Vergabe der Straßen-, Feldwege-, Brücken-, Unterhaltung öffentlicher Plätze, Fußwege/Gehwege, Kanalisations- und sonstigen Tiefbauarbeiten
Beschlussvorschlag
Die Firma Josef Welle GmbH, Bühl, erhält den Instandsetzungsauftrag 2024
bis 2025 für Straßen-, Kanalisations- und sonstige Tiefbauarbeiten in Höhe von
brutto 1.669.930,61 Euro. Der Gemeinderat stellt die erforderlichen Mittel in
den Jahren 2024 und 2025 zur Verfügung.
Sachverhalt
Der Arbeitskreis Haushalt hat am 5. Oktober
2012 der Empfehlung der Verwaltung zugestimmt, aus finanztechnischen Gründen
die Ausschreibung der Instandsetzungsarbeiten Tiefbau im zweijährigen Rhythmus
durchzuführen.
Im Wesentlichen handelt es sich dabei um
Reparatur-/Unterhaltungsarbeiten an:
Straßen-, Feldwege-, Brücken-, Unterhaltung öffentlicher
Plätze, Fußwege/Gehwege,
Wasserläufe, Kanalisations- und sonstigen Tiefbauarbeiten.
Die Ausführungszeit beginnt am
01. Februar 2024 und endet am 31. Dezember 2025.
Die Instandsetzungsarbeiten wurden von der
Abteilung Tiefbau öffentlich am 11.11.2023 nach VOB/A ausgeschrieben.
Das gesamte Vergabeverfahren erfolgte
elektronisch, über das Portal „Subreport.Elvis“. Zehn Baufirmen haben die
Angebote elektronisch abgeholt.
Beim Eröffnungstermin am
12.12.2023 lagen drei Angebote vor.
Die Abteilung
Tiefbau hat die rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung der
Angebote vorgenommen. Alle Angebote konnten gewertet werden. Nach
abschließender Prüfung hat die Firma Josef Welle GmbH, Bühl, mit einer
Gesamtsumme von brutto 1.669.930,61 € das
wirtschaftlichste Angebot abgegeben (siehe Angebotsübersicht).
Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor,
den Auftrag für die Instandsetzungsarbeiten 2024-2025 in Bühl und den
Stadtteilen an die Firma Josef Welle GmbH, Bühl zum Angebotspreis in Höhe von brutto
1.669.930,61 € zu erteilen.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Die Kostenberechnung der Stadt ging von einem Auftragsvolumen von
1.472.803,18 Euro für die ausgeschriebenen Arbeiten aus. Die wirtschaftlichste
Angebotssumme in Höhe von 1.669.930,61 Euro liegt damit rund 14% über
den prognostizierten Kosten. Im Vergleich zum Auftragsvolumen bei der letzten
Ausschreibung vor zwei Jahren ist aber eine deutliche Steigerung festzustellen.
Damals lag die Vergabesumme noch bei rund 1 Million Euro.
Die Gründe für die Kostenüberschreitung liegen insbesondere an der
gesamtwirtschaftlichen Situation und der Art des Auftrages über 2 Jahre. Dies
belegt die Beteiligung der Firmen an diesem Auftrag. Insgesamt haben 10 Firmen
die Ausschreibungsunterlagen angefordert und lediglich 3 Firmen haben zum
Submissionstermin ein Angebot abgegeben. Alle drei Firmen haben in der
Kostenhöhe ähnliche Angebote eingereicht. Zum einen mussten die Firmen über 2
Jahre im Voraus kalkulieren, was aufgrund von schwankenden und unsicheren
Preise sowohl in der Beschaffung, der Bewirtschaftung und auch aufgrund
steigender Löhne in Form von Tarifabschlüssen sehr schwierig ist. Auch der
Fachkräftemangel spielt hier mittlerweile eine große Rolle (übertarifliche
Bezahlung).
Weiter kommt hinzu, dass ab dem 01.08.2023 die neue
Ersatzbaustoffverordnung in Sachen Entsorgung gilt und diese in der Praxis zu
rechtlichen Unsicherheiten führt. Gerade im Hinblick auf die Entsorgung auf den
Deponien kommt es zu erheblichen Schwierigkeiten, da die Deponien überwiegend
noch Genehmigungen nach dem alten Recht besitzen. Hier bewegen sich viele
Unternehmen in einer Lernphase und zum Teil auch in einer Grauzone. Dies hat
sich im LV bezüglich aller Entsorgungspositionen wiedergespiegelt. In Zukunft
wird es leider auch keine günstigeren Preise geben, da die Inflation weiter
voranschreitet. Der Baupreisindex ist in den letzten 2 Jahren um ca. 34
Prozentpunkte gestiegen, dies bedeutet auch, dass der Unternehmer über diesen
Zeitraum diesen Baupreisindex berücksichtigen muss, weil er gegenüber der Stadt
beim Instandsetzungsauftrag über 2 Jahre an die abgegebenen Preise gebunden
ist.
Wenn sich der Baupreisindex für die nächsten 2 Jahre im gleichen Rahmen
bewegt muss die Firma im Mittel eine Preissteigerung von 17 % für die 2 Jahre
des Instandsetzungsauftrages ansetzen. Dies bestätigt, dass die angebotenen
Preise marktüblich sind.
Die erforderlichen Mittel werden jährlich im Haushaltsplan der Stadt
Bühl, beim Profitcenter 5410 – Gemeindestraßen sowie im Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung durch die Verwaltung eingestellt und müssen
durch den Gemeinderat jeweils zur Verfügung gestellt.
Klimatische
Auswirkungen
Keine Klimatische Auswirkungen