Betreff
Jagdgenossenschaft Bühl: Verwendung des Reinertrages der Jagdgenossenschaft Bühl: - Aktualisierung des Jagdkatasters - Beschaffung eines Abfallkühlers für die Nutzer der Wildkammer
Vorlage
2023/139
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

 

Aus den derzeit verfügbaren Geldmitteln der Jagdgenossenschaft Bühl sollen für das Wirtschaftsjahr 2023/2024 folgende Projekte realisiert werden:

 

-Aktualisierung des Jagdkatasters in Höhe von ca. 10.000,00 Euro.

-Beschaffung eines Abfallkühlers in Höhe von ca. 3.500,00 Euro.

 

Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die o.g. Projekte weiter zu planen, Angebote einzuholen sowie alles Notwendige zu veranlassen und sie auf Kosten der Jagdgenossenschaft Bühl durchzuführen.

 


Sachverhalt

 

Gemäß dem Beschluss der Versammlung der Jagdgenossenschaft Bühl vom 05. 03.2018 wird der Reinertrag aus der Jagdnutzung der Stadt Bühl zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Der Kassenstand beträgt derzeit 81.397,13 Euro. Abzüglich der Mindestrücklage von 50.000,00 € beträgt derzeit der übersteigende Anteil der Kassenmittel somit 31.397,13 €. Über diese Betragshöhe könnte verfügt werden und soll zu einem Teil verwendet werden für:

 

-Aktualisierung des Jagdkatasters

-Beschaffung eines Abfallkühlers für die Wildkammer der Jagdgenossenschaft 

 

 

Aktualisierung des Jagdkatasters:

Mit Beschluss der Jagdgenossenschaftssatzung hat die Versammlung der Jagdgenossenschaft Bühl am 05.03.2018 ihre Verwaltung auf den Gemeinderat übertragen. Die Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft kann längstens für die Dauer der gesetzlichen Mindestpachtzeit von sechs Jahren übertragen werden (§ 15 Abs. 7 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz, JWMG). Diese Mindestpachtzeit läuft zum 31.03.2024 aus. Infolge endet die Übertragung an den Gemeinderat und gleichzeitig laufen die bestehenden Jagdpachtverträge über die Verpachtung der Jagdreviere des gemeinschaftlichen Jagdbezirks zum 31. März 2024 aus. In diesem Zusammenhang ist die Einberufung der Versammlung der Jagdgenossenschaft erforderlich, die über die Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft, den Neuverpachtungen sowie über Satzungsänderungen erneut beschließen muss. Hierzu ist wie vor sechs Jahren wieder ein aktuelles Jagdkataster erforderlich. Also ein Verzeichnis der Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen), die Eigentümer von bejagbaren Grundstücke im gemeinschaftlichen Jagdbezirk sind und somit bei der Versammlung stimmberechtigt sind. Demnächst soll mit den Arbeiten zur Aktualisierung des Jagdkatasters begonnen werden. Die Kosten werden sich ca. auf 10.000,00 Euro belaufen.

 

 

Beschaffung eines Abfallkühlers für die Wildkammer der Jagdgenossenschaft:

Derzeit werden die Tierabfälle (Rehwild, Raubwild, Unfallwild), die in der Wildkammer anfallen, im Kühlraum der Wildverwahrstelle des Landkreises Rastatt zusammen mit Schwarzwildabfällen entsorgt. Aus Seuchenschutz-gründen hinsichtlich der Afrikanischen Schweinepest müssen aber die Schwarzwildabfälle im Kühlraum getrennt von anderen Tierabfällen gelagert sein. In der Wildverwahrstelle des Landkreises Rastatt ist aber noch ausreichend Platz für eine zweite Kühlmöglichkeit. Deshalb soll für die Tierabfälle aus der Wildkammer ein Abfallkühler besorgt werden, der dann in der Wildverwahrstelle neben dem abgetrennten Kühlraum für Schwarzwildabfälle installiert wird. Mit dem zuständigen Veterinäramt wurde diese Maßnahme bereits abgestimmt und die Genehmigung hierfür erteilt. Die Kosten für den Abfallkühler betragen ca. 3.500,00 Euro. Der Vorlage sind Bilder siehe Anlage eines entsprechenden Abfallkühlers beigefügt. 

 

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

 

Keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Es handelt sich um Kassenmittel der Jagdgenossenschaft Bühl.

 


Klimatische Auswirkungen

 

Keine Auswirkungen.

 

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