a) Städtebaulicher Vor-Vertrag
b) Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag
a) Der Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister zur Unterzeichnung des städtebaulichen Vor-Vertrages.
b) Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Südliche Immensteinstraße“ in Bühl-Eisental gemäß dem Abgrenzungsplan vom 19. Dezember 2023 und beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanvorentwurfes.
Sachverhalt
Zwei ortsansässige Handwerksbetriebe beabsichtigen eine Erweiterung
ihres Gewerbes, um weiterhin wettbewerbsfähig am Markt bestehen bleiben zu
können. An ihren bisherigen Standorten Mitten im Ort bestehen keine baulichen
Entwicklungsmöglichkeiten mehr, so dass sie gehalten sind, an neuer Stelle
auszuweichen.
Beide Betriebe planen, sich auf eine Gewerbefläche niederzulassen und
die Fläche gemeinschaftlich zu erschließen und zu bebauen. Die Entscheidung
fiel dabei auf die südliche Teilfläche der im rechtswirksamen
Flächennutzungsplan 2030 dargestellten geplanten eingeschränkten Gewerbefläche
„Immensteinstraße“. Die Grundstücke haben sie zwischenzeitlich erworben, so
dass der Weg für eine Überplanung mit der neuen gewerblichen Nutzung frei ist.
Vorgesehen sind zwei zur L84 hin orientierte Hallengebäude mit
Büroräumlichkeiten, die zur bestehenden Bebauung in der Immensteinstraße
zurückversetzt sind. Die Gewerbefläche soll gebündelt über eine gemeinsame
Zufahrt an die Immensteinstraße angebunden werden. Bei der Überplanung sind die
Gewässerabstände zum südlich gelegenen Wassergraben und die Abstandsflächen zur
Landstraße einzuhalten. Vorgesehen ist, das Gebiet zur freien Landschaft
einzugrünen, um die neu gewerblich genutzte Fläche optimal landschaftlich anzubinden.
Das Plangebiet umfasst dabei eine Größe von ca. 1,6 ha.
Städtebaulicher Vertrag
Da es sich im vorliegenden Fall um ein vorhabenspezifisches Projekt
handelt, wird das Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage eines
städtebaulichen (Vor-) Vertrages zur Übernahme aller anfallenden Kosten durch
den Vorhabenträger durchgeführt. In diesem spezifischen Fall geht es um zwei
Parteien, der Vertrag wird jedoch nur mit einem Vertragspartner geschlossen.
Der Vorhabenträger teilt im Innenverhältnis mit dem übrigen Eigentümer dann die
anfallenden Kosten auf. Dieses Innenverhältnis betrifft die Stadt Bühl nicht.
Der endgültige Städtebauliche Vertrag kann erst nach Satzungsbeschluss des
Gemeinderates zu diesem Bebauungsplan geschlossen werden. Der Vertrag liegt der
Verwaltung vom Vorhabenträger zwischenzeitlich unterschrieben vor.
Der Ortschaftsrat Eisental hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner
Sitzung am 16. Januar 2024 nicht öffentlich vorbesprochen und ein positives
Stimmungsbild zum Vorhaben abgegeben.
Am 20. Februar 2024 wird der Ortschaftsrat diesen Tagesordnungspunkt
öffentlich behandeln. Der Gemeinderat wird dann über das Ergebnis mündlich
informiert.
Der Technische Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung
am 1. Februar 2024 nichtöffentlich behandelt und ihn einstimmig beschlossen.
Der Technische Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den Oberbürgermeister zur
Unterzeichnung des städtebaulichen Vor-Vertrages zu ermächtigen. Ebenfalls
empfiehlt der Technische Ausschuss dem Gemeinderat, die Aufstellung des
Bebauungsplanes „Südliche Immensteinstraße“ in Bühl-Eisental gemäß dem
Abgrenzungsplan vom 19. Dezember 2023 zu beschließen und die Verwaltung mit der
Ausarbeitung des Vorentwurfes zu beauftragen.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Für das Bebauungsplanverfahren entstehen der Stadt Bühl keine Kosten, da die Kosten vom Vorhabenträger vollständig übernommen werden.
Klimatische
Auswirkungen
Für den neuen Bebauungsplan wird eine Umweltprüfung mit Erstellung eines
Umweltberichts durchgeführt. Dabei werden neben den Natur- und Umweltbelangen
z.B. mit Natur-/Artenschutz, Tiere, Pflanzen, biologischer Vielfalt, Boden,
Wasser und Landschaftsbild auch die klimatischen Auswirkungen untersucht. Die
Ergebnisse werden zum Bebauungsplan-(Vor-)Entwurf vorliegen.