II. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt entsprechend der
Anlage die Bildung von Budgetresten für das Haushaltsjahr 2014.
I. Sachverhalt:
Die im
Haushaltsplan enthaltenen Planansätze gelten grundsätzlich nur für das
jeweilige Haushaltsjahr. Zum 01.01.2012 erfolgte bei der Stadt Bühl die
Umstellung nach dem neuen kommunalen Haushaltsrecht auf der Basis einer
kaufmännischen Rechnungslegung. Der Haushaltsplan 2012 wurde erstmals nach den
Grundsätzen der neuen kommunalen Doppik aufgestellt. Aus der kameralen Rechnung
2011 wurden wegen der Umstellung keine Ausgabereste in das neue System
übernommen.
Nicht in Anspruch
genommene Ansätze können auch nach dem neuen Haushaltsrecht als Budgetreste auf
das Folgejahr übertragen werden. Nach den Bestimmungen der
Gemeindehaushaltsverordnung (§ 21 Abs.1 GemHVO) bleiben Ansätze im Bereich der
investiven Auszahlungen (Finanzhaushalt) bis zum zweiten vollen Jahr nach
wesentlicher Fertigstellung der Maßnahme verfügbar. Ermächtigungen für
Aufwendungen (Ergebnishaushalt) und Auszahlungen (Finanzhaushalt) können ganz
oder teilweise für übertragbar erklärt werden (§21 II GemHVO). Für die
Übertragung von weiteren Mitteln ins Folgejahr ist die Bildung von Budgetresten
erforderlich.
Die Ausgabereste
haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:
Kameral |
Jahr |
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Verwaltungshaushalt |
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Vermögenshaushalt |
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2004 |
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242.103,35 € |
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3.484.047,54 € |
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2005 |
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238.841,04 € |
|
4.412.327,67 € |
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2006 |
|
238.726,95 € |
|
4.819.585,13 € |
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2007 |
|
371.298,13 € |
|
5.052.358,66 € |
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2008 |
|
292.786,29 € |
|
3.742.242,16 € |
|
2009 |
|
228.849,35 € |
|
5.314.507,24 € |
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2010 |
|
246.013,92 € |
|
5.323.605,49 € |
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2011 |
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keine Ausgabereste (Umstellung auf NKHR) |
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Doppisch |
Jahr |
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Ergebnishaushalt |
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Investive Ausgaben |
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2012 |
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237.048,01 € |
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2.214.793,20 € |
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2013 |
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435.931,91 € |
|
6.645.779,72 € |
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2014 |
|
153.282,07 € |
|
6.493.836,54 € |
Bei den Investitionsausgaben sind größere Beträge vor allem für bis zum
Jahresende 2014 nicht abgeflossene Finanzmittel im Bereich Straßenbau (rd.
2.450 T€), für die Sanierung des Rathaus II (rd. 1.200 T€), bei den
Sanierungsgebieten (rd. 680 T€), für die Sanierung der
Aloys-Schreiber-Schule (rd. 303 T€), für Brandschutzmaßnahmen in der
Bachschlossschule (rd. 265 T€) sowie für den Erwerb von Fahrzeugen im
Bauhof (rd. 255 T€) vorgesehen. Ein großer Teil der Beträge ist im 1.
Halbjahr 2015 bereits verbraucht worden.
Im Ergebnishaushalt resultieren allein 75 T€ auf dringend noch zu
erarbeitende Flucht- und Rettungspläne nach Brandschutzvorschriften. In den
Bereichen Technische Betriebe, Schulen, Kulturförderung und
Kinder-/Jugend-/Familienhilfe sowie bei den Globalmitteln der Ortsverwaltungen
handelt es sich weitgehend um noch nicht durch Aufträge gebundene Restmittel
des letzten Haushaltsjahres. Für die Mittel des Partnerschaftskomitees sowie
für die Globalmittel bestanden bereits im kameralen Rechnungswesen
Übertragbarkeitsvermerke.
In der Anlage sind alle Beträge aufgelistet, die als Budgetermächtigung
ins Folgejahr übertragen werden sollen.
Nach den doppischen Grundsätzen können im neuen Haushaltsrecht neben den
sog. Pflichtrückstellungen z.B. im Bereich Altersteilzeit oder Nachsorge von
Abfalldeponien auch noch weitere Aufwandsrückstellungen gebildet werden
(§ 41 Abs. 2 GemHVO). Dies betrifft insbesondere Unterhaltungsmaßnahmen,
die im Haushaltsjahr zwar fest vorgesehen waren, aber bis zum Jahresende nicht
durchgeführt wurden (unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen). Für sämtliche
Maßnahmen des abgelaufenen Haushaltsjahres, die noch im ersten Halbjahr des
Folgejahres – also bis 30.06.2015 - abgeschlossen und abgerechnet wurden,
werden im Rahmen des bilanziellen Jahresabschlusses 2014 freiwillige
Rückstellungen in Höhe von insgesamt 407 T€ gebildet. Eine Auflistung der
einzelnen Rückstellungsbeträge ist der Vorlage beigefügt.
Der
Gemeinderat beschließt entsprechend der Anlage die Bildung von Budgetresten
für das Haushaltsjahr 2014.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut
Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: