Betreff
Zuschuss an die Sportvereinigung Neusatz 1949 e.V. für Heizungserneuerung, Übernahme einer Bürgschaft für ein Darlehen
Vorlage
VO/234/2015
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

a.    Die Sportvereinigung Neusatz 1949 e.V. erhält zu den Kosten der Erneuerung ihrer Heizungsanlage sowie Warmwasseraufbereitung im Clubhaus einen Zuschuss von 15 % der voraussichtlichen förderfähigen Gesamtkosten von 57.553 € in Höhe von maximal 8.633 €.

b.    Die Stadt übernimmt die Ausfallbürgschaft gem. § 765 ff. BGB für ein Darlehen über 30.000 €.

 

 


I. Sachverhalt:

Die Sportvereinigung Neusatz 1949 e.V. ist eine feste Größe im sportlich geprägten Vereinsleben in Bühl. Schon vor Jahren hat der Verein unter erheblichen Eigenleistungen sein Clubhaus umgebaut, den Umkleidebereich erweitert sowie die Sanitäranlagen erneuert.

 

Nun soll auch die inzwischen völlig veraltete Heizungsanlage erneuert werden. Die unwirtschaftlich arbeitende und auch unzureichend funktionierende Elektroheizung (Nachspeicher-Heizkörper und Warmwasseraufbereitung) soll durch ein modernes Luft-Wärmepumpensystem ersetzt werden, das sowohl den Heiz- als auch den Duschbedarf hinreichend und dabei umweltschonend abdeckt. Der Verein hat sich hierzu ein fachmännisch erstelltes Angebot geben lassen und plant, die Installationsarbeiten auch bei dieser Maßnahme weitgehend in Eigenleistung zu erbringen.

 

          Beim Badischen Sportbund wurde über die veranschlagten Kosten von rd. 72 Tsd. € ein Zuschussantrag gestellt, in denen Eigenleistungen im Wert von rd. 15 Tsd. € enthalten sind. Das Vorhaben wurde vom Sportbund inzwischen baufachlich geprüft und als zuschussfähig eingestuft mit förderfähigen Kosten in Höhe von 57.553,00 €. Ein Zuschuss wurde dabei grundsätzlich für das Jahr 2017 in Aussicht gestellt, allerdings noch nicht bewilligt. Der Sportbund hat jedoch bereits den vorzeitigen Baubeginn bewilligt, damit das Vorhaben noch vor dem Winter abgeschlossen werden kann.

 

          Der Verein bittet nun die Stadt um Unterstützung des Vorhabens durch die Gewährung eines Investitionszuschusses über 15 % der Gesamtkosten sowie die Übernahme einer Bürgschaft für ein Darlehen zur Finanzierung der Maßnahme. Der Verein geht von einem Kreditbedarf über 30.000 € aus, u.a. um die Finanzierung bis zur Gewährung des Sportbund-Zuschusses zu überbrücken.

 

Die Maßnahme stellt sich in der Gesamtfinanzierung wie folgt dar:

 

Geplante Maßnahmekosten lt. Verein:                                           72.000,- €

davon Eigenleistungen                                                                      14.500,- €

 

Vom Badischen Sportbund anerkannte Kosten:                           57.553,- €

möglicher Zuschuss des Sportbundes 30%                                  17.266,- €

Zuschuss der Stadt Bühl, max. Obergrenze (15%)                        8.633,- €

Notwendige finanzielle Eigenmittel des Vereins                           31.634,- €

                                                                                                                          

 

Die Eigenmittel sollen zu einem großen Teil aus bereits vorhandenen Rücklagen sowie Spenden aufgebracht werden.

 

         

         

           

 

Zuschussgewährung:

Da die Maßnahme noch nicht vollständig umgesetzt ist und deshalb keine endgültigen Kosten abgerechnet werden können, kann die Zuschussgewährung zunächst nur als Obergrenze ausgesprochen werden. Eine Zuschussauszahlung erfolgt erst nach vollständiger Durchführung der Maßnahme, die endgültige Festsetzung des Zuschusses erst nach der Abnahme durch den Sportbund.

 

Es wird daher vorgeschlagen, der Abrechnung des Badischen Sportbundes zu folgen und einen Investitionszuschuss über 15 % der vom Sportbund anerkannten Gesamtkosten zu gewähren, das entspricht der Hälfte des Sportbund-Zuschusses. Die notwendigen Mittel hierfür stehen als Budgetrest aus dem Vorjahr im THH 4 – Förderung des Sports unter AS4210 –Investitions­zuschüsse (S. 293) zur Verfügung.

 

 

Bürgschaftsübernahme:

Der Verein bittet um Übernahme einer Ausfallbürgschaft gem. § 765 ff. BGB durch die Stadt für ein Darlehen in Höhe von 30.000 €. Das Darlehen hat folgende Konditionen:

 

30.000 € mit 1,1 % Zins fest für 3 Jahre Laufzeit, danach vollständige Tilgung (endfällig) zum 30.08.2018

 

Die Bürgschaftsübernahme könnte erfolgen mit der Maßgabe, den Sportbundzuschuss bei Auszahlung sofort zur Tilgung des Darlehens einzusetzen.

 

Die Stadt hat in ähnlichen Fällen bereits derartige Bürgschaften übernommen. Für die Übernahme der Bürgschaft ist eine Ausnahmegenehmigung beim Regierungspräsidium Karlsruhe einzuholen. In den bisherigen Fällen wurde die Genehmigung regelmäßig erteilt.

 

 

 

 

 

 


 

 


Anlagenverzeichnis: