Betreff
Einziehung des Wegegrundstückes Flst.Nr. 2937 in der Yburgstraße Gemarkung Weitenung
Vorlage
2023/109
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt das Wegegrundstück Flst.Nr. 2937 Gemarkung Weitenung für den Fußverkehr zu sperren und die erforderliche Einziehung durchzuführen.

 


Sachverhalt

 

Das Grundstück FlSt. Nr. 2937 wird seit Jahren nicht mehr als öffentlicher Weg genutzt, da der Weg an der Grenze eines privaten Grundstückes endet und damit ein Durchgangsverkehr nicht möglich ist.

 

Die angrenzenden Nachbarn pflegen den Weg, der als Grünfläche genutzt wird, und haben deshalb den Erwerb des von ihnen unterhaltenen Grundstücks bei der Stadt Bühl beantragt.

 

Von Seiten der Verwaltung sowie des Ortschaftsrates Weitenung spricht nichts gegen einen Verkauf. Das Grundstück ist für den Fußverkehr entbehrlich.

 

Mit dem Verkauf ist die Nutzung des Grundstückes Flst. Nr. 2937 durch die Öffentlichkeit nicht mehr möglich und macht insofern eine Entwidmung gemäß § 7 Straßengesetz erforderlich. Die Entwidmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

Die genaue Lage des Grundstücks Flst. Nr. 2937 ist im beigefügten Lageplan dargestellt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

 

Erlös aus dem Verkauf des Grundstückes sowie Einsparung der Unterhaltungskosten.

 


Klimatische Auswirkungen

 

Keine.