Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange
II. Beschlussvorschlag:
Der
Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister die im Sachverhalt abgedruckte
Stellungnahme an die Stadt Baden-Baden abzugeben.
I. Sachverhalt:
Der
Gemeinderat der Stadt Baden-Baden hat am 20.07.2015 beschlossen, den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Fachmarktzentrum Cité“ zu ändern. Mit
Schreiben vom 29.07.2015 wurde die Stadt Bühl aufgefordert hierzu eine
Stellungnahme abzugeben.
Zur
Vorgeschichte:
Das
Verfahren zur Errichtung eines Fachmarktzentrums wurde 2003/2004 durchgeführt.
Beantragt wurden 22.900 m² Verkaufsfläche. Im Rahmen der für die Ersterrichtung
dieses Vorhabens notwendigen Raumverordnungs- und Zielabweichungsverfahren
wurde als Ergebnis festgestellt, dass die Errichtung und der Betrieb eines
Fachmarktzentrums mit den nachfolgend genannten Voraussetzungen und den
Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen.
Ausschnitt
aus der Raumordnerischen Beurteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom
09.03.2004:
Diese Beurteilung ergeht unter folgenden
Voraussetzungen:
1.
Die maximal zulässige Verkaufsfläche
beträgt 17.900 m²
2.
Zulässig sind die nachfolgend genannten
Sortimente mit den jeweils zulässigen maximalen Verkaufsflächen
Sortiment |
Verkaufsfläche
in m² |
Nahrungs- und Genussmittel Drogerieartikel Bekleidung/Wäsche Schuhe/Lederwaren Sportbekleidung/-geräte Elektrowaren Baby-Artikel Möbel/Hausrat/Leuchten Zwischensumme Diverse Sortimente auf kleineren Teilflächen im SB-Warenhaus Gesamtverkaufsfläche |
3.000 600 4.000 800 400 2.900 1.000 3.800 16.500 1.400 17.900 |
...
- 2 -
3.
Im angrenzenden Bebauungsplan
„Französische Cité“, Teilbereich II, Kaserne“ setzt die Stadt Baden-Baden ein
Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO fest und schließt Einzelhandel mit
zentrenrelevanten und nahversorgungsrelevanten Sortimenten gem. der Anlage zum
Einzelhandelserlass aus.
Ziel des
nun vorliegenden Änderungsverfahrens ist die Erhöhung der Verkaufsfläche auf
19.700 m². Diese Erweiterung soll innerhalb der bestehenden baulichen Anlage
erfolgen. Geplant ist, die Flächen für Dienstleistungen und Gastronomie
(insbesondere Spielhalle und Diskotheken, etc.) zu verkleinern, um die Flächen
für den Einzelhandel entsprechend zu vergrößern.
Mit
dieser angestrebten Veränderung wird eindeutig die erste Planung eines
Fachmarktzentrums, welches der Nahversorgung mit zentrenrelevanter
Angebotspalette mit großem Flächenbedarf dienen sollte, in Frage gestellt. Die
vorliegende Planung assoziiert ein Fachmarktzentrum mit großer
Innenstadtrelevanz, welche beim Vorhaben 2004 ausgeschlossen werden sollte,
auch für die benachbarten Mittelzentren.
Um eine
möglichst große Flexibilität bzgl. der Verkaufsflächen zu erzielen und damit
potenziellen Mietveränderungen offen gegenüber stehen zu können, ist eine
Flexibilisierung der
Verkaufsflächenfestsetzungen einiger im Fachmarktzentrum vorhandener Sortimente
im Bebauungsplan vorgesehen. Lediglich für den Sortimentsbereich Möbel,
Hausrat, Leuchten ist eine Verringerung der maximal möglichen Verkaufsfläche
geplant.
Vergleich zwischen geplanten VK und VK-Obergrenze
Sortimente
|
Bestand |
Flächen |
Angestrebte |
Abgestimmte VK-Erweiterung |
Vorschlag für B-Plan
Festsetzung |
Nahrungs-
und Genussmittel |
3.000 |
3.000 |
3.800 |
+ 800 |
3.800 |
div.
Sortimente aus |
1.400 |
1.106 |
2.000 |
+ 600 |
2.000 |
Drogeriewaren
/ Gesundheit |
600 |
600 |
1.100 |
+ 500 |
1.100 |
Bekleidung
/ Wäsche |
4.000 |
6.892 |
8.800 |
+ 2.000 |
6.000 |
Schuhe
/ Lederwaren |
800 |
1.220 |
1.700 |
+ 700 |
1.500 |
Sportbekleidung
und -geräte |
400 |
1.115 |
1.500 |
+ 500 |
900 |
Elektrowaren |
2.900 |
3.023 |
3.200 |
+ 300 |
3.200 |
Babyartikel |
1.000 |
658 |
1.800 |
+ 800 |
1.800 |
Möbel,
Hausrat, Leuchten |
3.800 |
854 |
2.500 |
- 1.300 |
2.500 |
Quelle:
GMA-Aufstellung 2015 |
Erläuterung:
Angestrebte B-Plan Festsetzung = vom Investor beantragte Flächen
Abgestimmte VK-Erweiterung = nach Vorgesprächen mit RP, RVMO, Einzelhandel und IHK mögliche Erweiterungen ohne raumordnerische Restriktionen.
...
- 3 -
Aus Sicht
der Stadt Bühl haben diese Planungsabsichten trotz bereits erfolgter
Reduzierung der geplanten Verkaufsflächenerweiterungen dennoch Auswirkungen auf
das ausgewogene städtebauliche Gefüge. Sortimente,
wie Bekleidung und Schuhe, sind nicht nur einfach zentrenrelevant, sondern
prägen das Einkaufsangebot einer Innenstadt.
Aufgrund
dieser Tatsache empfiehlt die Verwaltung dem Gemeinderat den Oberbürgermeister
zu ermächtigen, die im Folgenden abgedruckte Stellungnahme abzugeben:
Der Oberbürgermeister
Stadtverwaltung Baden-Baden
Fachbereich Planen und Bauen
Fachgebiet Stadtplanung
76520 Baden-Baden
3.
September 2015
Bebauungsplan „Fachmarktzentrum Cité - 1. Änderung“
Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden sowie der
Träger öffentlicher Belange
Sehr
geehrte Damen und Herren,
sicherlich
haben sich in den letzten 10 Jahren die Anforderungen an Einzelhandelsflächen
verändert.
Dennoch
erscheint die Veränderung der Nutzungsstruktur von 17.900 m² Verkaufsfläche auf
19.700 m² Verkaufsfläche zu Lasten einer Reduzierung der 6.800 m² Fläche für
Komplementärnutzungen (Gastronomie/Spielhallen ...) aus Sicht der
raumordnerischen Grundsätze nicht gerechtfertigt.
Es ist
nicht nachzuvollziehen, warum die raumordnerische Beurteilung von 2004 mit
einer klaren Vorgabe für raumordnerisch „unschädliche“ Verkaufsflächen seine
Gültigkeit verliert. Eine Vergrößerung der Verkaufsfläche kann nicht dadurch
begründet sein, dass die möglichen Umsatzverlagerungen nicht im
prognostizierten Umfang eingetreten sind. Mit dem in den letzten 10 Jahren
veränderten Kaufverhalten (Onlinehandel), welches in den „klassischen“
Gutachten keine Berücksichtigung findet, ist hier über eine Veränderung der
Prozentzahl hinsichtlich der Beeinträchtigung durch große, gut erreichbare Einkaufszentren
für die Innenstädte unbedingt nachzudenken.
...
- 4 -
Zwar wird
mit der vorliegenden Planung bereits auf die im Rahmen des Gutachtens
geforderte Reduzierung der Erweiterung der Verkaufsflächen eingegangen, dennoch
bedeutet die Umsatzverteilungsquote von 4 - 5 % bei Schuhen/Lederwaren, 5 - 6 %
bei Bekleidung, ein Eingriff in die Angebotsstruktur der Stadt Bühl.
Für den
Bereich Elektro wurde keine Umverteilungsquote ermittelt. Dieser Wert ist
nachzuholen, um auch hier eine Abschätzung für die Auswirkung der Innenstadt
Bühl vornehmen zu können.
Hinzu
kommt, dass sich die errechneten Umverteilungsquoten wohl nur auf die
Erweiterungsflächen beziehen; genannt sei hier das Beispiel Schuhe/Lederwaren:
Bei bei einer geplanten VK von 800 m² im Jahre 2003 wurde eine
Umverteilungsquote von 5 % errechnet.
In den nun
vorliegenden Unterlagen wird diese mit 4 - 5 % angegeben, bei einer
Verkaufsflächenerweiterung von 700 m². Ähnlich sieht es für den Bereich
Bekleidung aus. Auch hier wurde 2003 von einer Quote von 5 % ausgegangen. Die
Quote im vorliegenden Änderungsverfahren ist bei einer
Verkaufsflächenerweiterung von 2.000 m² weiter mit 5 - 6 % angegeben.
Aufgrund
dieser Daten ist die Stadt Bühl der Auffassung, dass die Erweiterung der
Verkaufsflächen nicht den Zielen der Raumordnung entspricht und das
Beeinträchtigungsverbot verletzt ist. Mit den geplanten Veränderungen wird der
Anteil der zentrenrelevanten Sortimente von 55 % auf 77,5 % in der Cité
deutlich erhöht. Diese Werte deuten darauf hin, dass der Charakter der Cité
dann zu einem großen Einkaufszentrum wird.
Einen durch
den vorhandenen Fachmarkt bereits bestehenden Kaufkraftabfluss beeinträchtigt
die Stadt Bühl in der Wahrung der Funktionsfähigkeit ihrer zentralörtlichen
Versorgungsaufgabe. Nach Durchsicht der nun im Detail vorliegenden Unterlagen
fordert die Stadt Bühl, dass die Verkaufsflächen für zentrenrelevante
Sortimente nicht verändert wird.
Aufgrund
der Bedeutung des Vorhabens behalte ich mir vor, im Rahmen der Offenlage eine
ergänzende Stellungnahme abzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Hubert Schnurr
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
||
Ja |
Nein |
Enthalten |
|
|
Anlagenverzeichnis: