Betreff
Jagdgenossenschaft Bühl; Jahresabschluss 2023
Vorlage
2024/035
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

 

1.    Der Klima- und Umweltausschuss nimmt das am 20. Februar 2024 von den Kassenprüfern erstellte Prüfungsprotokoll zur Kenntnis und bestätigt die Entlastung der Verwaltung für die Kassenbuchführung.

 

Das Kassenbuch der Jagdgenossenschaft im Jahr 2023/24
schloss ab mit Einnahmen in Höhe von                                              21.903,14 €,
die Ausgaben betrugen                                                                        13.758,02 €,
das Jahresergebnis 2023/24 wird somit auf einen Gewinn
festgestellt in Höhe von                                                                         8.145,12 €.

 

Der Kassenstand der Jagdgenossenschaft Bühl
betrug zum 01.04.2023                                                                        62.966,74 €
und zum 20.02.2024                                                                            71.111,86 €.

 

Darin enthalten ist die Mindestrücklage in Höhe von                          50.000,00 €.

 

Der die Mindestrücklage übersteigende Anteil der Kassen-

mittel beträgt zum 31.03.2024 insgesamt                                           21.111,86 €,

 

und darf unter Beachtung des gefassten Beschlusses

bedarfsgerecht verwendet werden für

- Maßnahmen im Rahmen der Bühler Schwarzwildkonzeption

 

Die Mindestrücklage von 50.000,00 € darf dabei nicht unterschritten werden.

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2.    Zu Rechnungsprüfern i.S.v. § 11 Ziffer 3c der Satzung der Jagdgenossenschaft Bühl werden die Herren

 

Manfred Graf

Dominik Merz

Klaus Dietsche

 

ab dem 01. April 2024 für die Dauer von sechs Jahren bestellt.

 


Sachverhalt

 

Am 05. März 2018 fand eine Sitzung der Jagdgenossenschaft Bühl statt, in der unter anderem

beschlossen wurde, dem Gemeinderat die Verwaltung der Jagdgenossenschaft für sechs Jahre zu übertragen. Dabei hat der Gemeinderat die Aufgaben des Jagdvorstandes gemäß
§ 11 der Jagdgenossenschaftssatzung zu übernehmen. In der Praxis werden die wichtigen Jagdangelegenheiten vom Klima- und Umweltausschuss (KUA) entschieden und sämtliche Geschäfte der Jagdgenossenschaft werden von der Verwaltung geführt. Zu den Aufgaben gehören u. a. das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie Entscheidungen über die Verwendung des Reinertrages.

 

Jahresabschluss, Ergebnis des Kassenbuchs:

Bei Einnahmen von 21.903,14 € und Ausgaben von 13.758,02 € entstand im Wirtschaftsjahr 2023 (Jagdjahr: 01.04. – 31.03.) ein Gewinn von 8.145,12 €. Das Jahr verlief planmäßig ohne größere Ausgaben. Die Einnahmen setzen sich aus den Jagdpachtpachteinnahmen und den Nutzungsentgelten für die Wildkammer zusammen. Bei den Ausgaben handelt es sich um die ausbezahlten Schwarzwild-Abschussprämien an die Jäger, die Unterhaltungs- und Betriebskosten für die Wildkammer, die Anschaffungskosten für einen Abfallkühlcontainer sowie den Personalkostenersatz an die Stadt Bühl für die Verwaltung der Jagdgenossenschaft.

 

 

 

 

 

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Kassenprüfung:

Die Kassenprüfung wurde durch die mit Beschluss des damaligen WLUA vom 19. November 2018 bestellten Kassenprüfern Herr Manfred Graf und Herr Dominik Merz am 20. Februar 2024 durchgeführt. Das Protokoll der Kassenprüfer ist der Vorlage beigefügt. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

 

Der Kassenstand hat am Prüfungstag 71.111,86 € betragen. Die Zielvorgabe der Jagdgenossenschaftsversammlung, den Bestand der Rücklage auf 50.000,00 € zu halten, ist auch im Berichtsjahr erreicht worden. Die Rücklage dient zur Sicherheit für eventuelle höhere nicht vorgesehene Ausgaben oder schwindende Einnahmen.

 

Verwendung des Reinertrages:

Gemäß dem Beschluss der Versammlung der Jagdgenossenschaft Bühl vom 05. März 2018 wird der Reinertrag aus der Jagdnutzung der Stadt Bühl zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Abzüglich der Mindestrücklage von 50.000,00 € beträgt derzeit der übersteigende Anteil der Kassenmittel 21.111,86 €.

 

Wie in den Vorjahren schlägt die Verwaltung vor, dass ein Teil des die Mindestrücklage übersteigenden Guthabens wieder für die Umsetzung der vom damaligen WLUA am 12. November 2012 beschlossenen Maßnahmen zur Bühler Schwarzwildkonzeption verwendet werden soll. Die Verwaltung empfiehlt derzeit sonst keine weiteren Auskehrungsbeschlüsse zu fassen. 

 

Bestellung von Rechnungsprüfern:

 

Der Klima- und Umweltausschuss ist gem. § 11 Ziffer 3 c der Satzung der Jagdgenossenschaft Bühl für die offizielle Bestellung von Rechnungsprüfern zuständig. Die Versammlung der Jagdgenossen hat am 05. Februar 2024 als Empfehlung beschlossen, dafür die Jagdgenossen:

 

Herr Manfred Graf

Herr Dominik Merz

Herr Klaus Dietsche

 

ab dem 01. April 2024 für die Dauer von sechs Jahren zu bestellen.

 

Dem Vorschlag sollte so gefolgt werden. Diese Herren haben aktuell mündlich wiederholt, dass sie damit einverstanden sind.

 

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

 

Durch den Auskehrungsbeschluss bei Punkt „Verwendung des Reinertrags“ kommt es bei der Jagdgenossenschaft Bühl im Wirtschaftsjahr 2024/2025 (01.04.2024 bis 31.03.2025) zu Ausgaben in Höhe von ca. 2.000 €.

 

Im städtischen Haushalt kommt es zu keinen finanziellen Auswirkungen.

 


Klimatische Auswirkungen

 

Keine Auswirkungen.