Betreff
Neubesetzung der Stelle des/der Ersten Beigeordneten der Stadt Bühl; Stellenausschreibung
Vorlage
2023/076
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

 

1.    Der Gemeinderat beschließt den Text der Ausschreibung für die Stelle des/der Ersten Beigeordneten entsprechend der beigefügten Anlage.

2.    Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Stellenausschreibung am 14. Juli 2023 im Staatsanzeiger Baden-Württemberg, in den Bühler Stadtnachrichten und auf der städtischen Homepage sowie am 15. Juli 2023 im Acher- und Bühler Boten zu veröffentlichen, und legt den Bewerbungsschluss auf 14. September 2023, 12.00 Uhr fest.

3.    Der Gemeinderat trifft in einer zusätzlichen nichtöffentlichen Sitzung am 12. Oktober 2023 eine Auswahl für die öffentliche Vorstellung von Bewerbern.

4.    Der Gemeinderat bestimmt die öffentliche Sitzung am 25. Oktober 2023 für die persönliche Vorstellung der in die engere Wahl genommenen Bewerber/innen und für die Wahl des/der Ersten Beigeordneten.

 

 


Sachverhalt

 

Durch den Eintritt in den Ruhestand von Bürgermeister Wolfgang Jokerst wird die Stelle des/der Ersten Beigeordneten zum 1. Januar 2024 frei. Diese Stelle ist in der Hauptsatzung (§ 4 Absatz 1) vorgesehen und im Stellenplan ausgewiesen. Deshalb ist sie neu zu besetzen.

 

Rechtsstellung, Wahl und Bestellung richten sich nach § 50 der Gemeindeordnung. Der/die Erste Beigeordnete ist vom Gemeinderat zu wählen. Die Stelle ist spätestens zwei Monate vor der Besetzung öffentlich auszuschreiben.

 

Über die Festlegung der Bewerbungsfrist, die einzureichenden Bewerbungsunterlagen und damit über den Inhalt der Stellenausschreibung sowie über die Vorstellung der Bewerber/innen vor dem Gemeinderat hat der Gemeinderat nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.

Es ist folgender Verfahrensablauf vorgesehen:

 

Beschluss des Gemeinderates über die Stellenausschreibung                  05.07.2023

und die Vorstellung vor dem Gemeinderat

 

Öffentliche Ausschreibung im Staatsanzeiger sowie                                        14./15.07.2023

im Acher- und Bühler Boten, in den Stadtnachrichten

und auf der städtischen Homepage

 

Bewerbungsschluss                                                                                                                      14.09.2023, 12.00 Uhr

 

Auswahl der in die engere Wahl kommenden                                                   12.10.2023

Bewerber/innen in nichtöffentlicher Gemeinderatssitzung

(zusätzliche Sitzung)

 

Persönliche Vorstellung und Wahl des/der Ersten Beigeordneten                            25.10.2023

in öffentlicher Gemeinderatssitzung

 

Amtsbeginn                                                                                                     möglichst            01.01.2024

 

 

Der Entwurf der Stellenausschreibung, der als Anlage beigefügt ist, benennt die wesentlichen Schwerpunkte des Geschäftskreises des/der künftigen Ersten Beigeordneten sowie die Anforderungen, die an dieses Amt zu stellen sind.

 

Die endgültige Entscheidung über den Geschäftskreis, den nach § 44 Absatz 1 der Gemeindeordnung der Oberbürgermeister im Einvernehmen mit dem Gemeinderat abgrenzt, erfolgt nach der Wahl des/der Ersten Beigeordneten.

 

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

 

Die Kosten für die Veröffentlichungen der Stellenausschreibung belaufen sich auf circa 2.500 Euro.

 

 


Klimatische Auswirkungen

 

Keine.