Betreff
Satzung der Stadt Bühl zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Bühl; Beschluss der Neufassung
Vorlage
2024/004
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Bühl.

 


Sachverhalt

 

Die bisherigen Richtlinien über die Erhebung von Kostenersätzen für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Bühl wurden am 4. Juni 2008 vom Gemeinderat beschlossen und seither nicht geändert. Mit der Vorlage diese Kostenersatz-Satzung sollen diese Regelungen sowohl aus rechtlicher Sicht wie auch hinsichtlich der Höhe der einzelnen Beträge aktualisiert werden.

 

Der beigefügte Satzungsentwurf basiert auf der Mustersatzung des Gemeindetags. Die Satzung gibt die Regelungen aus dem Feuerwehrgesetz wieder und beschreibt die Aufgaben der Feuerwehr sowie die Kostenersatzpflicht. Darüber hinaus enthält sie einen Passus zur Kostenfreiheit bei Überlandhilfe im Landkreis Rastatt und den Umlandgemeinden im nördlichen Ortenaukreis sowie auch zur möglichen Umsatzsteuerpflicht.

 

Im Kostenverzeichnis als Anlage zur Satzung sind die einzelnen Beträge aufgeführt. Rot markiert sind die vergleichbaren Beträge aus den o.g. Richtlinien von 2008.

Die Personalkosten für hauptamtliches Personal ergeben sich aus der Verwaltungsvorschrift Kostenfestlegung des Finanzministeriums, in welcher Pauschalsätze getrennt nach Laufbahnen aufgeführt sind.

Bei den Fahrzeugen können aufgrund geänderter Normen keine Vergleiche zu 2008 mehr angestellt werden. Hier werden jedoch die aktuellen Pauschalsätze der entsprechenden Verordnung des Innenministeriums zugrunde gelegt.

 

In den alten Richtlinien waren auch die Beträge für Werkstattarbeiten aufgeführt, die die Feuerwehr Bühl für andere Feuerwehren erbringt. Dies soll mit dem nächsten Tagesordnungspunkt zukünftig in einer eigenen Entgeltordnung geregelt werden, da man sich hier im Bereich des Privatrechts bewegt.

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

 

Im Haushaltsjahr 2023 wurden durch Kostenersätze rund 68.500 Euro eingenommen (ohne die beiden Großeinsätze bei der Firma LDB am Jahresanfang), 2022 waren es rund 63.700 Euro. (FiPo 1260 33210000). Mit der neuen Satzung ist bei vergleichbarer Entwicklung bei den kostenpflichtigen Einsätzen mit Mehreinnahmen von rund 25.000 Euro zu rechnen.

 


Klimatische Auswirkungen

 

Keine