Betreff
SV Weitenung 1947 e.V.; Zuschuss für die Herstellung einer Beregnungsanlage mit Zisterne und Wasserpufferspeicher
Vorlage
2024/020
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt die erhöhten Kosten zur Kenntnis und stockt den am 16.02.2022 zugesagten Zuschuss von 100.392,51 Euro um 15.745,44 Euro auf 116.137,95 Euro auf.

 


 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.02.2022 aufgrund der vom Verein vorgetragenen massiven Erhöhung der Materialpreise und der sonstigen Kosten den 2020 zugesagten Zuschuss für die Beregnungsanlage mit Zisterne und einem Wasserpufferspeicher auf insgesamt 100.392,51 Euro erhöht.

 

Der Verein hat uns inzwischen die tatsächlich entstandenen Kosten vorgelegt. Diese haben sich für den Neubau der Zisterne um 8.605,10 Euro erhöht. Zusätzlich durften wegen der Haftung die hier ursprünglich vorgesehenen mit 7.140,34 Euro kalkulierten Eigenleistungen nicht erbracht werden. Dadurch entstand dem Verein ein weiteres Defizit von insgesamt 15.745,44 Euro.

 

Beregnungsanlage

Zisterne

Summe

I. Kosten 16.02.2022

                 37.630,91 €

              108.061,60 €

              145.692,51 €

abzgl. BSB

              -  9.000,00 €

-  21.000,00 €

- 30.000,00 €

abzgl. Eigenleistung

 

        -   8.159,66 €

-   7.140,34 €

- 15.300,00 €

Saldo Zuschuss (Zusage GR 16.02.2022)

                 20.471,25 €

                 79.921,26 €

              100.392,51 €

II. tatsächliche Kosten

                 37.630,91 €

              116.666,70 €

              154.297,61 €

abzgl. BSB

 -  9.000,00 €

-  21.000,00 €

- 30.000,00 €

abzgl. Eigenleistung

-   8.159,66 €

-  8.159,66 €

abzgl. Zuschuss Stadt

 

-  20.471,25 €

- 79.921,26 €

- 100.392,51 €

Saldo

                               -  

                 15.745,44 €

               15.745,44 €

Zuschuss neu

 

                 20.471,25 €

                 95.666,70 €

              116.137,95 €

 

Die in dem Gesamtbetrag enthaltenen Kosten für die Beregnungsanlage wurden mit dem vom Gemeinderat 2022 zugesagten Zuschuss von 20.471,25 Euro punktgenau abgerechnet.

 

Der Verein bittet um eine nochmalige Erhöhung des Zuschusses für die Zisterne, da die in der Zwischenzeit entstandenen erheblichen weiteren Kostensteigerungen sowie die Vorgabe, dass keine Eigenleistungen bei der Zisterne erbracht werden dürfen, nicht von ihm zu vertreten sind.

 

Die den Kosten hinterlegten Rechnungen wurden uns vorgelegt. Der Verein hat auch den vorfinanzierten Zuschuss des Badischen Sportbundes von 30.000 Euro inzwischen an uns zurückbezahlt.

 

Trotz dieser inzwischen aufgrund der höheren Materialpreise entstandenen Kostensteigerung auf insgesamt knapp über 154.000 Euro liegen die Kosten immer noch deutlich unter den im März 2020 vorgeschlagenen Kosten für den Bau einer Wasserleitung, die damals mit knapp 189.000 Euro kalkuliert waren.

 

Die Verwaltung bittet deshalb den Gemeinderat, das dem Verein entstandene zusätzliche Defizit von 15.745,44 Euro durch einen einmaligen Zuschuss auszugleichen. Mit dieser Zuschussgewährung ist die Maßnahme insgesamt abgerechnet, die laufenden Kosten obliegen dem Verein.   

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

 

Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss, der keine weiteren Folgekosten für die Stadt nach sich zieht. Die Mittel stehen als Übertrag im Haushalt 2023, I42419100000 Investitionszuschüsse für Sportförderung (Seite 303) zur Verfügung.

 


Klimatische Auswirkungen

 

Keine Auswirkungen.