Beschlussvorschlag
Der Geschäftskreis des Ersten Beigeordneten wird durch den Oberbürgermeister einvernehmlich mit dem Gemeinderat mit Wirkung vom 1. Januar 2024 entsprechend dem beigefügten Organigramm abgegrenzt.
Sachverhalt
Bereits mit der am 5. Juli
2023 beschlossenen Stellenausschreibung hat der Gemeinderat entsprechend dem
Vorschlag des Oberbürgermeisters die wesentlichen Schwerpunkte des
Geschäftskreises des künftigen Beigeordneten benannt. Die endgültige
Entscheidung über den Geschäftskreis, den nach § 44 Absatz 1 der
Gemeindeordnung der Oberbürgermeister im Einvernehmen mit dem Gemeinderat
abgrenzt, hat man sich bis nach der Wahl vorbehalten.
Aus dem beigefügten
Organigramm ist die neue Aufteilung zwischen den beiden Dezernaten ersichtlich.
Darüber hinaus sind die Untergliederungen in den einzelnen Fachbereichen
dargestellt.
Die
aus der neuen Abgrenzung der Geschäftskreise notwendig werdenden
organisatorischen, räumlichen und personellen Maßnahmen im Bereich der Fachbereiche,
Abteilungen und weiteren Dienststellen sind nach § 44 Abs. 1 der
Gemeindeordnung Angelegenheit des Oberbürgermeisters.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Keine
Klimatische
Auswirkungen
Keine