Betreff
Satzung der Stadt Bühl über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit,
Beschluss der 6. Änderungssatzung
Vorlage
2023/120
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Satzung zur 6. Änderung der Satzung der Stadt Bühl über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit.

 

 


Sachverhalt

 

Im Dezember 2017 hat der Gemeinderat die Aufwandsentschädigung für die Stadt- und Ortschaftsräte mit der 4. Änderung der Entschädigungssatzung deutlich erhöht. Gleichzeitig hat er beschlossen, die Beiträge hinsichtlich der allgemeinen Lohnentwicklung zu überprüfen und gegebenenfalls alle drei Jahre im Wege einer erneuten Satzungsänderung anzupassen.

 

Da in den vergangenen Jahren eine eher geringfügige Lohnentwicklung zu verzeichnen war, kamen die Fraktionsvorsitzenden bei der ersten Überprüfung 2020 überein, keine Anpassung vorzunehmen. In diesem Jahr sind die Bruttolöhne in Deutschland dagegen deutlich gestiegen. Vor diesem Hintergrund wurde eine Satzungsänderung in den letzten Fraktionsvorsitzenden-Runden erneut besprochen.

 

Nachdem bereits im Juni die Beträge für die Wahlhelfer erhöht wurden, soll nun auch eine maßvolle Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Stadt- und Ortschaftsräte erfolgen.

 

Es wird deshalb vorgeschlagen, den monatlichen Grundbetrag für Stadträte, ehrenamtliche Oberbürgermeister-Stellvertreter und Fraktionsvorsitzende im Gemeinderat auf 150,00 Euro im Monat zu erhöhen (bisher 125,00 Euro). Für Ortschaftsräte soll der monatliche Grundbetrag auf 60,00 Euro erhöht werden (bisher 50,00 Euro). Schließlich soll auch die Entschädigung für die ehrenamtlichen Ortsvorsteher-Stellvertreter je Tag der Stellvertretung auf 50,00 Euro angehoben werden (bisher 40,00 Euro). Darüber hinaus hat der Verwaltungsausschuss in der Vorberatung am 20.09.2023 beschlossen, dass auch das Sitzungsgeld um 5,00 Euro erhöht werden soll, bei Stadträten also auf 40,00 Euro (bisher 35,00 Euro) und bei Ortschaftsräten auf 25,00 Euro (bisher 20,00 Euro).

 

Im Rahmen der Anhörung wurde die Angelegenheit in allen fünf Ortschaftsräten behandelt. Über die Ergebnisse wird mündlich berichtet.

 

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

 

Die Mehrkosten belaufen sich auf jährlich rund 21.800 Euro (Sachkonto: 44210000, Kostenstelle 11100100).

 


Klimatische Auswirkungen

 

Keine.