Betreff
Satzung der Stadt Bühl über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Bühl - Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES),
Beschlusss der Neufassung
Vorlage
VO/213/2015
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Neufassung der Sat-zung der Stadt Bühl über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Bühl – Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES).

 


I. Sachverhalt:

Der Großteil der Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr werden in Bühl wie im Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg vorgesehen von Ehrenamtlichen in deren Freizeit geleistet. Das Feuerwehrgesetz stellt sicher, dass den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen durch den Feuerwehrdienst keine finanziellen Nachteile entstehen dürfen. Der Gemeinderat der Stadt Bühl hat zuletzt in der Sitzung vom 4. Juni 2008 die derzeit geltende Fassung der Feuerwehrentschädigungssatzung verabschiedet.

 

Im Rahmen der Erstellung des Maßnahmenpaketes zur Förderung des Eh-renamtes bei der Freiwilligen Feuerwehr wurde vorgeschlagen in § 1 der Sat-zung den Entschädigungssatz für die Auslagen der Aktiven von 12,-- € auf 13,-- € je Einsatz zu erhöhen und die zusätzliche Entschädigung für ehrenamtlich tätige Angehörige die über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten anzupassen. Die Gesamtkosten für die Änderungen belaufen sich auf ca. 13.150,00 €. Hiervon entfallen allein auf die Entschädigung für die Einsätze 7.500,00 €.

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: