Betreff
Mitgliedschaft im Gemeinderat
a) Feststellung von Hinderungsgründen bei Herrn Stadtrat Daniel Fritz
b) Feststellung von Ablehnungsgründen bei Herrn Hubert Oberle
c) Feststellung keiner Hinderungsgründe bei Herrn Patric Kohler
Vorlage
2023/148
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

 

a)    Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Stadtrat Daniel Fritz ein Hinderungsgrund gemäß § 29 Abs. 1 vorliegt und er deshalb aus dem Gemeinderat ausscheidet.

 

b)    Der Gemeinderat stellt gemäß § 16 Absatz 2 der Gemeindeordnung fest, dass bei Herrn Hubert Oberle ein wichtiger Grund für die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit vorliegt und er somit nicht in den Gemeinderat nachrücken wird.

 

c)    Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Herrn Patric Kohler kein Hinderungsgrund gemäß § 29 Abs. 1 der Gemeindeordnung vorliegt und er somit in den Gemeinderat nachrücken kann.

 


Sachverhalt

 

Herr Stadtrat Daniel Fritz wurde am 25. Oktober 2023 zum Ersten Beigeordneten der Stadt Bühl gewählt. Mit seinem Amtsantritt entsteht somit ein Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1 der Gemeindeordnung zum Verbleib im Gemeinderat. Das Mandat endet deshalb mit Ablauf des 31. Dezember 2023. Zum gleichen Zeitpunkt endet auch seine Tätigkeit als ehrenamtlicher Ortsvorsteher von Weitenung, da diese Funktion mit der des Ersten Beigeordneten nicht vereinbar ist.

 

Aufgrund des Wahlergebnisses der Gemeinderatswahl vom 26. Mai 2019 würde als Ersatzbewerberin Frau Daniela Alesi in den Gemeinderat nachrücken. Durch ihren Wegzug aus Bühl hat sie jedoch die Wählbarkeit verloren.

 

Als nächster Ersatzbewerber würde Herr Hubert Oberle aus Neusatz in den Gemeinderat nachrücken. Herr Oberle hat jedoch signalisiert, dass er nicht in den Gemeinderat nachrücken möchte, dem er bereits vom 11. Oktober 2000 bis zum 24. Juli 2019 angehört hat. Gemäß § 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung kann ein Bürger eine ehrenamtliche Tätigkeit aus wichtigen Gründen ablehnen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere das Lebensalter und eine zehnjährige Gremienmitgliedschaft. Damit sind die Voraussetzungen für die Ablehnung der Gemeinderatstätigkeit gegeben.

 

Sofern der Gemeinderat dies so bestätigt, würde Herr Patric Kohler aus Vimbuch der nächste Nachrücker sein. Er hat bereits mitgeteilt, dass er keine Ablehnungsgründe geltend machen wird.

 

Der Gemeinderat hat deshalb nach § 29 Abs. 5 der Gemeindeordnung festzustellen, ob ein Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1 der Gemeindeordnung gegeben ist. Der Verwaltung sind keine Hinderungsgründe bekannt, die einem Nachrücken von Herrn Kohler entgegenstehen würden.

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

 

Keine.

 


Klimatische Auswirkungen

 

Keine.