Betreff
K 3738 – Neubau eines Radweges zwischen Bühl-Weitenung und Sinzheim-Müllhofen durch den Landkreis Rastatt
Vorlage
2023/166
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

Der Technische Ausschuss nimmt die Planung zur Kenntnis.

 


Sachverhalt

Der Landkreis Rastatt plant den Neubau eines Radweges entlang der Kreisstraße 3738 zwischen Bühl-Weitenung und Sinzheim-Müllhofen. Mit dem Neubau wird die Lücke des Radwegnetzes zwischen Weitenung und Müllhofen geschlossen und die Sicherheit sowie die Attraktivität im Radverkehr gesteigert. Ziel ist es eine sichere Verbindung Richtung Sinzheim sowie in Richtung Weitenung zur K 3736 nach Leiberstung zu schaffen.

 

Der Baubeginn liegt am Ortsausgang von Weitenung in Richtung Müllhofen auf Höhe des Ortsschildes und endet in Müllhofen an dem Knotenpunkt Weitenunger Straße (K 3738) / Rasthofweg.

 

Bei der Baumaßnahme handelt es sich um einen einseitigen straßenbegleitenden Zweirichtungsradweg mit einer Gesamtlänge von ca. 350 m. Die Höhenlage orientiert sich an der K 3738. Am Ortseingang von Weitenung und Müllhofen schließt der Radweg an das bestehende Straßenniveau an. Somit ist ein sicheres Ein- und Ausfahren gewährleistet. Die Querschnittsbreite des Radweges beträgt 2,50 m. Zwischen der K 3738 und dem Radweg ist ein Sicherheitstrennstreifen mit einer Breite von 1,75 m geplant. Auf der Außenseite des Radweges ist ein Bankett mit einer Breite von 0,5 m und Böschungen mit einem Neigungsverhältnis 1:1,5 geplant. Am Böschungsfuß wird zu den privaten Grundstücken eine Mulde mit einer Breite von 1 m und einer Tiefe von 0,3 m zur Entwässerung vorgesehen.

 

Radweg, Bankett, Böschung und Mulde werden so ausgeführt, dass sie mit landwirtschaftlichen Geräten zur Bewirtschaftung der angrenzenden Grundstücke überfahren werden können. Eine Längsbefahrung des Radweges durch landwirtschaftliche Fahrzeuge ist nicht erwünscht. Die Planung entspricht den vorgegebenen Musterlösungen des Landes Baden-Württemberg.

 

Der notwendige Grunderwerb konnte vom Landkreis Rastatt zwischenzeitlich getätigt werden. Für die Baumaßnahme werden Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, welche durch den Landkreis Rastatt nicht komplett eigenständig getätigt werden können. Da der Radweg auch im kommunalen Interesse liegt, unterstützt die Stadt Bühl das Bauvorhaben durch den Verkauf der fehlenden Ökopunkte an den Landkreis Rastatt.

 

Die Maßnahme ist im Radwegekonzept des Landkreises Rastatt von 2014 enthalten. Die Bauarbeiten sind durch den Landkreis Rastatt zwischenzeitlich beauftragt worden.

Der Baubeginn ist für Ende November 2023 vorgesehen.

 

Die geschätzten Baukosten liegen bei ca. 0,365 Mio. Euro und werden vom Landkreis Rastatt als Straßenbaulastträger getragen.

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

Keine.

 


Klimatische Auswirkungen

Der Bau des Radwegs hat Auswirkungen auf Natur- und Artenschutz. Gemäß der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist die Versiegelung der Fläche sowie der Eingriff in Natur und Landschaft durch Kompensationsmaßnahmen auszugleichen. Für die Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen werden Flächen benötigt, die durch entsprechende Aufwertung und Pflanzung den Eingriff ausgleichen. Da dem Landkreis Rastatt selbst nicht genügend Ausgleichsflächen zur Verfügung stehen unterstützt die Stadt Bühl das Bauvorhaben durch Bereitstellung einer Fläche zur Umgestaltung zur Mähwiese und den Verkauf von Ökopunkten an den Landkreis Rastatt. Die Flächen stehen im Naturschutzgebiet Waldhägenich zur Verfügung. Mit dem eingenommenen Geld können weitere Flächen im Waldhägenich ökologisch aufgewertet werden.