Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, die Zuschüsse an die kulturtreibenden Vereine für das Jahr 2023 wie folgt als Pauschale zu gewähren:
- MännerChor Altschweier e.V. 800,- €
- Gesangsverein Vimbuch 1.800,- €
- Gesangsverein Weitenung 800,- €
- Männergesangsverein Harmonie Bühl 600,- €
- Bühler Frauenchor 600,- €
- Katholischer Kirchenchor Bühler Tal (Altschweier) 130,- €
- Kirchenchor Weitenung 200,- €
- Kirchenchor Eisental 200,- €
- Gemeinde in der Konkordia e.V. 200,- €
- Kirchenchor „St. Peter und Paul“ Bühl 300,- €
- Evangelischer Kirchen- und Posaunenchor Bühl 200,- €
- Musikverein Altschweier 2.200,- €
- Musikverein Balzhofen 2.700,- €
- Musikverein Eisental 2.700,- €
- Musikverein Moos 2.200,- €
- Musikverein Neusatz 3.100,- €
- Musikverein Oberbruch 2.200,- €
- Musikverein Vimbuch 2.700,- €
- Musikverein Weitenung 2.200,- €
- Musikverein Kappelwindeck 2.700,- €
- Fanfarenzug „Windeck“ Bühl 1.200,- €
- Kammerorchester Bühl – Achern 800,- €
- Narrengemeinschaft „Allda“ Kappelwindeck 700,- €
- Dorfgemeinschaft Balzhofen 500,- €
- Narrengemeinschaft „Mondglunkerle“ Weitenung 500,- €
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- Schartenberghexen Eisental 600,- €
- Narrengemeinschaft „Feurio Vimbi“ 500,- €
- Bühler Hexen 700,- €
- Narrengemeinschaft „Niesatzer Hurzle“ 500,- €
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34.530,- €
Sachverhalt
Seit dem Jahr 2018 gelten neue Kriterien zur Förderung der
kulturtreibenden Vereine.
Die maßgeblichen Eckpunkte der von der AG Vereinsförderung
erarbeiteten und vom Gemeinderat verabschiedeten Fördermodalitäten stellen sich
wie folgt dar:
−
die Vereine werden nach Größe und Anzahl der Aktiven gefördert;
hierzu sind die Meldungen an die Verbände eine entscheidende Größe.
−
Vereine, die sich in der Jugendarbeit stark engagieren, werden –
ähnlich wie bei der Sportförderung – höher bezuschusst; ebenso spielen Aspekte
der Prävention eine Rolle (= „Zertifizierung als jugendfreundlicher Verein“).
−
die jeweiligen Vereinssparten wie Musikkapellen / Chöre /
Kirchenchöre / Fastnachtsvereine und sonstige Vereine werden über sog. „Hebel“
unterschiedlich gewichtet. Chöre und Musikvereine haben beispielsweise laufende
Kosten für Dirigentenhonorare zu schultern; die Musikvereine aber zusätzlich
auch noch teure Instrumente zu beschaffen.
−
darüber hinaus spielt auch die Anzahl der Auftritte für
Veranstaltungen der Stadt oder Stadtteile „zur Gestaltung und Bereicherung des
kulturellen, gesellschaftlichen und kirchlichen Lebens“ bei der
Vereinsförderung eine Rolle; wer sich stark für das Gemeinwesen engagiert soll
einen höheren Fördersatz erhalten können.
−
Fastnachtsvereine, die „in fastnachtlicher Tradition und aktiver
Brauchtumspflege“ verankert sind, haben ebenfalls die Möglichkeit, einen
Zuschuss im Rahmen der Kulturförderung zu erhalten.
-3-
Im Jahr 2019 und – coronabedingt – auch 2020 und 2021 wurden
ohne Abfrage der aktuellen Erfüllung der Kriterien Zuschüsse an die
kulturtreibenden Vereine auf der Grundlage der vorliegenden Ergebnisse aus der
Auswertung der Rückmeldungen ausbezahlt. Im vergangenen Jahr wurden die
Zuschüsse von insgesamt knapp 35.000,-- € pauschaliert mit gerundeten Beträgen
ausgezahlt, da aufgrund der Corona-Situation und anderer zeitlicher und
personeller Zwänge das umfangreiche Antragsverfahren und eine Tagung der AG
Vereinsförderung zur vereinbarten weiteren Fortschreibung der Zuschusskriterien
abermals nicht durchgeführt werden konnte.
Zur Vereinfachung wird vorgeschlagen, die Förderung an die kulturtreibenden
Vereine auch für das Jahr 2023 in der pauschalierten Höhe der im vergangenen
Jahr gewährten Zuschüsse auszubezahlen.
Im kommenden Jahr ist dann
vorgesehen, mit der AG Vereinsförderung über die weitere Fortführung der
Zuschüsse – evtl. auch wieder auf einer pauschalierten Basis – zu beraten.
Da es
sich bei der Abfrage, ob und in welchem Umfang welche Kriterien erfüllt sind,
um eine sehr zeitintensive Bearbeitung oftmals verbunden mit – auch mehreren –
Nachfragen bei einzelnen Vereinen handelt und sich die jeweiligen Zuschusshöhen
von Jahr zu Jahr nur marginal verändert haben, wird die Verwaltung vorschlagen,
die in den letzten zwei Jahren gewährten Zuschusshöhen weiterhin als Pauschale
beizubehalten. Die Verwaltung würde dann die Entwicklung bei den Vereinen im
Auge behalten und bei signifikanten Änderungen nachfragen bzw. auch für die
dann folgende Gemeinderatsvorlage nachjustieren.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Gewährung von Zuschüssen in Höhe von 34.530,- €; die Mittel hierfür stehen im Haushaltsplan 2023 auf Seite 264 und 283 zur Verfügung.
Klimatische
Auswirkungen
Keine Auswirkungen.