Betreff
Information zum gemeindlichen Einvernehmen, Bauantrag
Abbruch eines bestehenden Schuppens und Neubau einer Lagerhalle mit
Photovoltaik, in Bühl-Neusatz, Flst.Nr. 1946/6
Vorlage
2024/010
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

Der Technische Ausschuss nimmt die Information zum gemeindlichen Einvernehmen zum Bauvorhaben, Flst.Nr. 1946/6, Bühl-Neusatz, zur Kenntnis.

 


Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet Bühlertal. Das Vorhaben war zunächst in seiner Kubatur größer geplant. Aufgrund der Bemängelung der Unteren Naturschutzbehörde und des Ortschaftsrates Neusatz erfolgte nun eine Reduzierung.

 

Geplant ist ein 12,00x10,00 m großer Lagerschuppen zur Unterbringung landwirtschaftlicher Geräte. Vorgesehen ist das eingeschossige Gebäude mit Pultdach auszuführen, um so möglichst viel Fläche für eine Photovoltaik-Anlage zu erhalten. Das Gebäude wird in Stahlkonstruktion ausgeführt und mit Trapezblech verkleidet. Nach Auflage der UNB soll die Farbgebung landschaftsangepasst gewählt werden.

 

Aufgrund der Hängigkeit des Geländes, müssen für den Bau der Halle entsprechende Erdarbeiten vorgenommen werden, wobei keine Aufschüttungen durch Fremdmaterial notwendig werden. Die Zufahrt wird über den vorhandenen landwirtschaftlichen Weg erfolgen. Dieser ist bereits heute so ausgebaut, dass keine baulichen Maßnahmen zur Erschließung der Halle notwendig werden. Lediglich im Bereich der Zufahrten zur Halle erfolgt eine Versiegelung aus durchlässigem Pflasterbelag.

 

Für die nun vorliegende Planung liegen seitens Fachbehörden die Zustimmung ohne weitere Auflagen vor.

 

Aufgrund dieser Tatsache ist eine Genehmigung nach § 35 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 BauGB zu erteilen.

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

keine

 


Klimatische Auswirkungen