Betreff
Förderung des Ehrenamtes bei der Freiwilligen Feuerwehr Bühl
Vorlage
VO/214/2015
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt das in der Anlage beigefügte Maßnahmenpaket zur Förderung des Ehrenamtes bei der Freiwilligen Feuerwehr Bühl. Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsplan 2016 bereitzustellen

 


I. Sachverhalt:

Wie alle Feuerwehren hat auch die Freiwillige Feuerwehr Bühl in den letzten Jahren einen Rückgang der Aktiven bzw. eine Stagnation zu verzeichnen. Dem gegenüber stieg die Zahl der Einsätze und der Aufgaben.

 

 

 

 

Ursachen hierfür sind die gestiegenen Anforderungen an das Feuerwehrehrenamt, die zunehmende berufliche Belastung verbunden mit der gesunkenen Bereitschaft für ein ehrenamtliches Engagement, gleich welcher Art.

 

Aus der Diskussion über die Situation der Feuerwehr und den Problemen bei der Gewinnung von neuen Ehrenamtsträgern bzw. der zunehmenden Belastung der vorhandenen ehrenamtlichen Kräfte wurde eine Arbeitsgruppe gegründet mit dem Ziel Möglichkeiten für die Förderung des Ehrenamtes bei der Freiwilligen Feuerwehr Bühl zu finden. Die Leitung der Arbeitsgruppe hatte Herr Bürgermeister Jokerst.

 

Die Ehrenamtlichen tragen bei der Freiwilligen Feuerwehr Bühl weiterhin die Hauptlast bei der Durchführung der Aus- und Fortbildung und bei den Einsätzen. Vergleichbare Feuerwehren anderer Großen Kreisstädte verfügen über weitaus mehr hauptamtliche Kräfte als Bühl mit einem hauptamtlichen Kommandanten, zwei Gerätewarten, zwei geringfügig Beschäftigten und einem FSJ’ler. Die Feuerwehr legt Wert darauf, dass auch weiterhin das Ehrenamt im Mittelpunkt stehen soll. Um das Ehrenamt bei der Freiwilligen Feuerwehr etwas attraktiver zu machen und vor allem die Wertschätzung des Engagements der Aktiven zu erhöhen wurden folgende Vorschläge von der Arbeitsgruppe erarbeitet und mit der Feuerwehr abgestimmt:

 

 

1.            Verbesserung der Anerkennung in der Bevölkerung

Trotz des allgemein hohen Ansehens von Feuerwehrleuten bei diversen Umfragen haben die Aktiven immer wieder Akzeptanzprobleme, sei es am Arbeitsplatz bei Kollegen und Arbeitgeber, wenn sie wegen Einsätzen fehlen

oder auch in der Bevölkerung, wenn sich diese z. B. über die Lautstärke der Einsatzfahrzeuge beklagen. Für die Motivation der täglichen Arbeit ist deren Anerkennung ein unerlässlicher Motivationsfaktor. Neben dem aktuellen Maßnahmenpaket in der Anlage muss vor allem die konstante Würdigung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Auge behalten werden.

 

2.            Verbesserung der Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten

Wie angeführt soll das ehrenamtliche Engagement weiter im Mittelpunkt stehen. Lediglich die Funktionsträger erhalten eine jährliche Entschädigung. Für die Einsätze wird eine pauschale Entschädigung  von bisher 12,00 € bezahlt. Zusätzlich geht 1,00 € in den Feuerwehrfonds des Aktiven. Lohnersatz fällt in der Regel nur bei sehr langen Einsätzen an, wenn Feuerwehrangehörige aufgrund der langen Belastung dem Arbeitsplatz fern bleiben müssen. Ansonsten werden Feuerwehreinsätze in der Freizeit gefahren. Seitens der Freiwilligen Feuerwehr Bühl wurde ein Arbeitspapier vorgelegt wie die ehrenamtlichen Funktionsträger künftig entschädigt werden sollen. Details dieser Regelung können der Anlage und der separaten Vorlage der Neufassung der Satzung der Stadt Bühl über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Bühl entnommen werden. Mehrkosten ca. 13.150,-- €. Ein erheblicher Teil der Mehrkosten für die Einsätze in Höhe von 7.150,-- € wird über die Kostenersätze wieder erwirtschaftet.

 

3.            Feuerwehrbonuskarte

Bereits seit 2009 gibt es die Feuerwehrbonuskarte. Der Feuerwehrangehörige und seine Familienmitglieder sind von der Jahresgebühr für Entleihungen in der Mediathek befreit. Im Schwarzwaldbad erhalten sie den Sozialtarif, bei städtischen Veranstaltungen im Bürgerhaus die Familienpassermäßigung. Mit Ausnahme der Gebühr in der Mediathek haben die übrigen Leistungen durch die Gebührenstruktur im Schwimmbad und die fehlende Reservierungsmöglichkeit von Plätzen im Bürgerhaus nicht die gewünschte Wirkung erzielt.

Die Feuerwehr möchte an der Bonuskarte festhalten. Die Leistungen und Anforderungen an die Bonuskarte wurden neu gefasst.

 

4.            Feuerwehrfonds

Seit 2009 wird für alle Aktiven, die an mindestens 10 Proben oder Einsätzen teilnehmen ein Grundbetrag von 80,-- €/Jahr + 1,-- € pro Einsatz auf ein Sparbuch einbezahlt. Das Sparbuch wird bei Beendigung des aktiven Dienstes ausbezahlt. Voraussetzung sind mind. fünf Jahre aktiver Feuerwehrdienst. Kosten pro Jahr ca. 13.000,-- €, keine Mehrkosten durch das Maßnahmenpaket.

 

5.            Pressearbeit

Mittlerweile wurde die Homepage der Stadt Bühl mit der Homepage der Freiwilligen Feuerwehr verknüpft.

Die diesjährigen Jubiläen fünf Jahre Kinderfeuerwehr und 40 Jahre Jugendfeuerwehr wurden entsprechend gewürdigt und durch eine Beteiligung der Freiwilligen Feuerwehr beim Zwetschgenfest auch öffentlichkeitswirksam präsentiert.

Zusätzlich ist eine weitere Pressearbeit zur Arbeit der Feuerwehrangehörigen oder Werbeaktionen vorgesehen.

 

 

Die Mehrkosten des gesamten Maßnahmenpakets belaufen sich auf ca.

24.900,-- €/Jahr.

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: