„Westliche Eisenbahnstraße“ nach § 172 BauGB in Bühl
II. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt den Entwurf einer Erhaltungssatzung gemäß §
172 BauGB zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes „Westliche Eisenbahnstraße“ mit Abgrenzungsplan und Begründung vom 06. Juli
2015 und beauftragt die Verwaltung, eine Offenlage mit
Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
I. Sachverhalt:
Der
Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2014 die Aufstellung der
Erhaltungssatzung „Westliche Eisenbahnstraße“ beschlossen und die Verwaltung
mit der Ausarbeitung des Satzungstextes und der Begründung beauftragt.
Mit dem
Instrument der Erhaltungssatzung soll nun im Bereich der westlichen
Eisenbahnstraße die dort erkennbaren städtebaulichen Strukturen mit ihrem
geschichtlichen Hintergrund gesichert und Beeinträchtigungen der Stadtgestalt
an dieser Stelle abgewendet werden. Ziel ist der Schutz der bestehenden
städtebaulichen Gestalt gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in diesem Bereich. Dabei
geht es um den Erhalt des Ortsbildes, der Stadtgestalt sowie baulicher Anlagen,
die von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer
Bedeutung sind.
Da es
sinnvoll ist, dass eine solche Satzung von den Grundstückseigentümern
inhaltlich mitgetragen und umgesetzt wird, wurde am 24. Februar 2015
eine Eigentümerversammlung durchgeführt, in welcher die historische Bedeutung
des Straßenabschnittes sowie die rechtliche Situation zum Erlass einer
Erhaltungssatzung erläutert wurden. Zu dieser Versammlung wurden alle
Eigentümer schriftlich von der Verwaltung eingeladen. Die Hälfte der Eigentümer
hat dabei teilgenommen und befürwortet eine Erhaltungssatzung für diesen
Bereich.
Im Geltungsbereich der Satzung „Westliche Eisenbahnstraße“ soll
künftig gelten, dass die Nutzungsänderung, der Rückbau baulicher Anlagen
(Abbruch), die Errichtung baulicher Anlagen (Neubau) und die Änderung baulicher
Anlagen einer Genehmigung bedürfen.
Die Realisierung des mit der
Erhaltungssatzung verfolgten Schutzes erfolgt erstens durch gemeindliche
Satzung, die den Erhaltungsbereich schafft, und zweitens individuell in einem
Gespräch mit dem jeweiligen Eigentümer/Bauherrn, wenn es um die Prüfung einer
konkreten Maßnahme geht.
Erst bei der Entscheidung über den Genehmigungsantrag für ein konkretes Vorhaben findet eine Abwägung für das einzelne Grundstück bzw. Vorhaben anhand der vorgegebenen Beurteilungskriterien statt. Als Beurteilungskriterien werden die Bebauungsstruktur, Dachform, Geschossigkeit, Sockel, Gliederungselemente der Fassade und sonstigen besonderen Merkmalen herangezogen.
…
- 2 -
In der an den Satzungstext angehängten Begründung sind die Beurteilungskriterien für den Einzelfall zusammengestellt, in welcher die historische bzw. stadtgestalterische Bedeutung der westlichen Eisenbahnstraße und der einzelnen Gebäude dargestellt werden.
Der
Technische Ausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, den Entwurf zur
Erhaltungssatzung gemäß § 172 BauGB zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart
des Gebietes „Westliche
„Eisenbahnstraße“ mit Abgrenzungsplan und Begründung vom 06. Juli 2015 zu
beschließen und eine Offenlage mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
||
Ja |
Nein |
Enthalten |
|
|
Anlagenverzeichnis: