a) Aufstellungsbeschluss
b) Entwurfsbilligung und Offenlagebeschluss
II. Beschlussvorschlag:
a)
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung
der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Kirchmatt / Waldsteg“ in Bühl-Neusatz nach
§ 13a BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß dem Abgrenzungsplan vom 07. Juli
2015.
b)
Der Gemeinderat billigt den
Bebauungsplanentwurf mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften
und Begründung einschließlich Fachbeitrag Artenschutz vom 07. Juli 2015 und
beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2
BauGB in Form einer Offenlage durchzuführen und die Behörden sowie die
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu hören.
I. Sachverhalt:
Mit der Sanierung des Sägewerkes Lang (Abbruch der Lagerhalle im Bereich
der Talsohle und der baulichen Anlagen entlang der Schwarzwaldstraße) hat sich
herausgestellt, dass der Bereich im Tal nicht nach dem rechtskräftigen
Bebauungsplan „Kirchmatt / Waldsteg“ vom 25. Juni 1999 bebaubar ist. Im Rahmen
der Überlegungen einer sinnvollen und wirtschaftlichen Nutzung des Geländes
ließ sich feststellen, dass eine Ausweisung eines Baufensters entlang der
Schwarzwaldstraße nach heutigem Kenntnisstand die beste Lösung ist. Hinzukommt,
dass es immer wieder Nachfragen zu einer Bebauung auf diesem Gelände gab.
Nachdem nun der untere Bereich von einer Bebauung freigehalten werden
soll, ist es sinnvoll, den Bereich entlang der Schwarzwaldstraße
planungsrechtlich so zu regeln, dass eine sich in den Ort Neusatz gut
einfügenden, verdichteten Bebauung ermöglicht wird.
Vor diesem Hintergrund soll der Bebauungsplan geändert werden. In diesem
Zuge sollen zugleich rechtliche Anpassungen an die Vorortsituation im übrigen
Geltungsbereich vorgenommen und die bisherigen planungsrechtlichen
Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften überarbeitet werden.
Das ca. 3,37 ha große Plangebiet liegt westlich der Ortsmitte von
Neusatz zwischen Schwarzwaldstraße (L83a) und Kirchmattweg und umfasst die
Randbebauung sowie den Grüngürtel des Muhrbachtales. Die zulässige Grundfläche
nach § 19 Abs. 2 BauNVO beträgt weniger als 20.000 m², so dass die
Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt
werden kann. Ein Umweltbericht ist demnach nicht erforderlich. Unabhängig
hiervon wurde eine artenschutzrechtliche Vorprüfung bereits in Auftrag gegeben.
Die Planungsziele liegen insbesondere in der Neukonzipierung der
Bebauung auf dem städtischen Grundstück Flst.Nr. 159 an der Schwarzwaldstraße
einschließlich der 2. Reihe-Bebauung (Wegfall der Bauflächen am Muhrbach) und
der Überprüfung von Nachverdichtungsmöglichkeiten (u.a. zur Unterbringung von
Nebenanlagen) im Bereich Waldsteg und Kirchmattweg.
…
- 2 -
Die Planänderungen betreffen insbesondere folgende Teilbereiche:
·
Entlang der Schwarzwaldstraße wird auf
Flst.Nr. 159 ein größeres zusammenhängendes Baufenster für die geplante
Neubebauung festgesetzt. Die Erschließung ist künftig über die
Schwarzwaldstraße direkt möglich.
·
Gegenüber einer 2-geschossigen Bebauung im
südlichen Bereich sind an der Schwarzwaldstraße aufgrund der Hanglage und der
dichteren Bebauung künftig bis zu drei Vollgeschosse zulässig. Zur Straßenseite
wird das Erscheinungsbild allerdings auf zwei Geschosse begrenzt, mit der
Möglichkeit entweder das Dach- oder das Untergeschoss als ein weiteres
Vollgeschoss auszubauen. Im Gegenzug entfallen die Baumöglichkeiten in 2. Reihe
an der Schwarzwaldstraße.
·
Ermöglichung zusätzlicher Nebenanlagen
(Schuppen, Garagen, etc.) außerhalb des LSG im Bereich Waldsteg / Kirchmattweg,
um hier eine Gleichbehandlung der Grundstücke herzustellen.
·
Geringfügige Anpassung von Baugrenzen an die
vorhandene Bebauung.
·
Im Zusammenhang mit der
Bebauungsplanänderung ist kein Abbruch von Gebäuden, Schuppen, Gartenhütten
oder sonstigen baulichen Anlagen vorgesehen.
Das Ergebnis aus der artenschutzrechtlichen Vorprüfung ergab, dass keine
artenschutzrechtlichen Bedenken bestehen, sofern Rodungsarbeiten außerhalb der
Vogelbrutsaison durchgeführt werden. Bei keiner zeitnahen Umsetzung der
Bebauung an der Schwarzwaldstraße ist allerdings eine erneute Überprüfung auf
Vorkommen von Zauneidechse und Nachtkerzenschwärmer im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens erforderlich. Bei Bedarf sind dann entsprechende
Maßnahmen vorzunehmen.
Bereits im Vorfeld wurde der Ortschaftsrat Neusatz immer wieder über die
Planungsüberlegungen informiert. Dessen Anregungen zur Planung sind, wenn
möglich, in die Planung eingeflossen.
Der Ortschaftsrat Neusatz wird diesen Tagesordnungspunkt in seiner
Sitzung am 23. Juli 2015 vorberaten. Das Ergebnis wird in der Sitzung des
Gemeinderates am 29. Juli 2015 mitgeteilt.
Der Technische Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Aufstellung der
1. Änderung des Bebauungsplanes „Kirchmatt / Waldsteg“ in Bühl-Neusatz nach §
13a BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß dem Abgrenzungsplan vom 07. Juli
2015 zu beschließen.
…
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Ebenso empfiehlt der Technischen
Ausschuss dem Gemeinderat, den Bebauungsplanentwurf mit textlichen
Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung einschließlich
Fachbeitrag Artenschutz vom 07. Juli 2015 zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer Offenlage
durchzuführen und die Behörden sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu hören.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: