Beschlussvorschlag
Gemäß § 11 Kommunalwahlgesetz werden als Mitglieder
des Gemeindewahlausschusses folgende Personen gewählt:
Vorsitzender:
Reinhard Renner, Fachbereichsleiter BSR
Stellvertretender Vorsitzender:
Marc Vollmer, Gremien und Kommunales
Beisitzer: Stellvertretende
Beisitzer:
Christel Dietmeier Ewald
Meier
Michael Nock Anton
Baur
Walter Nagler Christiane
Probst-Seifermann
Oswald Grißtede Rotraud
Jordan
Tilo Trautmann Stefan
Böckeler
Sachverhalt
Nach § 11 des Kommunalwahlgesetzes obliegt dem
Gemeindewahlausschuss die Leitung der Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen
und die Feststellung des Wahlergebnisses. Da die Stadt Bühl bei den
Kreistagswahlen für sich einen Wahlkreis bildet, leitet der Gemeindewahlausschuss
für diesen Wahlkreis nicht nur die Durchführung der Wahl, sondern stellt auch
das Wahlergebnis fest.
Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem
Oberbürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern. Ist der
Oberbürgermeister Wahlbewerber, wählt der Gemeinderat einen Vorsitzenden und
einen stellvertretenden Vorsitzenden aus dem Kreis der Wahlberechtigten und
Gemeindebediensteten.
Nachdem Oberbürgermeister Schnurr wieder
Wahlbewerber für die Kreistagswahlen sein wird und auch der zukünftige
Bürgermeister Fritz angekündigt hat, sich um ein Mandat im Kreistag zu
bewerben, schlägt die Verwaltung als Vorsitzenden den Fachbereichsleiter
Bürgerservice – Sicherheit – Recht, Reinhard Renner, und als Stellvertreter
Marc Vollmer, Abteilung Gremien und Kommunales, vor. Beide sind ohnehin seitens
der Verwaltung mit der Organisation und Durchführung der Wahlen betraut.
Die Beisitzer und deren Stellvertreter werden vom
Gemeinderat aus dem Kreis der Wahlberechtigen gewählt.
Die Verwaltung hat vorgeschlagen, dass die im
Gemeinderat vertretenen Fraktionen je eine Person als Beisitzer und als
Stellvertreter benennen. Diese Personen dürfen nicht gleichzeitig Wahlbewerber
oder Vertrauensleute für Wahlvorschläge sein und auch nicht in einem anderen
Wahlorgan tätig sein. Ein Ausschluss von der Mitwirkung wegen sonstiger
Hinderungsgründe oder wegen Befangenheit kommt nicht in Betracht. Die
Fraktionen haben im Vorfeld die im Beschlussvorschlag aufgeführten Personen als
Beisitzer bzw. Stellvertreter benannt.
Die Wahl soll wie in der Vergangenheit im
Einigungsverfahren unter Anwendung der Vorschriften des § 40 der
Gemeindeordnung erfolgen, wozu ein einstimmiger Beschluss aller anwesenden
Stimmberechtigten einschließlich des Oberbürgermeisters erforderlich ist. Das
Mitwirkungsverbot bei Befangenheit gilt für Wahlen zu einer ehrenamtlichen
Tätigkeit, um welche es sich hier handelt, gemäß § 18 Abs. 3 Satz 2 der
Gemeindeordnung nicht.
Die öffentliche Bekanntmachung der Gemeinderats-
und Ortschaftsratswahlen erfolgt am 9. Februar 2024 in den Stadtnachrichten.
Wahlvorschläge können frühestens am Tag danach und spätestens bis Donnerstag,
28. März 2024, 18:00 Uhr eingereicht werden.
Die erste Sitzung des Gemeindewahlausschusses
findet dann voraussichtlich am Dienstag, 9. April 2024 um 18:00 Uhr
statt, wo er u.a. die eingegangenen Wahlvorschläge zu prüfen und über ihre
Zulassung zu entscheiden hat.
Die zweite Sitzung mit der Feststellung des
Wahlergebnisses ist für Dienstag, 18.
Juni 2024, 18:00 Uhr geplant.
Da immer wieder nachgefragt, wird, wie es sich mit
kostenfreien Veröffentlichungen in den Stadtnachrichten vor Wahlen verhält,
soll an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen werden, dass der Gemeinderat
dazu in der Neufassung des Redaktionsstatuts zum 1. März 2016 eine sechswöchige
Karenzzeit vor Wahlen festgelegt hat.
Das heißt, dass nach dem 26. April 2024 keine
Beiträge von Fraktionen, Parteien, Wählervereinigungen oder sonstigen
politischen Gruppierungen zur Kommunalwahl 2024 veröffentlicht werden können.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Geringer Aufwand für das Sitzungsgeld nach der
Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit.
Klimatische
Auswirkungen
Keine.