a) Aufstellungsbeschluss
b) Beschluss zur Billigung des Vorentwurfes und zur frühzeiti-gen Beteiligung der ´ Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
II. Beschlussvorschlag:
a)
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung
für den Bebauungsplan der Innentwicklung „Feuerwehrgerätehaus“ in
Bühl-Balzhofen nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß dem
Abgrenzungsplan vom 07. Juli 2015.
b)
Der Gemeinderat billigt den
Bebauungsplanvorentwurf mit textlichen Festsetzungen und Begründung vom 07.
Juli 2015 und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Basis die frühzeitige
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen sowie die
Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
frühzeitig zu hören.
I. Sachverhalt:
In der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes 2012 bis 2017 wurde
bereits darauf hingewiesen, dass die Personalentwicklung in einigen Abteilungen
Anlass zur Sorge gibt. Nur durch die einsatztaktische Zusammenlegung einzelner
Abteilungen kann langfristig eine leistungsfähige Feuerwehrarbeit gewährleistet
werden. Die Abteilungen Vimbuch,
Balzhofen und Oberweier bilden einen Ausrückbereich und sollen in einem
zentralen Feuerwehrhaus unter Bewahrung der Eigenständigkeit zusammengeführt
werden. Durch Zentralisierung auf ein Gebäude können Einsparungen der
Unterhaltungskosten in den heute bestehenden Gebäuden erzielt werden.
Darüber hinaus sind bei den bestehenden Feuerwehrgerätehäusern Vimbuch,
Balzhofen und Oberweier bezüglich der Sicherheit für die Feuerwehrleute
erhebliche Mängel festzustellen.
Daher wurde die Suche nach einem neuen möglichen Standort für ein neues
Feuerwehrgerätehauses durchgeführt. Untersucht wurden vier Standorte zwischen
Balzhofen und Vimbuch. Allen Standorten anheim ist die zentrale Lage und gute
Anbindung an die K 3747. Die Untersuchung hat einen ganz klaren Vorteil für den
Standort am östlichen Ortsausgang von Balzhofen ergeben.
Hier kommen alle Abteilungen in angemessener Zeit zum Feuerwehrhaus.
Zudem sind keine Gefahrenstellen durch Ampeln oder Überquerungen von
Landesstraßen gegeben. Gebäude, Hoffläche und Stellplätze können so angeordnet
werden, dass sich die Fahrzeugbewegungen ausschließlich Richtung
K 3747 orientieren. Hinzu kommt, dass die Flächen bis auf zwei Grundstücke
bereits im Eigentum der Stadt Bühl sind.
Die Ergebnisse wurden in einer Bürgerversammlung in Balzhofen am 25. März
2015 präsentiert. Am 22. April 2015 wurde in der öffentlichen Sitzung des
Gemeinderates dann der Grundsatzbeschluss für diesen Standort gefasst.
Die Fläche für die Ansiedlung des Feuerwehrgerätehauses liegt an der
Balz-hofener Straße K3747 im innenliegenden Außenbereich und ist im wirksamen
Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Die geplante
Ansiedlung des Feuerwehrgerätehauses ist aus planungsrechtlicher Sicht
unzulässig.
…
- 2 -
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die geplante Ansiedlung des Feuerwehrgerätehauses in
Balzhofen geschaffen werden.
Aufgrund der vorliegenden Anwendungsvoraussetzungen nach § 13a BauGB
kann das beschleunigte Verfahren angewendet werden:
·
Die Größe der Grundfläche im Plangebiet
liegt deutlich unter 20.000 m².
·
Durch das Bebauungsplanverfahren werden
keine UVP-pflichtigen Vorhaben begründet und es liegt keine Beeinträchtigung
der Erhaltungsziele und des Schutzzwecks von Natura-2000-Gebieten vor.
Es handelt sich somit um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung,
welcher der Fortführung der vorhandenen Siedlungsstruktur im innenliegenden
Außenbereich dient.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB
und § 4 Abs. 1 BauGB wird auf der Grundlage des beiliegenden Vorentwurfs
Gebrauch gemacht. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem
Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 S 2 BauGB, welche
Art umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der
zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
Eine artenschutzrechtliche Vorprüfung ist bereits in Auftrag gegeben.
Nach den bisher vorliegenden Entwürfen zu den Hochwassergefahrenkarten
ist das östliche Areal des Plangebietes als HQextrem-Fläche
(Überflutungsfläche) eingestuft. Die Stadt Bühl hat allerdings Widerspruch
gegen die Entwurfskarten eingelegt und geht davon aus, dass diese
Überflutungsfläche entfällt. Nach Aussage des Zweckverbands Hochwasserschutz
wird erst frühestens im Sommer 2015 mit den überrechneten Karten gerechnet.
Die künftigen planungsrechtlichen Festsetzungen orientieren sich an den
Erfordernissen des geplanten Feuerwehrgerätehauses und sollen eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung am östlichen Ortsrand von Balzhofen gewährleisten. Sie enthalten
insbesondere folgende Regelungen:
·
Fläche für Gemeinbedarf
„Feuerwehrgerätehaus“
·
Wandhöhe
ca. 8 m (genaue Höhenangabe liegt zum Entwurf vor, abgestimmt auf die
architektonische Plangrundlage und die örtlichen topografischen Gegebenheiten)
·
Zwei Vollgeschosse
·
Offene Bauweise
·
Anpflanzbindungen / Erhaltungsbindungen zur
Ortsrandeinbindung
·
Bei Verkleinerung der Überflutungsflächen
ist die Ausweisung eines Baugebietes auf Flst.Nr. 1537 geplant
…
- 3 -
Auf Grundlage dieser planungsrechtlichen Konzeption empfiehlt der
Technische Ausschuss dem Gemeinderat, die Aufstellung für den Bebauungsplan der
Innentwicklung „Feuerwehrgerätehaus“ in Bühl-Balzhofen nach § 13a BauGB im
beschleunigten Verfahren gemäß dem Abgrenzungsplan vom 07. Juli 2015 zu
beschließen.
Ebenso empfiehlt der Technische Ausschuss dem Gemeinderat, den
Bebauungsplanvorentwurf mit textlichen Festsetzungen und Begründung vom 07.
Juli 2015 zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, auf dieser Basis die
frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
durchzuführen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu hören.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
||
Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: