Betreff
Europaweites VgV-Verfahren zur Planersuche für das Projekt „Zukunftsfähige Weiterentwicklung historischer Stadtgarten“ in Bühl;
Vergabe Planungsleistungen
Vorlage
2024/030
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat vergibt die Planungsleistungen laut Vergabeverfahren, über eine Bruttoangebotssumme in Höhe von 261.244,97 Euro, an das Büro Planstatt Senner GmbH, Überlingen. Bis zum Zugang des Zuwendungsbescheides wird der Auftrag nur stufenweise bis zur Leistungsphase 3 (=Entwurfsplanung) freigegeben.

 


Sachverhalt

In seiner Sitzung am 26.07.2023 hat der Gemeinderat der Stadt Bühl für das vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) geförderte Projekt „Zukunftsfähige Weiterentwicklung historischer Stadtgarten“ Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt und die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung beauftragt.

 

Das Projekt wurde in die Förderung „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ aufgenommen und als förderfähig eingestuft, ein endgültiger Zuwendungsbescheid liegt derzeit noch nicht vor.

 

Die Maßnahme umfasst die Planungen im Bereich des Brunnenbeckens mit anschließender Nutzung des Grauwassers zur Bewässerung des alten Baumbestands, die Entsiegelung von Wegen und die Neugestaltung der Fläche in Richtung Eisenbahnstraße. Durch die Herstellung von weiteren Aufenthaltsbereichen wie z.B. einer Sitzgruppe beim Kriegerdenkmal sowie einer weiteren Öffnung

mit Zugangs- und Aufenthaltsmöglichkeit entlang der Bühlot, wird die Aufenthaltsqualität für die Bürger auch hinsichtlich des Klimawandels deutlich erhöht.

In den Randbereichen wird eine Begrünung mit klimaangepassten, biodiversen Pflanzen vorgesehen. Baumpflanzungen sind ebenfalls einzuplanen.

 

Die Gesamtaufgabe umfasst

- Konkretisierung des Planungskonzeptes/Freianlagenplanung, Kostenberechnung

- Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt

- Technische Ausrüstung

- Genehmigungsverfahren Wasserrecht

 

Zur Suche eines fachtechnischen Ingenieurbüros ist eine europaweite Ausschreibung, das sogenannte VgV-Verfahren, erforderlich. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem öffentlichen Teilnahmewettbewerb nach Vergabeverordnung (VgV). Dieser wurde mit öffentlicher Bekanntmachung im EU-Amtsblatt am 14.09.2023 eröffnet. Nach erfolgter Vorauswahl fand am 18.01.2024 der Verhandlungstermin statt, in dem sich die in die engere Wahl gekommenen Planungsbüros vorstellen konnten. Die Wertung erfolgte im Verhältnis 30% Preis und 70% Leistungskriterien. Das Ergebnis der Gesamtpunktzahl kann der Anlage 1 entnommen werden. Hiernach soll der Planungsauftrag an das Büro Planstatt Senner GmbH, Überlingen erteilt werden.

 

Die Bearbeitung der oben genannten Leistungen ist in mehreren Stufen vorgesehen. Grundlage ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die durch notwendige „Besondere Leistungen“ ergänzt wird.

 

In der ersten Stufe ist die Freianlagenplanung bzw. Vervollständigung der Vorplanung und Erstellung der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung als Grundlage für das Herbeiführen der Investitionsentscheidung erforderlich (Leistungsphase 1 bis 3 lt. HOAI). Die technische Ausrüstung soll als Vor- und Entwurfsplanung für die wassertechnischen Anlagen, den Betrieb des Brunnens und der Nutzung des Grauwassers erfolgen.

Bei positiver Entscheidung und Zusage der Förderstelle wird die Planung weitergeführt. Sollte kein Förderbescheid bei der Stadt eingehen, wird die Bearbeitung an diesem Punkt zunächst beendet.

 

Geplant ist, dem Gemeinderat Mitte 2024 die Ergebnisse dieser Planung und Untersuchung vorzulegen. Es besteht damit eine belastbare Entscheidungsgrundlage, um Anfang 2025 mit der Baumaßnahme zu beginnen.

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

Die Maßnahme ist unter Investitionsauftrag I55106600000 (S. 391 d. Beratungsentwurfs zum Haushaltsplan 2024) aufgeführt. Das Gesamtvolumen beträgt rund 2.000.000 Euro.

 

Es kann mit Zuwendungen aus dem Bundesförderprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ in Höhe von bis zu 1.229.100 Euro gerechnet werden.

 


Klimatische Auswirkungen

Mit der Vergabe und der daraus resultierenden Umsetzung des Förderprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ wird der Stadtgarten für den Klimawandel zukunftsfähig umgestaltet.