a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
b) Satzungsbeschluss
II. Beschlussvorschlag:
a)
Der Gemeinderat beschließt die vorgebrachten
Stellungnahmen unter Abwägung öffentlicher und privater Belange gemäß der in
Anlage 1 aufgeführten Stellungnahmen der Verwaltung.
b)
Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung
des Bebauungsplanes „Riedbosch“ mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen
Bauvorschriften und Begründung vom 29. September 2015 als zusammengefasste
Satzung.
I. Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 2. Juli 2014 hat der Gemeinderat der Stadt Bühl die
Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Riedbosch“ im vereinfachten
Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen. Zudem fasste der Gemeinderat den
Beschluss, den Bezugspunkt für ein Einzelhaus auf dem Grundstück Flst.Nr. 4291
in Altschweier gegenüber dem Straßenniveau um 50 cm anzuheben, ohne dabei die
Grundzüge der Planung zu berühren, und auf dieser Basis den Entwurf
auszuarbeiten und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB zu hören.
Mit Schreiben vom 7. Juli 2015 wurden vier Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange angeschrieben. Davon gaben vier Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange eine Rückmeldung, zwei mit und zwei ohne
Anregungen. Die Offenlage erfolgte vom 6. Juli 2015 bis 6. August 2015. Während
dieser Zeit wurden keine privaten Stellungnahmen vorgebracht. Alle mit
Anregungen eingegangenen Stellungnahmen wurden mit einer Stellungnahme der
Verwaltung versehen und unter Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.
Neben redaktionellen Änderungen wurden durch die Stellungnahmen des
Landratsamtes Rastatt, Untere Naturschutzbehörde, artenschutzrechtlich relevante
Auflagen für die FFH-geschützte Zauneidechse als schriftliche Festsetzungen in
den Bebauungsplan aufgenommen. Demnach sind vor einer Bautätigkeit Fristen zum
Freiräumen und Freihalten des Baugrundstückes einzuhalten.
Ferner wurde der Hinweis der Stadtwerke Bühl GmbH zur Gewährleistung der
Löschwasserversorgung für das Plangebiet in die Hinweise zum Bebauungsplan
aufgenommen.
Mit den Änderungen bleiben die Grundzüge der Planung unberührt, so dass
der Satzungsbeschluss auf der Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanes vom
29. September 2015 gefasst werden kann.
...
- 2 -
Der Ortschaftsrat Altschweier hat diesen Tagesordnungspunkt am 13.
Oktober 2015 mehrheitlich (2 Stimmenthaltungen) beschlossen.
Der Technische Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die vorgebrachten
Stellungnahmen unter Abwägung öffentlicher und privater Belange gemäß der in
Anlage 1 aufgeführten Stellungnahmen der Verwaltung zu beschließen.
Zudem empfiehlt der Technische Ausschuss dem Gemeinderat, die 2.
Änderung des Bebauungsplanes „Riedbosch“ mit textlichen Festsetzungen,
Örtlichen Bauvorschriften und Begründung vom 29. September 2015 als
zusammengefasste Satzung zu beschließen.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: