Beschlussvorschlag
Aus den derzeit verfügbaren Geldmitteln der Jagdgenossenschaft Bühl
sollen für das Wirtschaftsjahr 2023/2024 folgende Projekte realisiert werden:
-Aktualisierung des Jagdkatasters in Höhe von ca. 10.000,00 Euro.
-Beschaffung eines Abfallkühlers in Höhe von ca. 3.500,00 Euro.
Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die o.g. Projekte weiter
zu planen, Angebote einzuholen sowie alles Notwendige zu veranlassen und sie
auf Kosten der Jagdgenossenschaft Bühl durchzuführen.
Sachverhalt
Gemäß dem Beschluss der Versammlung der Jagdgenossenschaft Bühl vom 05.
03.2018 wird der Reinertrag aus der Jagdnutzung der Stadt Bühl zweckgebunden
zur Verfügung gestellt. Der Kassenstand beträgt derzeit 81.397,13 Euro.
Abzüglich der Mindestrücklage von 50.000,00 € beträgt derzeit der übersteigende
Anteil der Kassenmittel somit 31.397,13 €. Über diese Betragshöhe könnte
verfügt werden und soll zu einem Teil verwendet werden für:
-Aktualisierung des Jagdkatasters
-Beschaffung eines Abfallkühlers für die Wildkammer der
Jagdgenossenschaft
Aktualisierung des
Jagdkatasters:
Mit Beschluss der Jagdgenossenschaftssatzung hat die Versammlung der
Jagdgenossenschaft Bühl am 05.03.2018 ihre Verwaltung auf den Gemeinderat
übertragen. Die Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft kann
längstens für die Dauer der gesetzlichen Mindestpachtzeit von sechs Jahren
übertragen werden (§ 15 Abs. 7 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz, JWMG). Diese
Mindestpachtzeit läuft zum 31.03.2024 aus. Infolge endet die Übertragung an den
Gemeinderat und gleichzeitig laufen die bestehenden Jagdpachtverträge über die
Verpachtung der Jagdreviere des gemeinschaftlichen Jagdbezirks zum 31. März
2024 aus. In diesem Zusammenhang ist die Einberufung der Versammlung der
Jagdgenossenschaft erforderlich, die über die Übertragung der Verwaltung der
Jagdgenossenschaft, den Neuverpachtungen sowie über Satzungsänderungen erneut
beschließen muss. Hierzu ist wie vor sechs Jahren wieder ein aktuelles
Jagdkataster erforderlich. Also ein Verzeichnis der Mitglieder der
Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen), die Eigentümer von bejagbaren Grundstücke im
gemeinschaftlichen Jagdbezirk sind und somit bei der Versammlung
stimmberechtigt sind. Demnächst soll mit den Arbeiten zur Aktualisierung des
Jagdkatasters begonnen werden. Die Kosten werden sich ca. auf 10.000,00 Euro
belaufen.
Beschaffung eines
Abfallkühlers für die Wildkammer der Jagdgenossenschaft:
Derzeit werden die Tierabfälle (Rehwild, Raubwild, Unfallwild), die in
der Wildkammer anfallen, im Kühlraum der Wildverwahrstelle des Landkreises
Rastatt zusammen mit Schwarzwildabfällen entsorgt. Aus Seuchenschutz-gründen
hinsichtlich der Afrikanischen Schweinepest müssen aber die Schwarzwildabfälle
im Kühlraum getrennt von anderen Tierabfällen gelagert sein. In der
Wildverwahrstelle des Landkreises Rastatt ist aber noch ausreichend Platz für
eine zweite Kühlmöglichkeit. Deshalb soll für die Tierabfälle aus der
Wildkammer ein Abfallkühler besorgt werden, der dann in der Wildverwahrstelle
neben dem abgetrennten Kühlraum für Schwarzwildabfälle installiert wird. Mit
dem zuständigen Veterinäramt wurde diese Maßnahme bereits abgestimmt und die
Genehmigung hierfür erteilt. Die Kosten für den Abfallkühler betragen ca.
3.500,00 Euro. Der Vorlage sind Bilder siehe Anlage eines entsprechenden
Abfallkühlers beigefügt.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Es handelt
sich um Kassenmittel der Jagdgenossenschaft Bühl.
Klimatische
Auswirkungen
Keine Auswirkungen.
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