Beschlussvorschlag
Der Technische
Ausschuss erteilt die sanierungsrechtliche Genehmigung für den Abbruch eines
Anbaus, den Einbau von drei Gauben zum Ausbau des Dachgeschosses sowie den
Neubau einer Doppelgarage, Karl-Reinfried-Straße 14, 77815 Bühl, Flst.Nr. 728
und nimmt die Information zum gemeindlichen Einvernehmen zur Kenntnis.
Sachverhalt
Das Bauvorhaben
liegt innerhalb des Sanierungsgebietes „Südlicher Stadteingang“.
Bei dem bestehenden
Gebäude Karl-Reinfried-Straße 14 handelt es sich um ein zweigeschossiges
Wohnhaus mit Walmdach. Zur Schaffung einer weiteren Wohneinheit soll der
bestehende Anbau an der Westseite des Gebäudes abgerissen und das Dachgeschoss
durch den Einbau von drei Gauben ausgebaut sowie ein Balkon im Obergeschoss
errichtet werden. Die Fenster werden ausgetauscht. Die Wohneinheit im Ober- und
Dachgeschoss wird über den bestehenden Hauseingang erschlossen. Über die
geplante Terrasse ist die zweite Wohneinheit im Erdgeschoss separat zugänglich.
Des Weiteren soll eine Doppelgarage mit Zufahrt von der Oberweierer Straße
errichtet sowie zwei zusätzliche Stellplätze hergestellt werden.
Die vorliegende
Planung berücksichtigt den Regelungskatalog zum städtebaulichen Rahmenplan
„Südlicher Stadteingang“ (i. d. F. vom 19. Februar 2021) wie folgt:
·
Art und Maß
der baulichen Nutzung sowie Bauweise:
Die durch den Regelungskatalog festgelegten Vorgaben zur Art der baulichen
Nutzung (Wohngebiet) sowie zur Bauweise (offen) verändern sich gegenüber dem
Bestand nicht, die Vorgaben zum Maß der Nutzung (GRZ 0,4) werden eingehalten.
·
Gebäudehöhe
Der städtebauliche Rahmenplan legt
für den betroffenen Straßenabschnitt der Karl-Reinfried-Straße eine Wandhöhe
von 7 m fest. Die Wandhöhe des Bestandsgebäudes beträgt 6,65 m und
bleibt durch das Bauvorhaben unverändert.
·
Dachform:
Der städtebauliche Rahmenplan legt als Dachform „Satteldach“ mit einer
Dachneigung von mindestens 35° fest. Mit dem Bauvorhaben wird das Dachgeschoss
lediglich ausgebaut: Das Walmdach des Bestandsgebäudes wird um Gauben und
Dachflächenfenster ergänzt, d. h. die Dachform des Bestandgebäudes bleibt
erhalten; somit steht die Festlegung der Dachform „Satteldach“ durch den
städtebaulichen Rahmenplan dem Bauvorhaben nicht entgegen.
·
Freiraumstruktur
Das Bauvorhaben berücksichtigt die im
städtebaulichen Rahmenplan dargestellten Durchgrünungslinien und beschränkt
sich auf die Grundstücksbereiche, welche außerhalb der zu sichernden und somit
von baulichen Anlagen freizuhaltenden Grünflächen liegen.
Die geplante
Begrünung des Garagendaches entspricht den städtebaulichen Zielen.
Das Bauvorhaben
entspricht insgesamt den Vorgaben des städtebaulichen Rahmenplanes
„Sanierungsgebiet Südlicher Stadteingang“.
Nach Prüfung durch
die Abteilung Baurecht ist das Vorhaben gemäß § 34 BauGB genehmigungsfähig.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
keine
Klimatische
Auswirkungen
keine