II. Beschlussvorschlag:
a.
Die Sportvereinigung Neusatz 1949 e.V.
erhält zu den Kosten der Erneuerung ihrer Heizungsanlage sowie
Warmwasseraufbereitung im Clubhaus einen Zuschuss von 15 % der
voraussichtlichen förderfähigen Gesamtkosten von 57.553 € in Höhe von maximal
8.633 €.
b.
Die Stadt übernimmt die Ausfallbürgschaft
gem. § 765 ff. BGB für ein Darlehen über 30.000 €.
I. Sachverhalt:
Die Sportvereinigung Neusatz 1949 e.V. ist eine feste Größe im sportlich
geprägten Vereinsleben in Bühl. Schon vor Jahren hat der Verein unter
erheblichen Eigenleistungen sein Clubhaus umgebaut, den Umkleidebereich
erweitert sowie die Sanitäranlagen erneuert.
Nun
soll auch die inzwischen völlig veraltete Heizungsanlage erneuert werden. Die
unwirtschaftlich arbeitende und auch unzureichend funktionierende
Elektroheizung (Nachspeicher-Heizkörper und Warmwasseraufbereitung) soll durch
ein modernes Luft-Wärmepumpensystem ersetzt werden, das sowohl den Heiz- als
auch den Duschbedarf hinreichend und dabei umweltschonend abdeckt. Der Verein
hat sich hierzu ein fachmännisch erstelltes Angebot geben lassen und plant, die
Installationsarbeiten auch bei dieser Maßnahme weitgehend in Eigenleistung zu
erbringen.
Beim Badischen Sportbund
wurde über die veranschlagten Kosten von rd. 72 Tsd. € ein Zuschussantrag
gestellt, in denen Eigenleistungen im Wert von rd. 15 Tsd. € enthalten sind.
Das Vorhaben wurde vom Sportbund inzwischen baufachlich geprüft und als
zuschussfähig eingestuft mit förderfähigen Kosten in Höhe von 57.553,00 €. Ein
Zuschuss wurde dabei grundsätzlich für das Jahr 2017 in Aussicht gestellt,
allerdings noch nicht bewilligt. Der Sportbund hat jedoch bereits den
vorzeitigen Baubeginn bewilligt, damit das Vorhaben noch vor dem Winter
abgeschlossen werden kann.
Der Verein bittet nun die
Stadt um Unterstützung des Vorhabens durch die Gewährung eines
Investitionszuschusses über 15 % der Gesamtkosten sowie die Übernahme einer
Bürgschaft für ein Darlehen zur Finanzierung der Maßnahme. Der Verein geht von
einem Kreditbedarf über 30.000 € aus, u.a. um die Finanzierung bis zur
Gewährung des Sportbund-Zuschusses zu überbrücken.
Die
Maßnahme stellt sich in der Gesamtfinanzierung wie folgt dar:
Geplante
Maßnahmekosten lt. Verein: 72.000,-
€
davon
Eigenleistungen 14.500,-
€
Vom
Badischen Sportbund anerkannte Kosten: 57.553,- €
möglicher
Zuschuss des Sportbundes 30% 17.266,-
€
Zuschuss der Stadt Bühl,
max. Obergrenze (15%) 8.633,- €
Notwendige
finanzielle Eigenmittel des Vereins 31.634,-
€
Die
Eigenmittel sollen zu einem großen Teil aus bereits vorhandenen Rücklagen sowie
Spenden aufgebracht werden.
Zuschussgewährung:
Da
die Maßnahme noch nicht vollständig umgesetzt ist und deshalb keine endgültigen
Kosten abgerechnet werden können, kann die Zuschussgewährung zunächst nur als
Obergrenze ausgesprochen werden. Eine Zuschussauszahlung erfolgt erst nach
vollständiger Durchführung der Maßnahme, die endgültige Festsetzung des
Zuschusses erst nach der Abnahme durch den Sportbund.
Es
wird daher vorgeschlagen, der Abrechnung des Badischen Sportbundes zu folgen
und einen Investitionszuschuss über 15 % der vom Sportbund anerkannten
Gesamtkosten zu gewähren, das entspricht der Hälfte des Sportbund-Zuschusses. Die notwendigen Mittel hierfür stehen als
Budgetrest aus dem Vorjahr im THH 4 – Förderung des Sports unter AS4210
–Investitionszuschüsse (S. 293) zur Verfügung.
Bürgschaftsübernahme:
Der Verein bittet um
Übernahme einer Ausfallbürgschaft gem. § 765 ff. BGB durch die Stadt für ein
Darlehen in Höhe von 30.000 €. Das Darlehen hat folgende Konditionen:
30.000 € mit 1,1 % Zins
fest für 3 Jahre Laufzeit, danach vollständige Tilgung (endfällig) zum
30.08.2018
Die
Bürgschaftsübernahme könnte erfolgen mit der Maßgabe, den Sportbundzuschuss bei
Auszahlung sofort zur Tilgung des Darlehens einzusetzen.
Die Stadt hat in
ähnlichen Fällen bereits derartige Bürgschaften übernommen. Für die Übernahme
der Bürgschaft ist eine Ausnahmegenehmigung beim Regierungspräsidium Karlsruhe
einzuholen. In den bisherigen Fällen wurde die Genehmigung regelmäßig erteilt.
Anlagenverzeichnis: