Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der 3. Änderung und Ergänzung
des Bebauungsplanes „Bußmatten“ in Bühl-Eisental gemäß dem Abgrenzungsplan vom
19. Dezember 2023 und beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung des
Bebauungsplanvorentwurfes.
Sachverhalt
Die Stadt Bühl kann bei der Versorgung mit Gewerbeflächen nur noch auf
wenige Entwicklungsflächen zurückgreifen. Der wirksame Flächennutzungsplan 2030
der Verwaltungsgemeinschaft Bühl/Ottersweier schränkt die Ausweisung neuer
gewerblicher Bauflächen auf der Gemarkung Bühl stark ein. Daneben sind in den
bestehenden Gewerbe- und Industriegebieten nur noch wenige städtische
Bauflächen vorhanden.
Eine bauliche Erweiterung der gewerblichen Bauflächen nach Norden/
Baden-Baden hat der Regionalplan 2003 des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein
bislang nicht zugelassen; hier ist eine regionale Grünzäsur ausgewiesen.
In der Zwischenzeit wurden im Herbst 2013 im Landkreis Rastatt und
Stadtkreis Baden-Baden erhöhte PFC-Werte im Wasser verschiedener Trinkwasserbrunnen
sowie im Grundwasser festgestellt und in der Folge umfangreiche Grundwasser-
und Bodenanalysen durchgeführt. Dabei wurden auch auf verschiedenen
Ackerflächen der Gemarkung Bühl zum Teil erhebliche PFC-Belastungen
vorgefunden. Für hochbelastete Flächen nördlich von Bühl (Gemarkung Bußmatten)
wurden eine Detail- und eine Sanierungsuntersuchung durchgeführt. Es wurde
festgestellt, dass angesichts der mit PFC hochbelasteten Flächen im Bereich
Bußmatten eine verhältnismäßige Sanierung jedoch erst in Kombination mit der
Erschließung der Gewerbegebietserweiterung möglich ist.
Die behördliche Bewertungskommission stimmte am 06. Juni 2019 dieser
Kombination sowie der dort vorgeschlagenen Sanierungsvariante, einer Sicherung
der PFC- Belastung durch Oberflächenversiegelung zu und forderte die Stadt Bühl
auf, einen Sanierungsplan zu erstellen.
Der Integrale Sanierungsplan Bühl-Bußmatten und Bühl-Balzhofen vom 16.
Februar 2021 wurde mit Schreiben vom 17. Juni 2021 für verbindlich erklärt. Die
hierin aufgeführten Maßnahmen dienen der Sicherung einer schädlichen
Bodenveränderung im ungesättigten Bereich. Die geplanten Maßnahmen sind
geeignet, um den weiteren Austrag von mit PFAS belasteten Sickerwässern in den
Grundwasserkörper zu verhindern.
Der Sanierungsplan für das mit PFC verunreinigte Areal Bühl-Bußmatten
sieht eine vollständige Versiegelung der Fläche vor, um eine weitere
Auswaschung von PFC aus den Böden in das Grundwasser künftig zu unterbinden.
Zuvor soll das Gelände durch Auffüllungen (0,5 m bis maximal 1,5 m) auf ein
einheitliches Niveau von 129,6 m NN gebracht werden. Die Oberflächenabdichtung
erfolgt anschließend durch eine vollflächige Bebauung/ Versiegelung der
Sanierungsfläche. Zur Nivellierung des Sanierungsgebietes Bußmatten sind weitere
Bodenmassen erforderlich, die durch das Abtragen von PFC belasteten Böden auf
zwei Grundstücken, in der Zone III des Wasserschutzgebietes ZV
Gruppenwasserversorgung Balzhofen der Stadtwerke Bühl, gewonnen werden sollen.
Dies ist bereits erfolgt.
Angesichts der mit PFC hochbelasteten Flächen im Bereich Bußmatten hat
der Regionalverband signalisiert, bei der Gesamtfortschreibung des
Regionalplans 2003 zugunsten einer regionalplanerisch abgestimmten
Siedlungserweiterung auf die Ausweisung der Grünzäsur nördlich des Gewerbe- und
Industriegebietes Bußmatten zu verzichten.
Im laufenden Verfahren zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans
2040 ist nördlich anschließend an das bestehende Gewerbe- und Industriegebiet
„Bußmatten“ in Anlehnung an die regionalplanerischen Planänderungen eine
Erweiterung durch Darstellung einer gewerblichen Baufläche vorgesehen. Diese
Fläche bietet auch den dort ansässigen Betrieben und Firmen
Erweiterungsoptionen, um auf dem Wirtschaftsmarkt wettbewerbsstark bestehen
bleiben zu können. Mit der Entwicklung und Erschließung dieser Fläche wird eine
nachhaltige Standortsicherungsstrategie mit Erhaltung, Sicherung und Schaffung
von Arbeitsplätzen verfolgt, was auch den wirtschaftlichen Belangen Rechnung
trägt.
Das Abdichten/ Versiegeln der mit PFC belasteten Flächen selbst ist
nicht im Sanierungsplan enthalten, soll aber möglichst zeitnah über die
jeweiligen ansiedlungs-/ erweiterungswilligen Betriebe erfolgen um eine
Auswaschung von PFC ins Grundwasser zu vermeiden. Zu diesem Zweck soll durch
die Aufstellung des Bebauungsplans Planungsrecht geschaffen werden. Das Gebiet
umfasst dabei eine Größe von ca. 19,5 ha und soll nach Norden zur freien
Landschaft eingegrünt werden.
Im Ortschaftsrat Eisental wurde dieser Tagesordnungspunkt in seiner
nichtöffentlichen Sitzung am 16. Januar 2024 vorbesprochen und ein
Stimmungsbild eingeholt. Der Ortschaftsrat sieht eine weitere Überplanung und
Bebauung nach Norden sehr kritisch. Um mit dem Ortschaftsrat eine bestmögliche
Lösung für das komplexe Thema zu finden, empfiehlt die Verwaltung, wie es
bereits bei anderen Bebauungsplanverfahren erfolgt ist, den städtebaulichen
Rahmen für den nördlichen Bereich gemeinsam mit dem Ortschaftsrat
Workshop-ähnlich zu erarbeiten.
Am 20. Februar 2024 wird der Ortschaftsrat diesen Tagesordnungspunkt
öffentlich behandeln. Der Gemeinderat wird dann über das Ergebnis mündlich
informiert.
Der Technische Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung
am 1. Februar 2024 nichtöffentlich behandelt und ihn einstimmig beschlossen.
Der Technische Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Aufstellung der 3.
Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes „Bußmatten“ in Bühl-Eisental gemäß
dem Abgrenzungsplan vom 19. Dezember 2023 zu beschließen und die Verwaltung mit
der Ausarbeitung des Vorentwurfes zu beauftragen.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Für das Bebauungsplanverfahren „Bußmatten, 3. Änderung und Ergänzung“ werden Haushaltsmittel von ca. 130.000 € erforderlich (Erstellung des Bebauungsplanes, Artenschutz, Umweltbericht und Vermessung). Die benötigten Mittel sind im Profitcenter 5110, Stadtplanung, im Entwurf des Haushaltsplanes 2024 eingestellt und müssen von dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt werden.
Klimatische
Auswirkungen
Für den neuen Bebauungsplan wird eine Umweltprüfung mit Erstellung eines
Umweltberichts durchgeführt. Dabei werden neben den Natur- und Umweltbelangen
(z.B. Natur-/Artenschutzes, Biotop, Boden, Wasser) auch die klimatischen
Auswirkungen untersucht. Die Ergebnisse werden zum Bebauungsplan-(Vor-)Entwurf
vorliegen.