Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt
die beigefügte Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der
Freiwilligen Feuerwehr Bühl.
Sachverhalt
Die bisherigen Richtlinien
über die Erhebung von Kostenersätzen für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr
Bühl wurden am 4. Juni 2008 vom Gemeinderat beschlossen und seither nicht
geändert. Mit der Vorlage diese Kostenersatz-Satzung sollen diese Regelungen
sowohl aus rechtlicher Sicht wie auch hinsichtlich der Höhe der einzelnen
Beträge aktualisiert werden.
Der beigefügte
Satzungsentwurf basiert auf der Mustersatzung des Gemeindetags. Die Satzung
gibt die Regelungen aus dem Feuerwehrgesetz wieder und beschreibt die Aufgaben
der Feuerwehr sowie die Kostenersatzpflicht. Darüber hinaus enthält sie einen
Passus zur Kostenfreiheit bei Überlandhilfe im Landkreis Rastatt und den
Umlandgemeinden im nördlichen Ortenaukreis sowie auch zur möglichen
Umsatzsteuerpflicht.
Im Kostenverzeichnis als
Anlage zur Satzung sind die einzelnen Beträge aufgeführt. Rot markiert sind die
vergleichbaren Beträge aus den o.g. Richtlinien von 2008.
Die Personalkosten für
hauptamtliches Personal ergeben sich aus der Verwaltungsvorschrift
Kostenfestlegung des Finanzministeriums, in welcher Pauschalsätze getrennt nach
Laufbahnen aufgeführt sind.
Bei den Fahrzeugen können
aufgrund geänderter Normen keine Vergleiche zu 2008 mehr angestellt werden.
Hier werden jedoch die aktuellen Pauschalsätze der entsprechenden Verordnung
des Innenministeriums zugrunde gelegt.
In den alten Richtlinien
waren auch die Beträge für Werkstattarbeiten aufgeführt, die die Feuerwehr Bühl
für andere Feuerwehren erbringt. Dies soll mit dem nächsten Tagesordnungspunkt
zukünftig in einer eigenen Entgeltordnung geregelt werden, da man sich hier im
Bereich des Privatrechts bewegt.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Im Haushaltsjahr 2023 wurden
durch Kostenersätze rund 68.500 Euro eingenommen (ohne die beiden Großeinsätze
bei der Firma LDB am Jahresanfang), 2022 waren es rund 63.700 Euro. (FiPo 1260 33210000).
Mit der neuen Satzung ist bei vergleichbarer Entwicklung bei den
kostenpflichtigen Einsätzen mit Mehreinnahmen von rund 25.000 Euro zu rechnen.
Klimatische
Auswirkungen
Keine