Betreff
Geschäftskreis des Ersten Beigeordneten
Vorlage
2023/177
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

Der Geschäftskreis des Ersten Beigeordneten wird durch den Oberbürgermeister einvernehmlich mit dem Gemeinderat mit Wirkung vom 1. Januar 2024 entsprechend dem beigefügten Organigramm abgegrenzt.

 


Sachverhalt

Bereits mit der am 5. Juli 2023 beschlossenen Stellenausschreibung hat der Gemeinderat entsprechend dem Vorschlag des Oberbürgermeisters die wesentlichen Schwerpunkte des Geschäftskreises des künftigen Beigeordneten benannt. Die endgültige Entscheidung über den Geschäftskreis, den nach § 44 Absatz 1 der Gemeindeordnung der Oberbürgermeister im Einvernehmen mit dem Gemeinderat abgrenzt, hat man sich bis nach der Wahl vorbehalten.

 

Aus dem beigefügten Organigramm ist die neue Aufteilung zwischen den beiden Dezernaten ersichtlich. Darüber hinaus sind die Untergliederungen in den einzelnen Fachbereichen dargestellt.

 

Die aus der neuen Abgrenzung der Geschäftskreise notwendig werdenden organisatorischen, räumlichen und personellen Maßnahmen im Bereich der Fachbereiche, Abteilungen und weiteren Dienststellen sind nach § 44 Abs. 1 der Gemeindeordnung Angelegenheit des Oberbürgermeisters.

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

Keine

 


Klimatische Auswirkungen

Keine