Betreff
Vorstellung Aufgabenbereich Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Vorlage
2024/022
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt von der Vorstellung des Aufgabenbereichs Kenntnis.

 


Sachverhalt

Die Rechtsgrundlage des Aufgabenbereichs der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten findet sich in Art. 3 Absatz 2 GG als auch im Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg (ChancenG). Hier sind u.a. in den §§ 24-27 ChancenG die Regelungen für Gemeinden zusammengefasst.

 

In der Verwaltung beträgt der Stellenanteil 0,5 VK im Stellenplan. Die Stelle war rund 1,5 Jahre vakant und ist seit Oktober 2023 mit Bettina Fröhlich besetzt. Frau Fröhlich ist jedoch gleichzeitig Abteilungsleitung Kindertageseinrichtungen, sodass die Stelle aktuell nicht mit 0,5 VK ausgeübt werden kann.

 

Zur Umsetzung der umfangreichen gesetzlich geregelten Aufgaben und der aktuell nicht vollumfänglich zur Verfügung stehenden Zeitressourcen, ist es erforderlich in der Praxis gezielt Schwerpunkte zu setzen.

 

Diese sind aktuell u.a.:

-       Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen

-       Mitarbeit in Arbeitskreisen und Kooperationen

-       Planung und Durchführung verschiedener Veranstaltungen

-       Anlauf- und Beratungsstelle

-       Öffentlichkeitsarbeit

 

Insbesondere diese Schwerpunkte werden in einer kurzen Power-Point-Präsentation vorgestellt.

 

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Aufgabengebiet der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sehr vielseitig ist. Mit dem derzeit zur Verfügung stehenden Zeitkontingent müssen Prioritäten gesetzt werden, sodass aktuell kaum neue Projekte angestoßen und umgesetzt werden können.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

Für die Arbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten stehen Mittel in Höhe von 6.500 € im Rahmen des Haushalts zur Verfügung (ohne Personalkosten).

 


Klimatische Auswirkungen

keine