Betreff
Antrag Lebenshilfe auf Kostenübernahme für die Implementierung einer altersgemischten Gruppe
Vorlage
2023/175
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

 

Analog der Behandlung der kirchlichen und sonstigen Kindergartenträger werden auch für die von der Lebenshilfe implementierte neue Kindergartengruppe die nachgewiesenen Kosten für die Erstausstattung und die Möblierung von zusammen 24.773,14 Euro und für die Verbrauchsmaterialien (Spielmaterial) von pauschal 5.000 Euro, zusammen 29.773,14 Euro erstattet.

 


Sachverhalt

 

Als Ergebnis der Kindergartenbedarfsplanung 2021/2022 hat sich ein Fehlbedarf an Krippen- und Kindertagesplätzen in der Kernstadt abgezeichnet. Deshalb hat der Gemeinderat u. a. entschieden, dass bei der Kindertageseinrichtung „Hand in Hand“ der Lebenshilfe der Region Baden-Baden–Bühl–Achern e.V. zusätzliche altersgemischte Plätze implementiert werden. Die ersten Kinder in einer altersgemischten Gruppe mit 18 Plätzen konnten im Oktober 2022 aufgenommen werden.

 

In diesem Zusammenhang wurde mit Antrag vom 08. August 2022 eine Förderung im Rahmen des Investitionsprogramms des Bundes 2020 bis 2021 zur Kinderbetreuungsfinanzierung zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder im Alter bis zum Schuleintritt beantragt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat diesen Antrag abgelehnt, weil hierfür keine Förderung möglich sei.

 

Mit der Kindertageseinrichtung der Lebenshilfe besteht seit dem 01. September 2013 ein Vertrag über die Förderung der Einrichtung. Neben den Personalkostenzuschüssen ist auch die Beteiligung der Stadt Bühl am Abmangel in Höhe von 65 % an den nicht gedeckten Betriebsausgaben geregelt.    

 

Mit den kirchlichen und anderen Kindergartenträgern besteht eine vertragliche Vereinbarung, dass die Stadt Bühl bei Einrichtung einer neuen Kindergartengruppe die Erstausstattungs- und Möblierungskosten in voller Höhe und für das Verbrauchsmaterial pauschal 5.000 Euro übernimmt.

 

Die Lebenshilfe hat für die Erstausstattung und die Möblierung nachgewiesene Kosten von zusammen 24.773,14 Euro und für das Verbrauchsmaterial (Spielgeräte) von 11.348,58 Euro eingereicht.

 

Analog der Handhabung bei den anderen Kindergartenträgern werden die Kosten von 24.773,14 Euro für die Erstausstattung und die Möblierung in voller Höhe und für das Spielmaterial die Pauschale von 5.000 Euro erstattet, dies ergibt einen Betrag von insgesamt 29.773,14 Euro. 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

 

Die Mittel stehen im Haushaltsplan 2023 im THH 5 I36509100001 (Seite 358) zur Verfügung.

 


Klimatische Auswirkungen

 

Keine Auswirkungen.