Betreff
Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 Bildung des Gemeindewahlausschusses
Vorlage
2023/188
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

Gemäß § 11 Kommunalwahlgesetz werden als Mitglieder des Gemeindewahlausschusses folgende Personen gewählt:

 

 

Vorsitzender:

Reinhard Renner, Fachbereichsleiter BSR

 

 

Stellvertretender Vorsitzender:

Marc Vollmer, Gremien und Kommunales

 

 

Beisitzer:                                         Stellvertretende Beisitzer:

Christel Dietmeier                           Ewald Meier

Michael Nock                                   Anton Baur

Walter Nagler                                  Christiane Probst-Seifermann

Oswald Grißtede                             Rotraud Jordan

Tilo Trautmann                                Stefan Böckeler

 


Sachverhalt

Nach § 11 des Kommunalwahlgesetzes obliegt dem Gemeindewahlausschuss die Leitung der Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses. Da die Stadt Bühl bei den Kreistagswahlen für sich einen Wahlkreis bildet, leitet der Gemeindewahlausschuss für diesen Wahlkreis nicht nur die Durchführung der Wahl, sondern stellt auch das Wahlergebnis fest.

 

Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern. Ist der Oberbürgermeister Wahlbewerber, wählt der Gemeinderat einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden aus dem Kreis der Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten.

 

Nachdem Oberbürgermeister Schnurr wieder Wahlbewerber für die Kreistagswahlen sein wird und auch der zukünftige Bürgermeister Fritz angekündigt hat, sich um ein Mandat im Kreistag zu bewerben, schlägt die Verwaltung als Vorsitzenden den Fachbereichsleiter Bürgerservice – Sicherheit – Recht, Reinhard Renner, und als Stellvertreter Marc Vollmer, Abteilung Gremien und Kommunales, vor. Beide sind ohnehin seitens der Verwaltung mit der Organisation und Durchführung der Wahlen betraut.

 

Die Beisitzer und deren Stellvertreter werden vom Gemeinderat aus dem Kreis der Wahlberechtigen gewählt.

 

Die Verwaltung hat vorgeschlagen, dass die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen je eine Person als Beisitzer und als Stellvertreter benennen. Diese Personen dürfen nicht gleichzeitig Wahlbewerber oder Vertrauensleute für Wahlvorschläge sein und auch nicht in einem anderen Wahlorgan tätig sein. Ein Ausschluss von der Mitwirkung wegen sonstiger Hinderungsgründe oder wegen Befangenheit kommt nicht in Betracht. Die Fraktionen haben im Vorfeld die im Beschlussvorschlag aufgeführten Personen als Beisitzer bzw. Stellvertreter benannt.

 

Die Wahl soll wie in der Vergangenheit im Einigungsverfahren unter Anwendung der Vorschriften des § 40 der Gemeindeordnung erfolgen, wozu ein einstimmiger Beschluss aller anwesenden Stimmberechtigten einschließlich des Oberbürgermeisters erforderlich ist. Das Mitwirkungsverbot bei Befangenheit gilt für Wahlen zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit, um welche es sich hier handelt, gemäß § 18 Abs. 3 Satz 2 der Gemeindeordnung nicht.

 

 

Die öffentliche Bekanntmachung der Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen erfolgt am 9. Februar 2024 in den Stadtnachrichten. Wahlvorschläge können frühestens am Tag danach und spätestens bis Donnerstag, 28. März 2024, 18:00 Uhr eingereicht werden.

 

Die erste Sitzung des Gemeindewahlausschusses findet dann voraussichtlich am Dienstag, 9. April 2024 um 18:00 Uhr statt, wo er u.a. die eingegangenen Wahlvorschläge zu prüfen und über ihre Zulassung zu entscheiden hat.

 

Die zweite Sitzung mit der Feststellung des Wahlergebnisses ist für Dienstag, 18. Juni 2024, 18:00 Uhr geplant.

 

 

Da immer wieder nachgefragt, wird, wie es sich mit kostenfreien Veröffentlichungen in den Stadtnachrichten vor Wahlen verhält, soll an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen werden, dass der Gemeinderat dazu in der Neufassung des Redaktionsstatuts zum 1. März 2016 eine sechswöchige Karenzzeit vor Wahlen festgelegt hat.

 

Das heißt, dass nach dem 26. April 2024 keine Beiträge von Fraktionen, Parteien, Wählervereinigungen oder sonstigen politischen Gruppierungen zur Kommunalwahl 2024 veröffentlicht werden können.

 

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

Geringer Aufwand für das Sitzungsgeld nach der Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit.

 


Klimatische Auswirkungen

Keine.