Betreff
Touristische Zusammenarbeit in der Ferienregion Bühl-Bühlertal-Ottersweier:
Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Bühl und der Gemeinde Ottersweier
Vorlage
2024/007
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der Kooperationsvereinbarung zur Fortführung der touristischen

Zusammenarbeit der Kommunen Bühl, Bühlertal und Ottersweier rückwirkend zum

01.01.2024 zu. Die erforderlichen Mittel sind bereits im Haushalt eingeplant.


Sachverhalt

Am 16.05.2023 hat der Gemeinderat der Fortführung der touristischen Zusammenarbeit

zwischen der Stadt Bühl und der Gemeinde Bühlertal, erweitert um die Gemeinde

Ottersweier, sowie der Schaffung einer gemeinsam finanzierten Vollzeitstelle in Bühl

grundsätzlich zugestimmt. Gemeinsam bilden die drei Gemeinden das Cluster Ferienregion

Bühl- Bühlertal-Ottersweier im Rahmen der Nationalparkregion Schwarzwald.

Einzelheiten der Zusammenarbeit soll nun die aktualisierte und erweiterte

Kooperationsvereinbarung zwischen den drei Kommunen Bühl, Bühlertal und Ottersweier

regeln. Im Einzelnen werden folgende Punkte definiert:

 -  Leistungen der Stadt Bühl

 - Zielvereinbarung

 - Weisungsbefugnis und Richtlinienkompetenz

 - Kostenerstattung

 - Vollmacht und Beauftragung

 - Haftung

 - Datenschutz

 - Vertragsbeginn, Vertragsdauer und Kündigung

 - Schlussbestimmungen

In der Anlage werden die bisherige Vereinbarung zwischen Bühl und Bühlertal aus dem Jahr

2015 sowie der Entwurf der neuen Vereinbarung zwischen Bühl, Bühlertal und Ottersweier

gegenübergestellt. Die ergänzten bzw. aktualisierten Passagen sind farblich gekennzeichnet.

Die Kooperationsvereinbarung soll rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft treten. Die Vollzeit-

stelle wurde von Seiten der Stadt Bühl bereits im Sommer des vergangenen Jahres unter

Mitwirkung der Gemeinde Bühlertal ausgeschrieben und zum 01.01.2024 mit einer Fachkraft

besetzt.

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

Die erforderlichen finanziellen Mittel sind im Haushalt eingeplant.

 


Klimatische Auswirkungen

Keine Auswirkung