Abbruch eines bestehenden Schuppens und Neubau einer Lagerhalle mit
Photovoltaik, in Bühl-Neusatz, Flst.Nr. 1946/6
Beschlussvorschlag
Der Technische Ausschuss nimmt die Information zum gemeindlichen Einvernehmen zum Bauvorhaben, Flst.Nr. 1946/6, Bühl-Neusatz, zur Kenntnis.
Sachverhalt
Das Vorhaben liegt im
Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet Bühlertal. Das Vorhaben war
zunächst in seiner Kubatur größer geplant. Aufgrund der Bemängelung der Unteren
Naturschutzbehörde und des Ortschaftsrates Neusatz erfolgte nun eine Reduzierung.
Geplant ist ein
12,00x10,00 m großer Lagerschuppen zur Unterbringung landwirtschaftlicher
Geräte. Vorgesehen ist das eingeschossige Gebäude mit Pultdach auszuführen, um
so möglichst viel Fläche für eine Photovoltaik-Anlage zu erhalten. Das Gebäude
wird in Stahlkonstruktion ausgeführt und mit Trapezblech verkleidet. Nach
Auflage der UNB soll die Farbgebung landschaftsangepasst gewählt werden.
Aufgrund der Hängigkeit
des Geländes, müssen für den Bau der Halle entsprechende Erdarbeiten vorgenommen
werden, wobei keine Aufschüttungen durch Fremdmaterial notwendig werden. Die
Zufahrt wird über den vorhandenen landwirtschaftlichen Weg erfolgen. Dieser ist
bereits heute so ausgebaut, dass keine baulichen Maßnahmen zur Erschließung der
Halle notwendig werden. Lediglich im Bereich der Zufahrten zur Halle erfolgt
eine Versiegelung aus durchlässigem Pflasterbelag.
Für die nun vorliegende
Planung liegen seitens Fachbehörden die Zustimmung ohne weitere Auflagen vor.
Aufgrund dieser Tatsache
ist eine Genehmigung nach § 35 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 BauGB zu erteilen.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
keine
Klimatische
Auswirkungen