Betreff
Verkehrssituation nach dem Ausbau der Gartenstraße
Vorlage
2023/085
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

Der Technische Ausschuss erteilt das Einvernehmen zur Ausweisung der Gartenstraße als verkehrsberuhigter Bereich.

 

 


Sachverhalt

Die Gartenstraße grenzt direkt an das Stadtsanierungsgebiet „Süd“ an und bildet eine der wichtigen fußläufigen Verbindungen von/zum Bahnhof Bühl/ZOB über den historischen Stadtgarten zum Stadtzentrum. Sie nimmt einen Großteil des Schülerverkehrs auf. Mit der Ansiedlung eines Ärztehauses mit Apotheke, eines Kindergartens, einer Kindertagesstätte, einem Kinderhort, einer Kneipe und weiterführend in direkter Anbindung eines Altenpflegeheimes hat die Straße zusätzlich eine wichtige Funktion hinsichtlich Versorgung sowie Aufenthaltsqualität erhalten.

 

Entsprechend den politischen Zielsetzungen der Stadt Bühl und deren Neuausrichtung in Sachen Klimaschutz und Verkehrspolitik war und ist es Aufgabe der Stadtentwicklung und Verkehrsplanung durch entsprechende Maßnahmen eine Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität herbeizuführen.

 

Bedingt durch eine erforderliche Komplettsanierung der gesamten Ver- / Entsorgungsinfrastruktur hat sich 2018 mit der Gartenstraße die Möglichkeit geboten diesem Ziel ein Stück näher zu kommen. Nach erfolgter Verkehrserhebung konnte die Gartenstraße nach RAST06 (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen) als Wohnstraße eingestuft werden. Die Stadtverwaltung hat im Anschluss danach gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen eines Beteiligungsprozesses im Jahre 2018 einen Vorschlag zur Neugestaltung des öffentlichen Straßenraumes der Gartenstraße erarbeitet. Das Ergebnis bildete die Grundlage für den zwischenzeitlich erfolgten Umbau der Gartenstraße als Mischverkehrsfläche und durch die geschaffenen Pflanzquartiere wird sie ihrem Namen Gartenstraße auch wieder gerecht. Der Umbau der Gartenstraße bildete sozusagen das Pilotprojekt bezüglich der Neuausrichtung im öffentlichen Straßenraum in Bühl. Mit der Neugestaltung des Trottenplatzes im Ortsteil Eisental wurde dieses Konzept mit Erfolg weiterverfolgt. Das Projekt konnte sogar zwischenzeitlich durch die dadurch gewonnene gesteigerte Aufenthaltsfunktion als „Verkehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesen werden.

 

Im Fall der Gartenstraße haben neuste Verkehrserhebungen jetzt bestätigt, dass das motorisierte Verkehrsaufkommen durch die Neugestaltung abgenommen hat und die Gartenstraße ebenfalls die Voraussetzungen zur Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich erfüllt. Hierfür war jedoch eine Genehmigung beim Regierungspräsidium Karlsruhe einzuholen. Der Antrag ist vom Ordnungsamt gestellt worden. Die Genehmigung liegt jetzt vor. Im Rahmen der Genehmigung hat das Regierungspräsidium Karlsruhe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung die durch Zeichen 325.1 angeordnete Schrittgeschwindigkeit keine höhere Geschwindigkeit als 7 km/h gestattet. Das Regierungspräsidium geht davon aus, dass die Stadt Bühl als zuständige untere Straßenverkehrsbehörde dafür Sorge tragen wird, durch geeignete Maßnahmen der Verkehrsüberwachung oder Verkehrsbeeinflussung sicherzustellen, dass der Regelungsgehalt „Schrittgeschwindigkeit“ eingehalten wird. Die Stadt Bühl ist somit ihrer Zielsetzung hinsichtlich Klima- und Verkehrspolitik ein Stück nähergekommen.

 

Im Rahmen der Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich erfolgt zudem die vom Polizeipräsidium Offenburg und mehreren Anwohnern geforderte Sicherung der Hauseingänge der Anwesen 3 und 11 sowie der Bereiche zwischen den Wohnanwesen 3 und 5 sowie 7 und 9. Bei den Häusern 3-11 bestand schon immer das Problem, dass diese auf der Grundstücksgrenze errichtet wurden und somit die Straßenanbindung schon immer problematisch war. Hier werden Poller ähnlich wie bei der alten Realschule aufgestellt, um die Hauseingänge bzw. Ausfahrten zu kennzeichnen. Die Mischverkehrsfläche bleibt erhalten.

 

Der Umbau der Gartenstraße in Bühl wird zwischenzeitlich an der Hochschule in Karlsruhe, Institut für Verkehr und Infrastruktur, als gelungenes Beispiel einer Neuordnung des Straßenraumes angeführt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

Keine

 


Klimatische Auswirkungen

Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität entsprechend den politischen Zielsetzungen der Stadt Bühl und deren Neuausrichtung in Sachen Klimaschutz und Verkehrspolitik.