Betreff
Beschluss der Haushaltssatzung 2024 (Berichtigung Verpflichtungsermächtigungen) und des Wirtschaftsplans EB Breitbandnetz
Vorlage
2024/047
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt die (hinsichtlich der Höhe der Verpflichtungsermächtigungen berichtigte) Haushaltssatzung 2024 sowie den korrigierten Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Breitbandnetz.

 


Sachverhalt

 

Der Gemeinderat hat am 20. März 2024 die Haushaltssatzung 2024 und die Wirtschaftspläne 2024 der beiden Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung“ und „Breitband“ beschlossen. In § 3 der Haushaltssatzung sind die Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre enthalten. In der Beschlussvorlage vom 20. März 2024 wurde versehentlich nur die Höhe der Verpflichtungsermächtigungen für das kommende Jahr 2025 von 6.597.000 € ausgewiesen. Richtigerweise muss hier der gesamte Betrag der Verpflichtungsermächtigungen für die Planung auch der folgenden Jahre, dies sind insgesamt 19.167.000 € ausgewiesen werden. Diese Berichtigung wird mit dem vorliegenden Beschluss vorgenommen.

 

Die Höhe der gesamten Verpflichtungsermächtigungen und wie sie sich auf die einzelnen Jahre verteilen, war auch schon auf der Seite 2 der Anlage zur Vorlage vom 20. März 2024 richtig dargestellt (siehe auch vorliegende Seite 2), trotzdem muss aus formalen Gründen der Beschluss nochmals gefasst werden.

 

In der Satzung des Eigenbetriebs Breitbandnetz war korrekterweise unter Ziffer 1.3 ein Jahresfehlbetrag für 2024 i.H.v. 455.600 € ausgewiesen. Im daran anschließenden Erfolgsplan, welcher maschinell aus SAP heraus erzeugt wurde, war jedoch noch ein höherer Fehlbetrag von 475.600 € ausgewiesen. Dies resultierte aus einer zu hohen Darstellung der Zinsaufwendungen (150.000 € anstelle 130.000 €) und zog sich im Finanzplan bis zur veranschlagten Änderung des Finanzierungsmittelbestandes durch.

 

In der nun vorliegenden korrigierten Fassung wurde das Zahlenwerk des Erfolgs- und Finanzplans entsprechend den korrekten Werten der Satzung angepasst.

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

 

je nach Haushaltsvollzug.

 


Klimatische Auswirkungen

 

keine Auswirkungen.