Betreff
Satzung der Stadt Bühl über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Bühl - Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES); Beschluss der 1. Änderungssatzung
Vorlage
2024/003
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Bühl über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Bühl.

 


Sachverhalt

 

Wie in der vorherigen Vorlage ausgeführt, soll im Rahmen der Förderung des Ehrenamtes bei der Freiwilligen Feuerwehr Bühl die Einsatzentschädigung (Ersatz für Auslagen) um einen Euro von 13 auf 14 Euro pro Einsatz erhöht werden. Dazu ist eine entsprechende Anpassung von § 1 Absatz 2 der Feuerwehrentschädigungssatzung erforderlich.

 

In § 3 Ziffer 8 der Satzung wird der Stundensatz für Ausbildertätigkeit auf den im Landkreis Rastatt einheitlichen Satz von 15 Euro erhöht (bisher 13 Euro), die Jahrespauschale bleibt unberührt.

 

In § 3 Ziffer 10 wird der Stundensatz für sonstige außergewöhnliche Inanspruchnahme von 13 auf 14 Euro erhöht, analog der Erhöhung in § 1 Absatz 2. Hier kann der Oberbürgermeister z.B. festlegen, dass bei schweren Einsätzen der Auslagenersatz von 14 Euro nicht einmalig, sondern pro Stunde bezahlt wird. Mit dieser Ausnahmeregelung zur Entschädigungszahlung ist eine nochmalige Regelung hinfällig, weshalb § 7 entfallen kann.

 

Auch in § 4 wird der die Entschädigung für haushaltsführende Personen ohne Verdienst mit der Erhöhung von 13 auf 14 Euro dem Auslagenersatz angepasst und liegt etwas über dem Mindestlohn.

 

Schließlich wird in § 5 der Stundensatz für Brandsicherheitswachdienst (bisher Feuersicherheitsdienst) auf den Betrag in der Kostenersatz-Satzung von 10 auf 16 Euro erhöht, die Regelung zur Abrechnung über den Kassenverwalter ist überholt und kann deshalb entfallen.

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

 

Bei ca. 250 Einsätzen im Jahr mit durchschnittlich 20 Einsatzkräften entstehen hier zwar jährliche Mehrkosten von rund 5.000 Euro, jedoch muss man diese Mehrkosten im Zusammenhang mit den Kosten für den Feuerwehrfond vom vorherigen Tagesordnungspunkt sehen. Letztlich wird dieser eine Euro pro Einsatz vom bisherigen Feuerwehrfonds auf die Einsatzentschädigung verschoben.

 

Darüber hinaus entstehen keine nennenswerten Mehrkosten: Die Ausbilder-Entschädigung wird auf die Teilnehmer aus dem ganzen Landkreis umgelegt, Bühl ist also nur anteilig betroffen; außergewöhnliche Inanspruchnahme gab es bisher nur in ganz wenigen Einzelfällen; von haushaltsführenden Personen wurde noch nie eine Entschädigung beantragt und die Entschädigung für Brandsicherheitswache wird vom jeweiligen Veranstalter bezahlt.

 

 


Klimatische Auswirkungen

 

Keine