Betreff
Instandsetzungsarbeiten 2024/2025 in der Kernstadt und den Stadtteilen;
Vergabe der Straßen-, Feldwege-, Brücken-, Unterhaltung öffentlicher Plätze, Fußwege/Gehwege, Kanalisations- und sonstigen Tiefbauarbeiten
Vorlage
2024/006
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

Die Firma Josef Welle GmbH, Bühl, erhält den Instandsetzungsauftrag 2024 bis 2025 für Straßen-, Kanalisations- und sonstige Tiefbauarbeiten in Höhe von brutto 1.669.930,61 Euro. Der Gemeinderat stellt die erforderlichen Mittel in den Jahren 2024 und 2025 zur Verfügung.

 


Sachverhalt

Der Arbeitskreis Haushalt hat am 5. Oktober 2012 der Empfehlung der Verwaltung zugestimmt, aus finanztechnischen Gründen die Ausschreibung der Instandsetzungsarbeiten Tiefbau im zweijährigen Rhythmus durchzuführen.

 

Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Reparatur-/Unterhaltungsarbeiten an:

Straßen-, Feldwege-, Brücken-, Unterhaltung öffentlicher Plätze, Fußwege/Gehwege,

Wasserläufe, Kanalisations- und sonstigen Tiefbauarbeiten.

 

Die Ausführungszeit beginnt am 01. Februar 2024 und endet am 31. Dezember 2025.

 

Die Instandsetzungsarbeiten wurden von der Abteilung Tiefbau öffentlich am 11.11.2023 nach VOB/A ausgeschrieben.

Das gesamte Vergabeverfahren erfolgte elektronisch, über das Portal „Subreport.Elvis“. Zehn Baufirmen haben die Angebote elektronisch abgeholt.

 

Beim Eröffnungstermin am 12.12.2023 lagen drei Angebote vor.

 

Die Abteilung Tiefbau hat die rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote vorgenommen. Alle Angebote konnten gewertet werden. Nach abschließender Prüfung hat die Firma Josef Welle GmbH, Bühl, mit einer Gesamtsumme von brutto 1.669.930,61 € das wirtschaftlichste Angebot abgegeben (siehe Angebotsübersicht).

 

Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, den Auftrag für die Instandsetzungsarbeiten 2024-2025 in Bühl und den Stadtteilen an die Firma Josef Welle GmbH, Bühl zum Angebotspreis in Höhe von brutto 1.669.930,61 € zu erteilen.

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

Die Kostenberechnung der Stadt ging von einem Auftragsvolumen von 1.472.803,18 Euro für die ausgeschriebenen Arbeiten aus. Die wirtschaftlichste Angebotssumme in Höhe von 1.669.930,61 Euro liegt damit rund 14% über den prognostizierten Kosten. Im Vergleich zum Auftragsvolumen bei der letzten Ausschreibung vor zwei Jahren ist aber eine deutliche Steigerung festzustellen. Damals lag die Vergabesumme noch bei rund 1 Million Euro.

 

Die Gründe für die Kostenüberschreitung liegen insbesondere an der gesamtwirtschaftlichen Situation und der Art des Auftrages über 2 Jahre. Dies belegt die Beteiligung der Firmen an diesem Auftrag. Insgesamt haben 10 Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert und lediglich 3 Firmen haben zum Submissionstermin ein Angebot abgegeben. Alle drei Firmen haben in der Kostenhöhe ähnliche Angebote eingereicht. Zum einen mussten die Firmen über 2 Jahre im Voraus kalkulieren, was aufgrund von schwankenden und unsicheren Preise sowohl in der Beschaffung, der Bewirtschaftung und auch aufgrund steigender Löhne in Form von Tarifabschlüssen sehr schwierig ist. Auch der Fachkräftemangel spielt hier mittlerweile eine große Rolle (übertarifliche Bezahlung).

 

Weiter kommt hinzu, dass ab dem 01.08.2023 die neue Ersatzbaustoffverordnung in Sachen Entsorgung gilt und diese in der Praxis zu rechtlichen Unsicherheiten führt. Gerade im Hinblick auf die Entsorgung auf den Deponien kommt es zu erheblichen Schwierigkeiten, da die Deponien überwiegend noch Genehmigungen nach dem alten Recht besitzen. Hier bewegen sich viele Unternehmen in einer Lernphase und zum Teil auch in einer Grauzone. Dies hat sich im LV bezüglich aller Entsorgungspositionen wiedergespiegelt. In Zukunft wird es leider auch keine günstigeren Preise geben, da die Inflation weiter voranschreitet. Der Baupreisindex ist in den letzten 2 Jahren um ca. 34 Prozentpunkte gestiegen, dies bedeutet auch, dass der Unternehmer über diesen Zeitraum diesen Baupreisindex berücksichtigen muss, weil er gegenüber der Stadt beim Instandsetzungsauftrag über 2 Jahre an die abgegebenen Preise gebunden ist.

Wenn sich der Baupreisindex für die nächsten 2 Jahre im gleichen Rahmen bewegt muss die Firma im Mittel eine Preissteigerung von 17 % für die 2 Jahre des Instandsetzungsauftrages ansetzen. Dies bestätigt, dass die angebotenen Preise marktüblich sind.

 

Die erforderlichen Mittel werden jährlich im Haushaltsplan der Stadt Bühl, beim Profitcenter 5410 – Gemeindestraßen sowie im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung durch die Verwaltung eingestellt und müssen durch den Gemeinderat jeweils zur Verfügung gestellt.

 


Klimatische Auswirkungen

Keine Klimatische Auswirkungen