Beschlussvorschlag
Der
Technische Ausschuss erteilt das Einvernehmen zur Ausweisung der Gartenstraße
als verkehrsberuhigter Bereich.
Sachverhalt
Die Gartenstraße grenzt direkt an das
Stadtsanierungsgebiet „Süd“ an und bildet eine der wichtigen fußläufigen
Verbindungen von/zum Bahnhof Bühl/ZOB über den historischen Stadtgarten zum
Stadtzentrum. Sie nimmt einen Großteil des Schülerverkehrs auf. Mit der
Ansiedlung eines Ärztehauses mit Apotheke, eines Kindergartens, einer
Kindertagesstätte, einem Kinderhort, einer Kneipe und weiterführend in direkter
Anbindung eines Altenpflegeheimes hat die Straße zusätzlich eine wichtige Funktion
hinsichtlich Versorgung sowie Aufenthaltsqualität erhalten.
Entsprechend den politischen Zielsetzungen der Stadt
Bühl und deren Neuausrichtung in Sachen Klimaschutz und Verkehrspolitik war und
ist es Aufgabe der Stadtentwicklung und Verkehrsplanung durch entsprechende
Maßnahmen eine Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität herbeizuführen.
Bedingt durch eine erforderliche Komplettsanierung der
gesamten Ver- / Entsorgungsinfrastruktur hat sich 2018 mit der Gartenstraße die
Möglichkeit geboten diesem Ziel ein Stück näher zu kommen. Nach erfolgter
Verkehrserhebung konnte die Gartenstraße nach RAST06 (Richtlinien für die
Anlage von Stadtstraßen) als Wohnstraße eingestuft werden. Die Stadtverwaltung
hat im Anschluss danach gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen
eines Beteiligungsprozesses im Jahre 2018 einen Vorschlag zur Neugestaltung des
öffentlichen Straßenraumes der Gartenstraße erarbeitet. Das Ergebnis bildete
die Grundlage für den zwischenzeitlich erfolgten Umbau der Gartenstraße als
Mischverkehrsfläche und durch die geschaffenen Pflanzquartiere wird sie ihrem
Namen Gartenstraße auch wieder gerecht. Der Umbau der Gartenstraße bildete
sozusagen das Pilotprojekt bezüglich der Neuausrichtung im öffentlichen
Straßenraum in Bühl. Mit der Neugestaltung des Trottenplatzes im Ortsteil
Eisental wurde dieses Konzept mit Erfolg weiterverfolgt. Das Projekt konnte
sogar zwischenzeitlich durch die dadurch gewonnene gesteigerte
Aufenthaltsfunktion als „Verkehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesen werden.
Im Fall der Gartenstraße haben neuste
Verkehrserhebungen jetzt bestätigt, dass das motorisierte Verkehrsaufkommen
durch die Neugestaltung abgenommen hat und die Gartenstraße ebenfalls die
Voraussetzungen zur Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich erfüllt. Hierfür
war jedoch eine Genehmigung beim Regierungspräsidium Karlsruhe einzuholen. Der
Antrag ist vom Ordnungsamt gestellt worden. Die Genehmigung liegt jetzt vor. Im
Rahmen der Genehmigung hat das Regierungspräsidium Karlsruhe ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung die
durch Zeichen 325.1 angeordnete Schrittgeschwindigkeit keine höhere
Geschwindigkeit als 7 km/h gestattet. Das Regierungspräsidium geht davon aus,
dass die Stadt Bühl als zuständige untere Straßenverkehrsbehörde dafür Sorge
tragen wird, durch geeignete Maßnahmen der Verkehrsüberwachung oder
Verkehrsbeeinflussung sicherzustellen, dass der Regelungsgehalt
„Schrittgeschwindigkeit“ eingehalten wird. Die Stadt Bühl ist somit ihrer
Zielsetzung hinsichtlich Klima- und Verkehrspolitik ein Stück nähergekommen.
Im Rahmen der Ausweisung als verkehrsberuhigter
Bereich erfolgt zudem die vom Polizeipräsidium Offenburg und mehreren Anwohnern
geforderte Sicherung der Hauseingänge der Anwesen 3 und 11 sowie der Bereiche
zwischen den Wohnanwesen 3 und 5 sowie 7 und 9. Bei den Häusern 3-11 bestand
schon immer das Problem, dass diese auf der Grundstücksgrenze errichtet wurden
und somit die Straßenanbindung schon immer problematisch war. Hier werden
Poller ähnlich wie bei der alten Realschule aufgestellt, um die Hauseingänge
bzw. Ausfahrten zu kennzeichnen. Die Mischverkehrsfläche bleibt erhalten.
Der
Umbau der Gartenstraße in Bühl wird zwischenzeitlich an der Hochschule in
Karlsruhe, Institut für Verkehr und Infrastruktur, als gelungenes Beispiel
einer Neuordnung des Straßenraumes angeführt.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Keine
Klimatische
Auswirkungen
Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität entsprechend den politischen Zielsetzungen der Stadt Bühl und deren Neuausrichtung in Sachen Klimaschutz und Verkehrspolitik.