Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat weist die Gesellschafterversammlung der BITS GmbH an, folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Aufsichtsrat der BITS GmbH wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.
Sachverhalt
Die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder wurde früher zusammen mit den
Jahresabschlüssen der BITS GmbH beschlossen.
Zum Thema “Befangenheit von Gemeinderatsmitgliedern bei Angelegenheiten
von Unternehmen, in denen sie die Stadt vertreten“ übermittelte das
Innenministerium dem Städtetag Baden-Württemberg hierzu folgende Hinweise:
„Danach sind Gemeinderäte, die vom Gemeinderat in den Aufsichtsrat eines
Unternehmens entsandt sind, bei Beratungen und Beschlüssen des Gemeinderats,
die das Unternehmen berühren nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 GemO nicht befangen. Wenn
es aber darum geht, im Gemeinderat zu beschließen, ob der Aufsichtsrat des Unternehmens entlastet werden soll, liegt ein
die Befangenheit nach § 18 Abs. 1 GemO begründendes
Sonderinteresse der dem Aufsichtsrat angehörenden Gemeinderäte vor. In erster Linie ist dann nicht das
Unternehmensinteresse, sondern das Eigeninteresse der Aufsichtsratsmitglieder
tangiert, da die Entlastung zumindest die Allgemeinbilligung der
Aufsichtsratstätigkeit bedeutet und gegebenenfalls auch einen Verzicht auf
mögliche Schadenersatzansprüche gegen die Aufsichtsratsmitglieder aus deren
persönlicher Haftung für die pflichtgemäße Aufgabenwahrnehmung begründen kann.
Die Unmittelbarkeit des Vor- oder Nachteils ist gegeben, auch wenn die
Entlastung des Aufsichtsrats nicht durch den Gemeinderat, sondern durch die
Gesellschafterversammlung erfolgt, da die Vertreter der Gemeinde in der
Gesellschafterversammlung nach § 104 Abs. 1 GemO an einen rechtmäßigen
Beschluss des Gemeinderats gebunden sind.“
Daher muss die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder in einem separaten
Beschluss erfolgen.
Dem Aufsichtsrat der BITS GmbH soll für das Geschäftsjahr 2022
Entlastung erteilt werden.
Der Gemeinderat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller
Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. 5 Mitglieder inkl. des
Oberbürgermeisters sind als Aufsichtsräte befangen, sodass 20 nicht befangene
Stadträtinnen und Stadträte verbleiben, von denen mindestens 13 anwesend sein
müssen, um einen gültigen Beschluss in dieser Sitzung fassen zu können. Da auch
der Bürgermeister Aufsichtsratsmitglied ist, geht die Sitzungsleitung auf die
erste ehrenamtliche Stellvertretung des Oberbürgermeisters über.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Keine Auswirkungen.
Klimatische
Auswirkungen
Keine Auswirkungen.