Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Bühl und der Gemeinde Ottersweier
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt der Kooperationsvereinbarung zur Fortführung der touristischen
Zusammenarbeit der Kommunen Bühl, Bühlertal und Ottersweier rückwirkend zum
01.01.2024 zu. Die erforderlichen Mittel sind bereits im Haushalt eingeplant.
Sachverhalt
Am 16.05.2023 hat der Gemeinderat der Fortführung der touristischen Zusammenarbeit
zwischen der Stadt Bühl und der Gemeinde Bühlertal, erweitert um die Gemeinde
Ottersweier, sowie der Schaffung einer gemeinsam finanzierten Vollzeitstelle in Bühl
grundsätzlich zugestimmt. Gemeinsam bilden die drei Gemeinden das Cluster Ferienregion
Bühl- Bühlertal-Ottersweier im Rahmen der Nationalparkregion Schwarzwald.
Einzelheiten der Zusammenarbeit soll nun die aktualisierte und erweiterte
Kooperationsvereinbarung zwischen den drei Kommunen Bühl, Bühlertal und Ottersweier
regeln. Im Einzelnen werden folgende Punkte definiert:
- Leistungen der Stadt Bühl
- Zielvereinbarung
- Weisungsbefugnis und Richtlinienkompetenz
- Kostenerstattung
- Vollmacht und Beauftragung
- Haftung
- Datenschutz
- Vertragsbeginn, Vertragsdauer und Kündigung
- Schlussbestimmungen
In der Anlage werden die bisherige Vereinbarung zwischen Bühl und Bühlertal aus dem Jahr
2015 sowie der Entwurf der neuen Vereinbarung zwischen Bühl, Bühlertal und Ottersweier
gegenübergestellt. Die ergänzten bzw. aktualisierten Passagen sind farblich gekennzeichnet.
Die Kooperationsvereinbarung soll rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft treten. Die Vollzeit-
stelle wurde von Seiten der Stadt Bühl bereits im Sommer des vergangenen Jahres unter
Mitwirkung der Gemeinde Bühlertal ausgeschrieben und zum 01.01.2024 mit einer Fachkraft
besetzt.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Die erforderlichen finanziellen Mittel sind im Haushalt eingeplant.
Klimatische
Auswirkungen
Keine Auswirkung