Betreff
Neubesetzung der Stelle des Ersten Beigeordneten der Stadt Bühl,
a) persönliche Vorstellung der in die engere Wahl genommenen Bewerber
b) Wahl
Vorlage
2023/129
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat wählt in geheimer Wahl den Bewerber …………………….. nach § 50 Absatz 2 der Gemeindeordnung zum neuen Ersten Beigeordneten der Stadt Bühl. Er ist zum 1. Januar 2024 zum Ersten Beigeordneten zu bestellen.

 

Der Erste Beigeordnete führt die Amtsbezeichnung Bürgermeister. Die Besoldung wird in einer getrennten Entscheidung festgelegt.

 


Sachverhalt

 

Die Stelle des Ersten Beigeordneten war vom 14./15. Juli 2023 bis zum 14. September 2023, 12:00 Uhr, öffentlich ausgeschrieben. In dieser Zeit haben sich fünf Personen um diese Stelle beworben.

 

Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 12. Oktober 2023 beschlossen, dass alle fünf Bewerber in die engere Wahl genommen und zur persönlichen Vorstellung in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25. Oktober 2023 eingeladen werden.

 

In alphabetischer Reihenfolge werden sich nacheinander unter Ausschluss der Mitbewerber vorstellen:

 

Jonas Dietzel, Dipl.-Ing. Architekt, Kappelrodeck

Unternehmer, Geburtsjahr 1981

 

Daniel Fritz, Dipl.-Betriebswirt (BA), Bühl-Weitenung

Regionaldirektor eines Kreditinstituts, Geburtsjahr 1965

 

Jürgen Lauten, Dipl.-Ing. Architekt, Bühl-Eisental

Hochbauamtsleiter einer Großen Kreisstadt, Geburtsjahr 1970

 

Martin Osieja, Dipl.-Bauingenieur, Regierungsbaumeister, Rottweil

Leiter des Straßenbauamtes eines Landkreises, Geburtsjahr 1964

 

Frank Tschany, Bühl

Zeitungszusteller, Selbständiger, Geburtsjahr 1972

 

 

Der Gemeinderat hat ferner festgelegt, dass jeder Bewerber 15 Minuten Zeit zur Verfügung hat, davon sollen zehn Minuten für die Redezeit und fünf Minuten für die Fragezeit verwendet werden.

 

Unmittelbar nach der persönlichen Vorstellung der Bewerber findet dann gleich die Wahl des Ersten Beigeordneten statt.

 

Zum Wahlverfahren nochmals die wesentlichen Grundsätze:

 

  1.  Die Wahl wird geheim mit Stimmzetteln ohne Stimmzettelumschläge vorgenommen. Sofern kein Gemeinderatsmitglied widerspricht, könnte zwar offen gewählt werden, es wird jedoch von vornherein geheime Wahl vorgeschlagen. Jedes anwesende und nicht befangene Mitglied des Gemeinderates einschließlich des Oberbürgermeisters hat eine Stimme.

 

  1. Auf dem Stimmzettel stehen alle Bewerber in alphabetischer Reihenfolge, sofern sie ihre Bewerbung nicht bis zum Wahltag zurückgezogen haben.

 

  1. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat.

 

  1. Wird eine solche Mehrheit nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt, bei der die einfache Stimmenmehrheit entscheidet.

 

  1. Ergibt die Stichwahl eine Stimmengleichheit, entscheidet das Los. In diesem Fall hat der Gemeinderat dafür ein Mitglied zu bestimmen.

 

Vor Beginn des Wahlverfahrens sind aus den Reihen des Gemeinderates zwei Wahlhelfer zu bestimmen. Im Bürgerhaus Neuer Markt sind zwei Wahlkabinen eingerichtet, sodass die Wahl zügig ablaufen kann. Sobald das Ergebnis feststeht, wird der Oberbürgermeister es bekanntgeben.


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

 

Keine.

 


Klimatische Auswirkungen

 

Keine.