Beschlussvorschlag
1. Der Klima- und Umweltausschuss nimmt das am
20. Februar 2024 von den Kassenprüfern erstellte Prüfungsprotokoll zur Kenntnis
und bestätigt die Entlastung der Verwaltung für die Kassenbuchführung.
Das Kassenbuch der Jagdgenossenschaft im
Jahr 2023/24
schloss ab mit Einnahmen in Höhe von 21.903,14 €,
die Ausgaben betrugen 13.758,02 €,
das Jahresergebnis 2023/24 wird somit auf einen Gewinn
festgestellt in Höhe von 8.145,12 €.
Der Kassenstand der Jagdgenossenschaft Bühl
betrug zum 01.04.2023 62.966,74 €
und zum 20.02.2024 71.111,86 €.
Darin enthalten ist die Mindestrücklage in Höhe von 50.000,00 €.
Der die Mindestrücklage übersteigende Anteil der Kassen-
mittel beträgt zum 31.03.2024 insgesamt 21.111,86 €,
und darf unter Beachtung des gefassten
Beschlusses
bedarfsgerecht verwendet werden für
- Maßnahmen im Rahmen der Bühler Schwarzwildkonzeption
Die Mindestrücklage von 50.000,00 € darf dabei nicht unterschritten
werden.
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2. Zu Rechnungsprüfern i.S.v. § 11 Ziffer 3c der Satzung der Jagdgenossenschaft Bühl werden die Herren
Manfred Graf
Dominik Merz
Klaus Dietsche
ab dem 01. April 2024 für die Dauer von sechs Jahren bestellt.
Sachverhalt
Am 05. März 2018 fand eine
Sitzung der Jagdgenossenschaft Bühl statt, in der unter anderem
beschlossen wurde, dem Gemeinderat die Verwaltung der Jagdgenossenschaft
für sechs Jahre zu übertragen. Dabei hat der Gemeinderat die Aufgaben des
Jagdvorstandes gemäß
§ 11 der Jagdgenossenschaftssatzung zu übernehmen. In der Praxis werden die
wichtigen Jagdangelegenheiten vom Klima- und Umweltausschuss (KUA) entschieden
und sämtliche Geschäfte der Jagdgenossenschaft werden von der Verwaltung
geführt. Zu den Aufgaben gehören u. a. das Haushalts-, Kassen- und
Rechnungswesen sowie Entscheidungen über die Verwendung des Reinertrages.
Jahresabschluss, Ergebnis des Kassenbuchs:
Bei Einnahmen von 21.903,14 € und Ausgaben von 13.758,02 € entstand im
Wirtschaftsjahr 2023 (Jagdjahr: 01.04. – 31.03.) ein Gewinn von 8.145,12 €. Das
Jahr verlief planmäßig ohne größere Ausgaben. Die Einnahmen setzen sich aus den
Jagdpachtpachteinnahmen und den Nutzungsentgelten für die Wildkammer zusammen.
Bei den Ausgaben handelt es sich um die ausbezahlten
Schwarzwild-Abschussprämien an die Jäger, die Unterhaltungs- und Betriebskosten
für die Wildkammer, die Anschaffungskosten für einen Abfallkühlcontainer sowie
den Personalkostenersatz an die Stadt Bühl für die Verwaltung der
Jagdgenossenschaft.
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Kassenprüfung:
Die Kassenprüfung wurde durch die mit Beschluss des damaligen WLUA vom
19. November 2018 bestellten Kassenprüfern Herr Manfred Graf und Herr Dominik
Merz am 20. Februar 2024 durchgeführt. Das Protokoll der Kassenprüfer ist der
Vorlage beigefügt. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.
Der Kassenstand hat am Prüfungstag 71.111,86 € betragen. Die Zielvorgabe
der Jagdgenossenschaftsversammlung, den Bestand der Rücklage auf 50.000,00 € zu
halten, ist auch im Berichtsjahr erreicht worden. Die Rücklage dient zur
Sicherheit für eventuelle höhere nicht vorgesehene Ausgaben oder schwindende
Einnahmen.
Verwendung
des Reinertrages:
Gemäß dem Beschluss der Versammlung der Jagdgenossenschaft Bühl vom 05.
März 2018 wird der Reinertrag aus der Jagdnutzung der Stadt Bühl zweckgebunden
zur Verfügung gestellt. Abzüglich der Mindestrücklage von 50.000,00 € beträgt
derzeit der übersteigende Anteil der Kassenmittel 21.111,86 €.
Wie in den Vorjahren schlägt die Verwaltung vor, dass ein Teil des die
Mindestrücklage übersteigenden Guthabens wieder für die Umsetzung der vom
damaligen WLUA am 12. November 2012 beschlossenen Maßnahmen zur Bühler Schwarzwildkonzeption verwendet werden soll.
Die Verwaltung empfiehlt derzeit sonst keine weiteren Auskehrungsbeschlüsse zu
fassen.
Bestellung von Rechnungsprüfern:
Der Klima- und Umweltausschuss ist gem. § 11 Ziffer 3 c der Satzung der Jagdgenossenschaft Bühl für die offizielle Bestellung von Rechnungsprüfern zuständig. Die Versammlung der Jagdgenossen hat am 05. Februar 2024 als Empfehlung beschlossen, dafür die Jagdgenossen:
Herr Manfred Graf
Herr Dominik Merz
Herr Klaus Dietsche
ab dem 01. April 2024 für die Dauer von sechs Jahren zu bestellen.
Dem Vorschlag sollte so gefolgt werden. Diese Herren haben aktuell mündlich wiederholt, dass sie damit einverstanden sind.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Durch den
Auskehrungsbeschluss bei Punkt „Verwendung des Reinertrags“ kommt es bei der
Jagdgenossenschaft Bühl im Wirtschaftsjahr 2024/2025 (01.04.2024 bis
31.03.2025) zu Ausgaben in Höhe von ca. 2.000 €.
Im städtischen Haushalt kommt es zu keinen finanziellen Auswirkungen.
Klimatische
Auswirkungen
Keine Auswirkungen.