Beschlussvorschlag
Der Klima- und Umweltausschuss beschließt, dass das beigefügte Konzeptpapier „Eigentümerziele im Stadtwald Bühl“ die Interessenslage der Stadt Bühl im Hinblick auf die Planungen zum Forsteinrichtungswerk 2025 – 2034 beschreibt und die Grundlage für die planerische Tätigkeit des Forsteinrichters sein soll.
Der Vorschlag der Höheren Forstbehörde zum Forsteinrichtungswerk 2025 – 2034 ist dem Ausschuss zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorzulegen.
Sachverhalt
Gemäß § 50 Landeswaldgesetz ist das Forsteinrichtungswerk als
periodischer Betriebsplan alle zehn Jahre aufzustellen. Der bisherige
Betriebsplan läuft Ende dieses Jahres aus. Somit steht der Stadtwald Bühl im
Jahr 2025 zur Erneuerung der Forsteinrichtung an. Die Forsteinrichtung dient
der mittelfristigen Steuerung und Kontrolle des Forstbetriebes und besteht aus:
- der Waldinventur
- der Überprüfung des Vollzugs und der
Waldentwicklung der vergangenen zehn Jahre
- und der Forstbetriebsplanung für die kommenden
zehn Jahre.
Für die Durchführung der Forsteinrichtungsarbeiten und als Basis für die
weitere Bewirtschaftung des Stadtwaldes sollen im Vorlauf zur Forsteinrichtung
die Eigentümerziele gemeinsam festgelegt werden. Deshalb hat die Bühler
Betriebsleitung des Kreisforstamtes Rastatt in Zusammenarbeit mit dem
städtischen Forstbetrieb das beigefügte Konzeptpapier „Eigentümerziele im
Stadtwald Bühl“ erarbeitet. Die Verwaltung schlägt vor, dass die hier
dargestellten Ziele als Arbeitsgrundlage für die Forsteinrichtung 2025
vereinbart werden.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Die Ziele der Forsteinrichtung haben wesentlichen Einfluss auf die Erlössituation des Forstbetriebes.
Klimatische
Auswirkungen
Die Waldbewirtschaftung in den kommenden 10 Jahren hat wesentlichen Einfluss auf die klimatische Situation in Bühl.