Betreff
Wander- und MTB-Konzeption:
a) Beauftragung Teil 3: Material und Montage Wandern
b) Beauftragung Teil 4: Material und Montage Etappenwanderweg
und Mountainbiking
Vorlage
2023/187
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

a) Der Gemeinderat stimmt den Maßnahmen, der vorgesehenen Finanzierung sowie der  
    Auftragsvergabe für die „Wander- und MTB-Konzeption, Teil 3 - Material und Montage 
    Wandern“ an die Agentur „Tour Konzept“ zu.

b) Der Gemeinderat stimmt den Maßnahmen, der vorgesehenen Finanzierung sowie der    
    Auftragsvergabe für die „Wander- und MTB-Konzeption, Teil 4 - Material und Montage                                    

    Etappenwanderweg und Mountainbiking“ an die Agentur „Tour Konzept“ zu.

 


Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27. Oktober 2021 der Konzeption der beauftragten Agentur „Tour Konzept“ aus Schonach und in der Folge als Teil 2 der Wander- und MTB-Konzeption am 16. Februar 2022 der Auftragsvergabe für die „Beschilderungsplanung und Digitalisierung“ zugestimmt. Auf der Basis dieser Planung soll nun im dritten und vierten Schritt die Umsetzung der Beschilderung bis 30. Juni 2024 erfolgen.

Nachdem sich die Agentur „Tour Konzept“ mit der Erstellung der Konzeption und der Durchführung der Beschilderungsplanung umfangreiches Detailwissen erarbeitet hat, kommt für die weitere Umsetzung der Teile 3 und 4 keine andere Agentur in Frage.

 

a)  Wander- und MTB-Konzeption:

     Beauftragung Teil 3: Material und Montage Wandern

 

Die Bewilligungen durch das Regierungspräsidium Freiburg für die „Wander- und Mountainbike-Konzeption, Teil 3 – Material und Montage Wandern“ liegt vor. Das aktualisierte Angebot der Agentur „Tour Konzept“ aus Schonach vom 23. Oktober 2023 mit den Teilen

 

           Beschilderungsmaterial Wandern                             23.637,16 €

           Beschilderungsmontage Wandern                            21.324,80 €

           Gestaltung und Produktion der Infotafeln                 21.420,00 €

 

beläuft sich insgesamt auf brutto 66.381,96 €. Die Gemeinde Bühlertal hat über den Naturpark einen Änderungsantrag auf Förderung der aktualisierten Summe mit einem Förderanteil in Höhe von 60 % der Nettokosten gestellt. Die drei beteiligten Kommunen tragen den kommunalen Anteil in Höhe von 32.912,06 € gemäß den Wegenetzanteilen auf der jeweiligen Gemarkung in Höhe von rund 70 % für Bühl, 25 % für Bühlertal und 5 % für Ottersweier. Der Anteil von Bühl beträgt demnach rund 23.100,00 €.

Die Kosten für ergänzende Leistungen, die aktuell nicht Teil der förderfähigen Leistungen sind wie die Herstellung der Montagerahmen für die Infotafeln und das Setzen dieser Gestelle sowie das Setzen neuer Stangen allgemein belaufen sich auf 12.300,00 €. Der Anteil der Stadt Bühl an diesen Kosten beträgt rund 8.600,00 €.

Der Kostenanteil der Stadt Bühl beträgt insgesamt rund 31.700 €.

 

Die Mittel für den Anteil der Stadt Bühl für die erforderliche Anzahlung an die Agentur in Höhe von 9.215,38 € stehen im Haushalt 2023 bereit. Der verbleibende Betrag in Höhe von rund 22.500 € wird im Haushalt 2024 bereitgestellt.

 

Die finanzielle Abwicklung des Projektes obliegt der Gemeinde Bühlertal.

 

b) Wander- und MTB-Konzeption:

    Beauftragung Teil 4: Material und Montage Etappenwanderweg

                                     und Mountainbiking

 

Die Bewilligungen durch das Regierungspräsidium Freiburg für die „Wander- und Mountainbike-Konzeption, Teil 4 – Material und Montage Etappenwanderweg und Mountainbiking“ liegt vor. Das aktualisierte Angebot der Agentur „Tour Konzept“ aus Schonach vom 23. Oktober 2023 mit den Teilen

 

           Beschilderungsmaterial Etappenwanderweg            3.888,92 €

           Beschilderungsmontage Etappenwanderweg          4.331,60 €

           Gestaltung Routenlogos Wandern                            3.427,20 €

           Beschilderungsmaterial Mountainbiking                  16.319,37 €

           Beschilderungsmontage Mountainbiking                  9.996,00 €

           Starttafeln Mountainbiking                                         6.949,60 €

 

beläuft sich auf brutto 45.864,69 €. Die Gemeinde Bühlertal hat über den Naturpark einen Änderungsantrag auf Förderung der aktualisierten Summe mit einem Förderanteil in Höhe von     60 % der Nettokosten gestellt. Die drei beteiligten Kommunen tragen den kommunalen Anteil in Höhe von 22.739,63 € gemäß den Wegenetzanteilen auf der jeweiligen Gemarkung in Höhe von rund 70 % für Bühl, 25 % für Bühlertal und 5 % für Ottersweier. Der Anteil von Bühl beträgt demnach rund 15.900,00 €.

Die Kosten für ergänzende Leistungen, die aktuell nicht Teil der förderfähigen Leistungen sind wie die Herstellung der Montagerahmen für die Infotafeln, das Setzen dieser Gestelle und das Setzen neuer Stangen allgemein sowie diverses Befestigungsmaterial für die Zwischenwegweiser belaufen sich auf 13.100,00 €. Der Anteil der Stadt Bühl an diesen Kosten beträgt rund 9.200,00 €.

 

Der Kostenanteil der Stadt Bühl beträgt insgesamt rund 25.100,00 €.

 

Die Mittel für den Anteil der Stadt Bühl für die erforderliche Anzahlung an die Agentur in Höhe von 6.367,10 € stehen im Haushalt 2023 bereit. Der verbleibende Betrag in Höhe von rund 18.800,00 € wird im Haushalt 2024 bereitgestellt.

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

Die finanzielle Abwicklung des Projektes obliegt der Gemeinde Bühlertal.

 


Klimatische Auswirkungen

Keine