Betreff
Nutzungsplan für den Stadtwald Bühl im Forstwirtschaftsjahr 2024
Vorlage
2023/137
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

 

Auf Vorschlag des Kreisforstamtes Rastatt, Bezirksleitung Bühl, und der Verwaltung stimmt der

Klima- und Umweltausschuss dem erstellten Nutzungsplan 2024 mit einer Gesamtnutzung von

14.225 Festmetern zu.

 


Sachverhalt

 

Das Kreisforstamt Rastatt, Bezirksleitung Bühl, hat in Zusammenarbeit mit der städtischen Forstabteilung den Nutzungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2024 vom 01. Januar bis 31. Dezember 2024 erstellt. Gemäß § 51 Abs. 2 LWaldG hat hierüber die Stadt Bühl zu beschließen.

 

            Der Nutzungsplan sieht in den 3 Forstdienstbezirken folgenden Holzeinschlag vor:

           

            Forstdienstbezirk I (Großer Wald)                             4.765 Festmeter

            Forstdienstbezirk II (Omerskopf)                              3.800 Festmeter

            Forstdienstbezirk III (Auewald)                                 5.660 Festmeter

 

                                                                                             14.225 Festmeter

 

Der geplante Einschlag resultiert aus den Vorgaben des Forsteinrichtungswerkes 2015-2024. Dem Plan 2024 liegt das verbliebene Restprogramm des 10-jährigen Planungszeitraumes zu Grunde.

 

Die Stadt Bühl nimmt am Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ teil. Das Programm wurde im Rahmen der KUA-Sitzung am 23.03.2023 vorgestellt. Zu den geforderten 12 Kriterien in diesem Programm gehört unter anderem, dass zur Gewährleistung einer natürlichen Waldentwicklung eine Stilllegung auf 5 % der Waldfläche für 20 Jahre umgesetzt wird. Dies bedeutet einen Nutzungsverzicht im Stadtwald Bühl auf rund 118 Hektar. Im Rahmen des Bühler Waldnaturschutzkonzept (beschlossen mit der Forsteinrichtung 2015) wurden bereits ca. 115 ha freiwillig stillgelegt und erfasst, die nun in das Förderprogramm eingebracht und auf die geforderte Stilllegungsfläche angerechnet werden können. Die verbleibende Restfläche von ca. 3 ha wird im laufenden Betriebsjahr ausgewiesen und im Rahmen der Forsteinrichtung 2025 erfasst.

 

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

 

Durch den Holzeinschlag werden voraussichtlich ca. 1.300.000 Euro Holzerlöse eingenommen. Die Ausgaben für die Holzernte belaufen sich auf ca. 431.700 EUR für Sachaufwendungen und Unternehmerleistungen. Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2024 im Teilhaushalt 8 (THH8) im Profitcenter „5550 Forstwirtschaft“ zu veranschlagen.

 


Klimatische Auswirkungen

 

Der Holzeinschlag findet im Rahmen der nachhaltigen Waldbewirtschaftung statt. Im Bau- und Werkstoff Holz bleibt CO2, das durch das Baumwachstum der Atmosphäre entzogen wurde, viele Jahrzehnte gebunden (Holzproduktespeicher). Mit der Verwendung von Holz können Bau- und Werkstoffe, die unter einem hohen Energieaufwand erzeugt werden, sowie fossile Brennstoffe ersetzt werden (Substitution). Je Tonne Kohlenstoff aus dem Wald werden nach verfügbaren Abschätzungen bei energetischer Verwendung im Schnitt 0,67 Tonnen Kohlenstoff vermieden, bei stofflicher Verwendung sind es im Schnitt sogar 1,5 Tonnen Kohlenstoff. Der Substitutionseffekt und der Produktspeichereffekt der Holznutzung aus dem Stadtwald Bühl beträgt jährlich 15.800 to CO2. Der Werkstoff Holz ersetzt CO2 verbrauchende Stoffe und wirkt sich somit positiv auf das Klima aus. Da durch die nachhaltige Waldbewirtschaftung nur ein Teil des Biomassezuwachses genutzt wird, erhöht sich das im Wald gespeicherte CO2 um jährlich 8.900 to.

 

 

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