Betreff
Konzernabschluss der Bühler Sportstätten GmbH für das Geschäftsjahr 2022
Vorlage
2024/017
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat weist die Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GmbH an, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.)    Der Konzernabschluss zum 31.12.2022 nebst Lagebericht und Anhang wird in der vorgelegten Fassung gebilligt.

2.)    Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

3.)    Als Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2023 wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Düsseldorf, bestellt.

 


Sachverhalt

 

Aufgrund der Ergebnisse der Stadtwerke Bühl GmbH und der Bühler Sportstätten GmbH muss ein Konzernjahresabschluss (konsolidierte Bilanz und GuV der beiden Gesellschaften) vorgenommen werden, da die Bilanzsumme und Umsatzerlöse die Referenzwerte (BS: 24.000.000 € / UE: 48.000.000 €) überschreiten.

 

Die Geschäftsführung der Bühler Sportstätten GmbH hat im September 2023 den Konzernjahresabschluss einschließlich Lagebericht und Anhang erstellt.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Düsseldorf, hat nach Prüfung des Konzernjahresabschlusses am 11.09.2023 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Nach § 171 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) hat der Aufsichtsrat den Konzernjahresabschluss und den Konzernlagebericht zu prüfen und an die Gesellschafterversammlung zu berichten, ob nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind. Die endgültige Billigung obliegt nach § 46 Ziff. 1 b GmbHG der Gesellschafterversammlung.

 

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

 

Keine Auswirkungen.

 


Klimatische Auswirkungen

 

Keine Auswirkungen.