaft Oberbruch |
170 € |
Frauengemeinschaft Oberweier |
170 € |
|
|
Gesamt |
140.000 € |
-3-
Sachverhalt
Die Bedeutung
eines vielfältigen und gesunden Vereinslebens für ein intaktes soziales Umfeld
ist unbestritten, immer wieder wird insbesondere die Einbindung junger Menschen
in die sozialen Strukturen eines Vereins als besonders wichtig bestätigt. Der
hohe Stellenwert, der in Bühl den vielfältig tätigen kulturellen, sozialen oder
sportlich engagierten Vereine beigemessen wird, findet seinen Ausdruck nicht
nur in zahlreichen unbaren Hilfeleistungen durch die Stadt, sondern auch mit
Zuschüssen als finanzieller Unterstützung.
Seit 1979 werden Zuschüsse an Bühler Sportvereine unter besonderer Berücksichtigung der vereinsinternen Jugendarbeit verteilt. Um einen sparsamen Umgang mit Energie zu fördern, wurde 1991 außerdem eine Energiekostenpauschale eingeführt; seither kommen die Vereine für ihre entstehenden Kosten aus Strom, Wasser/Abwasser, Gas, Heizöl selbst auf.
Für die letzten Jahre wurden Mittel für die Zuschüsse in Höhe von 140.000 Euro in den Haushaltsplan aufgenommen.
Die Kriterien für die Zuschussverteilung gemäß der 2009 erstmals angewandten Neukonzeption sind:
·
Vereinsgröße
Für die allgemeine Vereinsarbeit wird ein Betrag zugrunde gelegt, der sich
an der Vereinsgröße nach der Mitgliederzahl orientiert (= Grundzuschuss).
·
Jugendarbeit
Die Mitgliedschaft von jugendlichen Mitgliedern soll besonders gefördert
werden und erfährt deshalb ein besonderes Gewicht.
·
Spielbetrieb/Trainingsaufwand
Der für Jugendmannschaften anfallende Zeit- und Trainingsaufwand wird
zusätzlich berücksichtigt.
·
Saisondauer
Insbesondere die zeitliche Belastung aus dem Spielbetrieb ist von der
Saisonlänge abhängig und soll daher unterschiedlich berücksichtigt werden.
·
Raum- und
Verbrauchskosten (frühere Energiekostenpauschale)
Hier wird die unter den Vereinen stark unterschiedliche finanzielle Belastung
aus Raum- und Verbrauchskosten berücksichtigt, in welche die frühere
Energiekostenpauschale eingeflossen ist.
Die Bewertungsfaktoren werden durch den Sportausschuss jährlich überprüft. Die Bewertung und das Ergebnis für jeden Verein sind aus der beigefügten Tabelle (Anlage 1) ersichtlich. Um größere jährliche Schwankungen bei der Zuschussgewährung zu vermeiden, wurde auf Wunsch des Sportausschusses die bisherige Basisgröße für die Gewichtung der Jugendlichen (1 Punkt je angefangene 50 Jugendliche) seit dem Jahr 2011 nochmals unterteilt (nunmehr 0,1 Punkte je 5 Jugendliche).
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Die Mittel für
die Zuschüsse an Sportvereine sind im Haushaltsplan 2023 im THH 4 unter PC 4210
– Förderung des Sports - 43180000 Zuschüsse an übrigen Bereich (Seite 302)
bereitgestellt.
Klimatische
Auswirkungen
Keine Auswirkungen.