Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat weist die Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GmbH an, folgenden Beschluss zu fassen:
1.) Der Konzernabschluss zum 31.12.2022 nebst Lagebericht und Anhang wird in der vorgelegten Fassung gebilligt.
2.) Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.
3.) Als Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2023 wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Düsseldorf, bestellt.
Sachverhalt
Aufgrund der Ergebnisse der Stadtwerke Bühl GmbH und der
Bühler Sportstätten GmbH muss ein Konzernjahresabschluss (konsolidierte
Bilanz und GuV der beiden Gesellschaften) vorgenommen werden, da die Bilanzsumme und Umsatzerlöse die Referenzwerte
(BS: 24.000.000 € / UE: 48.000.000 €) überschreiten.
Die Geschäftsführung der Bühler Sportstätten GmbH hat im September 2023
den Konzernjahresabschluss einschließlich
Lagebericht und Anhang erstellt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH,
Düsseldorf, hat nach Prüfung des Konzernjahresabschlusses
am 11.09.2023 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Nach § 171 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) hat der Aufsichtsrat
den Konzernjahresabschluss
und den Konzernlagebericht
zu prüfen und an die Gesellschafterversammlung zu berichten, ob nach dem
abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind. Die
endgültige Billigung obliegt nach § 46 Ziff. 1 b GmbHG der
Gesellschafterversammlung.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Keine Auswirkungen.
Klimatische
Auswirkungen
Keine Auswirkungen.