Betreff
Förderung von kulturtreibenden Vereinen
Vorlage
2023/174
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt, die Zuschüsse an die kulturtreibenden Vereine für das Jahr 2023 wie folgt als Pauschale zu gewähren:

 

- MännerChor Altschweier e.V.                                                           800,- €

- Gesangsverein Vimbuch                                                                1.800,- €

- Gesangsverein Weitenung                                                                800,- €

- Männergesangsverein Harmonie Bühl                                              600,- €

- Bühler Frauenchor                                                                             600,- €

- Katholischer Kirchenchor Bühler Tal (Altschweier)                          130,- €

- Kirchenchor Weitenung                                                                     200,- €

- Kirchenchor Eisental                                                                          200,- €

- Gemeinde in der Konkordia e.V.                                                       200,- €

- Kirchenchor „St. Peter und Paul“ Bühl                                              300,- €

- Evangelischer Kirchen- und Posaunenchor Bühl                             200,- €

- Musikverein Altschweier                                                                 2.200,- €

- Musikverein Balzhofen                                                                   2.700,- €

- Musikverein Eisental                                                                       2.700,- €

- Musikverein Moos                                                                           2.200,- €

- Musikverein Neusatz                                                                      3.100,- €

- Musikverein Oberbruch                                                                  2.200,- €

- Musikverein Vimbuch                                                                     2.700,- €

- Musikverein Weitenung                                                                  2.200,- €

- Musikverein Kappelwindeck                                                           2.700,- €

- Fanfarenzug „Windeck“ Bühl                                                          1.200,- €

- Kammerorchester Bühl – Achern                                                      800,- €

- Narrengemeinschaft „Allda“ Kappelwindeck                                     700,- €

- Dorfgemeinschaft Balzhofen                                                             500,- €

- Narrengemeinschaft „Mondglunkerle“ Weitenung                            500,- €

-2-

 

 

- Schartenberghexen Eisental                                                             600,- €

- Narrengemeinschaft „Feurio Vimbi“                                                  500,- €

- Bühler Hexen                                                                                     700,- €

- Narrengemeinschaft „Niesatzer Hurzle“                                            500,- €

                                                                                                         ---------------

                                                                                                         34.530,- €

 


Sachverhalt

 

Seit dem Jahr 2018 gelten neue Kriterien zur Förderung der kulturtreibenden Vereine.

Die maßgeblichen Eckpunkte der von der AG Vereinsförderung erarbeiteten und vom Gemeinderat verabschiedeten Fördermodalitäten stellen sich wie folgt dar:

 

     die Vereine werden nach Größe und Anzahl der Aktiven gefördert; hierzu sind die Meldungen an die Verbände eine entscheidende Größe.

     Vereine, die sich in der Jugendarbeit stark engagieren, werden – ähnlich wie bei der Sportförderung – höher bezuschusst; ebenso spielen Aspekte der Prävention eine Rolle (= „Zertifizierung als jugendfreundlicher Verein“).

 

     die jeweiligen Vereinssparten wie Musikkapellen / Chöre / Kirchenchöre / Fastnachtsvereine und sonstige Vereine werden über sog. „Hebel“ unterschiedlich gewichtet. Chöre und Musikvereine haben beispielsweise laufende Kosten für Dirigentenhonorare zu schultern; die Musikvereine aber zusätzlich auch noch teure Instrumente zu beschaffen.

 

     darüber hinaus spielt auch die Anzahl der Auftritte für Veranstaltungen der Stadt oder Stadtteile „zur Gestaltung und Bereicherung des kulturellen, gesellschaftlichen und kirchlichen Lebens“ bei der Vereinsförderung eine Rolle; wer sich stark für das Gemeinwesen engagiert soll einen höheren Fördersatz erhalten können.

 

     Fastnachtsvereine, die „in fastnachtlicher Tradition und aktiver Brauchtumspflege“ verankert sind, haben ebenfalls die Möglichkeit, einen Zuschuss im Rahmen der Kulturförderung zu erhalten.

 

 

 

-3-

 

 

Im Jahr 2019 und – coronabedingt – auch 2020 und 2021 wurden ohne Abfrage der aktuellen Erfüllung der Kriterien Zuschüsse an die kulturtreibenden Vereine auf der Grundlage der vorliegenden Ergebnisse aus der Auswertung der Rückmeldungen ausbezahlt. Im vergangenen Jahr wurden die Zuschüsse von insgesamt knapp 35.000,-- € pauschaliert mit gerundeten Beträgen ausgezahlt, da aufgrund der Corona-Situation und anderer zeitlicher und personeller Zwänge das umfangreiche Antragsverfahren und eine Tagung der AG Vereinsförderung zur vereinbarten weiteren Fortschreibung der Zuschusskriterien abermals nicht durchgeführt werden konnte.

 

Zur Vereinfachung wird vorgeschlagen, die Förderung an die kulturtreibenden Vereine auch für das Jahr 2023 in der pauschalierten Höhe der im vergangenen Jahr gewährten Zuschüsse auszubezahlen.

 

Im kommenden Jahr ist dann vorgesehen, mit der AG Vereinsförderung über die weitere Fortführung der Zuschüsse – evtl. auch wieder auf einer pauschalierten Basis – zu beraten.

 

Da es sich bei der Abfrage, ob und in welchem Umfang welche Kriterien erfüllt sind, um eine sehr zeitintensive Bearbeitung oftmals verbunden mit – auch mehreren – Nachfragen bei einzelnen Vereinen handelt und sich die jeweiligen Zuschusshöhen von Jahr zu Jahr nur marginal verändert haben, wird die Verwaltung vorschlagen, die in den letzten zwei Jahren gewährten Zuschusshöhen weiterhin als Pauschale beizubehalten. Die Verwaltung würde dann die Entwicklung bei den Vereinen im Auge behalten und bei signifikanten Änderungen nachfragen bzw. auch für die dann folgende Gemeinderatsvorlage nachjustieren.

 

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

 

Gewährung von Zuschüssen in Höhe von 34.530,- €; die Mittel hierfür stehen im Haushaltsplan 2023 auf Seite 264 und 283 zur Verfügung.

 


Klimatische Auswirkungen

 

Keine Auswirkungen.