Betreff
Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder der BITS GmbH für das Geschäftsjahr 2022
Vorlage
2023/078
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat weist die Gesellschafterversammlung der BITS GmbH an, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Dem Aufsichtsrat der BITS GmbH wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

 


Sachverhalt

 

Die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder wurde früher zusammen mit den Jahresabschlüssen der BITS GmbH beschlossen.

 

Zum Thema “Befangenheit von Gemeinderatsmitgliedern bei Angelegenheiten von Unternehmen, in denen sie die Stadt vertreten“ übermittelte das Innenministerium dem Städtetag Baden-Württemberg hierzu folgende Hinweise:

„Danach sind Gemeinderäte, die vom Gemeinderat in den Aufsichtsrat eines Unternehmens entsandt sind, bei Beratungen und Beschlüssen des Gemeinderats, die das Unternehmen berühren nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 GemO nicht befangen. Wenn es aber darum geht, im Gemeinderat zu beschließen, ob der Aufsichtsrat des Unternehmens entlastet werden soll, liegt ein die Befangenheit nach § 18 Abs. 1 GemO begründendes Sonderinteresse der dem Aufsichtsrat angehörenden Gemeinderäte vor. In erster Linie ist dann nicht das Unternehmensinteresse, sondern das Eigeninteresse der Aufsichtsratsmitglieder tangiert, da die Entlastung zumindest die Allgemeinbilligung der Aufsichtsratstätigkeit bedeutet und gegebenenfalls auch einen Verzicht auf mögliche Schadenersatzansprüche gegen die Aufsichtsratsmitglieder aus deren persönlicher Haftung für die pflichtgemäße Aufgabenwahrnehmung begründen kann. Die Unmittelbarkeit des Vor- oder Nachteils ist gegeben, auch wenn die Entlastung des Aufsichtsrats nicht durch den Gemeinderat, sondern durch die Gesellschafterversammlung erfolgt, da die Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung nach § 104 Abs. 1 GemO an einen rechtmäßigen Beschluss des Gemeinderats gebunden sind.“

 

Daher muss die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder in einem separaten Beschluss erfolgen.

 

Dem Aufsichtsrat der BITS GmbH soll für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt werden.

 

Der Gemeinderat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. 5 Mitglieder inkl. des Oberbürgermeisters sind als Aufsichtsräte befangen, sodass 20 nicht befangene Stadträtinnen und Stadträte verbleiben, von denen mindestens 13 anwesend sein müssen, um einen gültigen Beschluss in dieser Sitzung fassen zu können. Da auch der Bürgermeister Aufsichtsratsmitglied ist, geht die Sitzungsleitung auf die erste ehrenamtliche Stellvertretung des Oberbürgermeisters über.

 

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

 

Keine Auswirkungen.

 


Klimatische Auswirkungen

 

Keine Auswirkungen.