Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
nimmt den Geschäftsbericht 2022 für das Natur- und Landschaftsschutzgebiet
Waldhägenich zur Kenntnis.
Sachverhalt
Nach § 8 Absatz 4 der Satzung der Naturschutzstiftung Waldhägenich der
Stadt Bühl zur Förderung des Natur- und Landschaftsschutzgebietes Waldhägenich
vom 24.04.1991 ist dem Gemeinderat der Stadt Bühl vom Stiftungsvorstand
jährlich ein Tätigkeitsbericht zu erstatten. Darüber hinaus hat die Stiftung
nach § 9 Absatz 2 Stiftungsgesetz die Pflicht, innerhalb von sechs Monaten nach
Ende eines Geschäftsjahres dem Regierungspräsidium eine Jahresrechnung mit
Vermögensbericht und einen Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks
vorzulegen. Der vorliegende Geschäftsbericht der Naturschutzstiftung für das
Jahr 2022 dient also sowohl zur Information des Gemeinderates als auch zur
Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen der Stiftung.
Die Prüfung durch die
Rechnungsprüfung der Stadt Bühl ergab keine Beanstandungen.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Der Vorstand der Naturschutzstiftung Waldhägenich hat in seiner Sitzung
vom 25.09.2023 den Geschäfts- und Vermögensbericht für das Rechnungsjahr 2022
beschlossen. Für das Jahr 2022 wird aus dem Haushaltsjahr 2023 ein Defizit i.H.v. 24.539,14 €
vorgetragen.
Klimatische
Auswirkungen
Keine