Betreff
Neubau Feuerwehrgerätehaus Neusatz; Grundsatzbeschluss
Vorlage
2023/163
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

a) Der Gemeinderat beschließt den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Abteilung Bühl-Neusatz auf dem Standort des ehemaligen Sägewerks Kern (Grundsatzbeschluss).

 

b) Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend den Ausführungen im Sachverhalt den Zuschussantrag zu stellen sowie mit der Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen und der Vorbereitung eines europaweiten VgV-Verfahrens zur Planersuche zu beginnen.

 

 


Sachverhalt

Bereits 2013 wurde im Rahmen einer ersten Untersuchung durch das Ingenieurbüro Streit auf die Missstände im Gerätehaus Neusatz hingewiesen. Dies fand dann Aufnahme in den Feuerwehrbedarfsplan 2015, wonach das Feuerwehrhaus Neusatz den Vorgaben der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) anzupassen ist, da die vorhandene Situation in keiner Weise den Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz entspricht. Seither wurden alle Varianten ausgiebig diskutiert, vom Umbau am Standort bis hin zur Verlagerung nach Ottersweier im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit. Letztlich blieb als sinnvollste Variante nur ein Neubau übrig, was von der UKBW auch so bestätigt wurde. Als Standort kommt die Fläche des ehemaligen Sägewerks Kern in unmittelbarer Nähe der Schlossberghalle in Frage.

 

Im letzten Besichtigungsbericht der UKBW vom 26.09.2022 wurden folgende Ergebnisse festgehalten:

 

1. Für die Defizite bezüglich PKW-Parkflächen, Alarmweg, Abmessungen der Stellplätze und Stauraum/Übungshof können am Standort keine sinnvollen Lösungen erkannt werden.

 

2. Umkleidebereich und sanitäre Einrichtungen:

Für Mängel in diesen Aspekten kommt als Behelfsmaßnahme die Bereitstellung von Umkleide-/Sanitärcontainer in Betracht. Es wurde vereinbart, entsprechende Angebote einzuholen und die formalen Anforderungen für eine Aufstellung zu prüfen, um diese Maßnahme anschließend auch konkret umzusetzen.

 

3. Neubauvorhaben Feuerwehrhaus Abteilung Neusatz

Für den Kommunalhaushalt 2023 soll zumindest eine erste Planungsrate für den Neubau des Feuerwehrhauses eingestellt werden.

 

Im Rahmen von weiteren Besprechungen und Besichtigungen wurde auf Vorschlag des Abteilungskommandanten von Neusatz festgelegt, dass anstatt eines Umkleidecontainers eine Garage aufgestellt werden soll, in welcher der Mannschaftstransportwagen untergebracht werden kann. Auf dem dadurch freiwerdenden Platz in der Fahrzeughalle können dann die Spinde für die Feuerwehrangehörigen sinnvoller angeordnet werden und es findet zumindest optisch eine gewisse räumliche Trennung statt. An der grundsätzlichen Problematik ändert sich dadurch nichts, weswegen die UKBW ausdrücklich von einer Behelfsmaßnahme spricht, bis das Neubauvorhaben in absehbarer Zeit verwirklicht ist.

 

Bei der Sitzung des Feuerwehrausschusses am 23.09.2023 wurde eine Terminplanung für den Neubau vorgestellt, beginnend mit der Beantragung des Zuschusses im Februar 2024 über die Ausschreibung der Gewerke im Oktober 2024 nach der Zuschussbewilligung bis zum Baubeginn im Juni 2025 und der Fertigstellung im März 2027.

 

Es müssen zunächst noch die baurechtlichen Voraussetzungen abschließend geprüft werden (Aufstellung eines Bebauungsplanes bzw. Behandlung des Vorhabens nach § 34 BauGB).

Aufgrund einer kürzlichen Änderung der Vergabeverordnung (VgV), ist bei diesem Projektvolumen zudem ein europaweites VgV-Verfahren zur Planersuche (Architekt, Fachplaner) durchzuführen. Soweit möglich soll beides zeitlich optimal aufeinander abgestimmt werden.

 

Zur Ausführung soll ein rein funktionaler Bau mit zwei Fahrzeugboxen kommen, der den Mindestanforderungen entspricht. Weitergehende Wünsche wären kostenintensiver und auch nicht zuschussfähig.

 

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung aufgeführt und in den kommenden Haushaltsjahren bereitzustellen. Nach einer ersten groben Schätzung ist mit einem Projektvolumen in Höhe von 2,6 Millionen Euro zu rechnen.

 

 


Klimatische Auswirkungen

Keine