Vergabe Planungsleistungen
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat vergibt die
Planungsleistungen laut Vergabeverfahren, über eine Bruttoangebotssumme in Höhe
von 261.244,97 Euro, an das Büro Planstatt Senner GmbH, Überlingen. Bis zum
Zugang des Zuwendungsbescheides wird der Auftrag nur stufenweise bis zur
Leistungsphase 3 (=Entwurfsplanung) freigegeben.
Sachverhalt
In seiner Sitzung am 26.07.2023 hat der Gemeinderat der Stadt Bühl für das vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) geförderte Projekt „Zukunftsfähige Weiterentwicklung historischer Stadtgarten“ Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt und die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung beauftragt.
Das Projekt wurde in die Förderung „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ aufgenommen und als förderfähig eingestuft, ein endgültiger Zuwendungsbescheid liegt derzeit noch nicht vor.
Die Maßnahme umfasst die Planungen im
Bereich des Brunnenbeckens mit anschließender Nutzung des Grauwassers zur
Bewässerung des alten Baumbestands, die Entsiegelung von Wegen und die
Neugestaltung der Fläche in Richtung Eisenbahnstraße. Durch die Herstellung von
weiteren Aufenthaltsbereichen wie z.B. einer Sitzgruppe beim Kriegerdenkmal
sowie einer weiteren Öffnung
mit Zugangs- und Aufenthaltsmöglichkeit
entlang der Bühlot, wird die Aufenthaltsqualität für die Bürger auch
hinsichtlich des Klimawandels deutlich erhöht.
In den Randbereichen wird eine Begrünung mit
klimaangepassten, biodiversen Pflanzen vorgesehen. Baumpflanzungen sind
ebenfalls einzuplanen.
Die Gesamtaufgabe umfasst
- Konkretisierung des
Planungskonzeptes/Freianlagenplanung, Kostenberechnung
- Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt
- Technische Ausrüstung
- Genehmigungsverfahren Wasserrecht
Zur Suche eines fachtechnischen
Ingenieurbüros ist eine europaweite Ausschreibung, das sogenannte
VgV-Verfahren, erforderlich. Es handelt sich um ein
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem öffentlichen Teilnahmewettbewerb nach
Vergabeverordnung (VgV). Dieser wurde mit öffentlicher Bekanntmachung im
EU-Amtsblatt am 14.09.2023 eröffnet. Nach erfolgter Vorauswahl fand am
18.01.2024 der Verhandlungstermin statt, in dem sich die in die engere Wahl
gekommenen Planungsbüros vorstellen konnten. Die Wertung erfolgte im Verhältnis
30% Preis und 70% Leistungskriterien. Das Ergebnis der Gesamtpunktzahl kann der
Anlage 1 entnommen werden. Hiernach soll der Planungsauftrag an das Büro
Planstatt Senner GmbH, Überlingen erteilt werden.
Die Bearbeitung der oben genannten Leistungen ist in mehreren Stufen vorgesehen. Grundlage ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die durch notwendige „Besondere Leistungen“ ergänzt wird.
In der ersten Stufe ist die Freianlagenplanung bzw. Vervollständigung der Vorplanung und Erstellung der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung als Grundlage für das Herbeiführen der Investitionsentscheidung erforderlich (Leistungsphase 1 bis 3 lt. HOAI). Die technische Ausrüstung soll als Vor- und Entwurfsplanung für die wassertechnischen Anlagen, den Betrieb des Brunnens und der Nutzung des Grauwassers erfolgen.
Bei positiver Entscheidung und Zusage der Förderstelle wird die Planung weitergeführt. Sollte kein Förderbescheid bei der Stadt eingehen, wird die Bearbeitung an diesem Punkt zunächst beendet.
Geplant
ist, dem Gemeinderat Mitte 2024 die Ergebnisse dieser Planung und Untersuchung
vorzulegen. Es besteht damit eine belastbare Entscheidungsgrundlage, um Anfang
2025 mit der Baumaßnahme zu beginnen.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Die Maßnahme ist unter Investitionsauftrag I55106600000 (S. 391 d.
Beratungsentwurfs zum Haushaltsplan 2024) aufgeführt. Das Gesamtvolumen beträgt
rund 2.000.000 Euro.
Es kann mit Zuwendungen aus dem Bundesförderprogramm „Anpassung urbaner
Räume an den Klimawandel“ in Höhe von bis zu 1.229.100 Euro gerechnet werden.
Klimatische
Auswirkungen
Mit der Vergabe und der daraus resultierenden Umsetzung des Förderprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ wird der Stadtgarten für den Klimawandel zukunftsfähig umgestaltet.