Aufstellung einer Veränderungssperre gemäß §§ 14 ff. BauGB
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt eine Veränderungssperre gemäß §§ 14 ff. BauGB
im Gebiet des Bebauungsplans „Im Feil“ in Bühl-Altschweier gemäß dem
Abgrenzungsplan vom 16. Oktober 2023.
Sachverhalt
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25. April 2018 hat der
Gemeinderat der Stadt Bühl den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Im
Feil“ im § 13b BauGB Verfahren in Bühl-Altschweier gefasst, um die im
Flächennutzungsplan 2030 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Bühl/Ottersweier dargestellte geplante Wohnbaufläche „Im Feil“ aufgrund hoher
Nachfrage nach Bauplätzen in Bühl einer Wohnbaunutzung zuzuführen. Die
Bestandsbebauung auf der westlichen Plangebietsseite wurde zur Sicherung der
Erschließung des Baugebietes und der Bestandsgrundstücke an die neue
Erschließungsstraße in den Geltungsbereich aufgenommen. Aktuell wird der
Bebauungsplan zwar noch im 13b Verfahren geführt, welches jedoch aufgrund der
aktuellen Rechtsprechung auf ein Vollverfahren mit Umweltbericht umgestellt
werden muss. Diese Umstellung erfolgt dann mit Vorlage und Beratung des
Bebauungsplan-Vorentwurfes.
Zwischenzeitlich wurden auf dem Flst.Nr. 3440 Baumaßnahmen durchgeführt,
die dazu geführt haben, dass eine Zurückstellung der Baumaßnahmen erfolgte, da
zum damaligen Zeitpunkt noch nicht abschließend geprüft werden konnte, ob und
inwiefern das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes
entspricht. Damit wurde seitens der Stadt Bühl am 10. Januar 2023 der Antrag
auf Zurückstellung um 12 Monate gestellt.
Auf Grund der Tatsache, dass der Stand des Bebauungsplanverfahrens noch
keine 100%ige Rechtssicherheit zur Sicherung dieser städtebaulichen
Entwicklungsziele bietet, ist es sinnvoll, gemäß § 14 ff. BauGB eine Veränderungssperre
zu beschließen. Auf der Grundlage des Erforderlichkeitsgrundsatzes umfasst der
Geltungsbereich der Veränderungssperre dabei im Wesentlichen bebaute
Grundstücke oder Grundstücke die aufgrund ihres Zuschnittes einer Bebauung des
im Aufstellungsverfahrens befindlichen Bebauungsplan „Im Feil“ zugeführt werden
könnten und führt damit zu einer Gebietsgröße der Veränderungssperre von nur
ca. 1,6 ha statt im Vergleich zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit ca.
2,5 ha.
Das für den Beschluss der Veränderungssperre erforderliche Mindestmaß an
Konkretisierung ist vorhanden.
Der Tagesordnungspunkt wurde am 20. November 2023 im Ortschaftsrat Altschweier nichtöffentlich vorberaten und einstimmig beschlossen. Die öffentliche Beratung des Ortschaftsrates findet am 12. Dezember 2023 statt. Hierüber wird dann im Gemeinderat am 13. Dezember 2023 mündlich berichtet. Die Beratung im Technischen Ausschuss fand am 29. November 2023 nichtöffentlich statt. In dieser Sitzung wurde die Veränderungssperre einstimmig beschlossen.
Der Gemeinderat beschließt zur Sicherung der Planungsziele, die
Aufstellung einer Veränderungssperre auf der Grundlage der §§ 14 ff.
BauGB für den Bebauungsplan „Im Feil“ in Bühl-Altschweier gemäß dem
Abgrenzungsplan vom 16. Oktober 2023.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Für das Bebauungsplanverfahren „Im Feil“
wurden bisher ca. 46.100 € beauftragt. Für die Veränderungssperre werden keine
zusätzlichen finanziellen Mittel benötigt.
Klimatische
Auswirkungen
Keine