a) Städtebaulicher Vertrag
b) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicherBelange
c) Öffentlich-rechtlicher Vertrag
d) Satzungsbeschluss
II. Beschlussvorschlag:
a)
Der Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister, den städtebaulichen
Vertrag zum Bebauungsplan „Landhandel Droll“ mit dem Vorhabenträger
abzuschließen.
b)
Der Gemeinderat beschließt die Stellungnahmen der
Verwaltung zu den vorgebrachten Stellungnahmen unter Abwägung öffentlicher und
privater Belange.
c)
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan
„Landhandel Droll“ mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und
der Begründung mit Umweltbericht und artenschutzrechtlicher Einschätzung vom
25. Juni 2015 als zusammengefasste Satzung.
d)
Der Gemeinderat ermächtigt den
Oberbürgermeister, den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landratsamt
Rastatt (Untere Naturschutzbehörde) und dem Vorhabenträger abzuschließen.
I. Sachverhalt:
In seiner
Sitzung am 17. Dezember 2014 hat der Gemeinderat der Stadt Bühl den
Bebauungsplanentwurf „Landhandel Droll“ gebilligt und die Verwaltung
beauftragt, auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu hören.
Mit
Schreiben vom 19. Dezember 2014 wurden 14 Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange angeschrieben. Davon gaben elf eine Rückmeldung, eine mit
und zehn ohne Anregungen ab. Die Offenlage erfolgte vom 07. Januar 2015 bis zum
07. Februar 2015. Während dieser wurden zehn private Stellungnahmen
vorgebracht. Alle mit Anregungen eingegangenen Stellungnahmen wurden mit einer
Stellungnahme der Verwaltung versehen und als Anlage 2 dieser Vorlage
beigefügt.
In Bezug
auf die eingegangenen Stellungnahmen wurden keine grundlegenden Änderungen
vorgenommen. Nachfolgend sind die Anpassungen im Bebauungsplan kurz
zusammengefasst:
Löschwasserversorgung
Der Hinweis
zur Sicherung der Löschwasserversorgung des Gebietes wurde in die Hinweise zum
Bebauungsplan aufgenommen.
…
- 2 -
Anpassungen im Umweltbericht und Artenschutzgutachten
sowie
Übernahme von boden- und artenschutzrechtlichen
Vermeidungsmaßnahmen in die textlichen Festsetzungen und Hinweise zum
Bebauungsplan
Anlegung eines Schönungsteiches (Pflanzbeet)
Zur
Vermeidung eines Eintrages von möglich belastetem Niederschlagswasser in den
Graben und den FFH-geschützten Laufbach ist ergänzend zum geplanten
Absetzbecken ein Schönungsteich (Pflanzenbeet) mit Schilfbewuchs vorzulagern
ist. Ziel ist, dass neben den festen Stoffen auch die in Wasser gelösten und
belasteten Stoffe zurückgehalten werden und das Niederschlagswasser dann
gereinigt in die Fließgewässer gelangt.
Anpassung der Bepflanzung am Graben
Die
Bepflanzung entlang dem Graben wurde an die wasserrechtliche Entscheidung über
die Errichtung eines Absetzbeckens und die Einleitung des Niederschlagswassers
angepasst.
Darüber
hinaus sind keine weiteren grundlegenden Ergänzungen und Anpassungen im
Bebauungsplan erfolgt. Da mit den Änderungen keine Grundzüge der Planung berühren werden, kann
der Satzungsbeschluss auf der vorliegenden Bebauungsplangrundlage vom 25. Juni
2015 gefasst werden.
Die schalltechnische
Untersuchung zum Bebauungsplan wurde bereits zum Entwurfsbeschluss
mitgeschickt. Aufgrund des Umfangs des Gutachtens wird von einem erneuten
Versenden der Unterlagen abgesehen.
Um den
Bebauungsplan zu erstellen und die Durchführung und Unterhaltung der natur- und
artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen zu gewährleisten, sind zum einen ein
städtebaulicher Vertrag zwischen Vorhabenträger und Stadt Bühl und zum anderen
ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Vorhabenträger, Landratsamt Rastatt
(Untere Naturschutzbehörde) und Stadt Bühl erforderlich.
Vor diesem
Hintergrund empfiehlt der Technische Ausschuss dem Gemeinderat, den
Oberbürgermeister zu ermächtigen, den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan
„Landhandel Droll“ mit dem Vorhabenträger abzuschließen.
Auch
empfiehlt der Technische Ausschuss dem
Gemeinderat, die Stellungnahmen der Verwaltung zu den vorgebrachten
Stellungnahmen unter Abwägung öffentlicher und privater Belange zu beschließen.
…
- 3 -
Ebenso empfiehlt der Technische Ausschuss dem Gemeinderat, den
Bebauungsplan „Landhandel Droll“ mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen
Bauvorschriften und der Begründung mit Umweltbericht und artenschutzrechtlicher
Einschätzung vom 25. Juni 2015 als zusammengefasste Satzung zu beschließen.
Weiter empfiehlt der Technische Ausschuss dem Gemeinderat, den
Oberbürgermeister zu ermächtigen, den öffentlich-rechtlichen Vertrag zum
Bebauungsplan „Landhandel Droll“ mit dem Landratsamt Rastatt (Untere
Naturschutzbehörde) und dem Vorhabenträger abzuschließen.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: