Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt
die beigefügte Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Bühl über die
Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr
Bühl.
Sachverhalt
Wie in der vorherigen Vorlage
ausgeführt, soll im Rahmen der Förderung des Ehrenamtes bei der Freiwilligen
Feuerwehr Bühl die Einsatzentschädigung (Ersatz für Auslagen) um einen Euro von
13 auf 14 Euro pro Einsatz erhöht werden. Dazu ist eine entsprechende Anpassung
von § 1 Absatz 2 der Feuerwehrentschädigungssatzung erforderlich.
In § 3 Ziffer 8 der Satzung
wird der Stundensatz für Ausbildertätigkeit auf den im Landkreis Rastatt
einheitlichen Satz von 15 Euro erhöht (bisher 13 Euro), die Jahrespauschale bleibt
unberührt.
In § 3 Ziffer 10 wird der
Stundensatz für sonstige außergewöhnliche Inanspruchnahme von 13 auf 14 Euro
erhöht, analog der Erhöhung in § 1 Absatz 2. Hier kann der Oberbürgermeister
z.B. festlegen, dass bei schweren Einsätzen der Auslagenersatz von 14 Euro
nicht einmalig, sondern pro Stunde bezahlt wird. Mit dieser Ausnahmeregelung
zur Entschädigungszahlung ist eine nochmalige Regelung hinfällig, weshalb § 7
entfallen kann.
Auch in § 4 wird der die
Entschädigung für haushaltsführende Personen ohne Verdienst mit der Erhöhung
von 13 auf 14 Euro dem Auslagenersatz angepasst und liegt etwas über dem
Mindestlohn.
Schließlich wird in § 5 der
Stundensatz für Brandsicherheitswachdienst (bisher Feuersicherheitsdienst) auf
den Betrag in der Kostenersatz-Satzung von 10 auf 16 Euro erhöht, die Regelung
zur Abrechnung über den Kassenverwalter ist überholt und kann deshalb
entfallen.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Bei ca. 250 Einsätzen im Jahr
mit durchschnittlich 20 Einsatzkräften entstehen hier zwar jährliche Mehrkosten
von rund 5.000 Euro, jedoch muss man diese Mehrkosten im Zusammenhang mit den Kosten
für den Feuerwehrfond vom vorherigen Tagesordnungspunkt sehen. Letztlich wird
dieser eine Euro pro Einsatz vom bisherigen Feuerwehrfonds auf die
Einsatzentschädigung verschoben.
Darüber hinaus entstehen
keine nennenswerten Mehrkosten: Die Ausbilder-Entschädigung wird auf die
Teilnehmer aus dem ganzen Landkreis umgelegt, Bühl ist also nur anteilig
betroffen; außergewöhnliche Inanspruchnahme gab es bisher nur in ganz wenigen
Einzelfällen; von haushaltsführenden Personen wurde noch nie eine Entschädigung
beantragt und die Entschädigung für Brandsicherheitswache wird vom jeweiligen
Veranstalter bezahlt.
Klimatische
Auswirkungen
Keine