Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes „Riedbosch“ in Bühl-Altschweier,
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
VO/238/2015
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

a)      Der Gemeinderat beschließt die vorgebrachten Stellungnahmen unter Abwägung öffentlicher und privater Belange gemäß der in Anlage 1 aufgeführten Stellungnahmen der Verwaltung.

 

b)      Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Riedbosch“ mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung vom 29. September 2015 als zusammengefasste Satzung.

 

 


I. Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 2. Juli 2014 hat der Gemeinderat der Stadt Bühl die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Riedbosch“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen. Zudem fasste der Gemeinderat den Beschluss, den Bezugspunkt für ein Einzelhaus auf dem Grundstück Flst.Nr. 4291 in Altschweier gegenüber dem Straßenniveau um 50 cm anzuheben, ohne dabei die Grundzüge der Planung zu berühren, und auf dieser Basis den Entwurf auszuarbeiten und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu hören.

 

Mit Schreiben vom 7. Juli 2015 wurden vier Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Davon gaben vier Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange eine Rückmeldung, zwei mit und zwei ohne Anregungen. Die Offenlage erfolgte vom 6. Juli 2015 bis 6. August 2015. Während dieser Zeit wurden keine privaten Stellungnahmen vorgebracht. Alle mit Anregungen eingegangenen Stellungnahmen wurden mit einer Stellungnahme der Verwaltung versehen und unter Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.

 

Neben redaktionellen Änderungen wurden durch die Stellungnahmen des Landratsamtes Rastatt, Untere Naturschutzbehörde, artenschutzrechtlich relevante Auflagen für die FFH-geschützte Zauneidechse als schriftliche Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen. Demnach sind vor einer Bautätigkeit Fristen zum Freiräumen und Freihalten des Baugrundstückes einzuhalten.

 

Ferner wurde der Hinweis der Stadtwerke Bühl GmbH zur Gewährleistung der Löschwasserversorgung für das Plangebiet in die Hinweise zum Bebauungsplan aufgenommen.

 

Mit den Änderungen bleiben die Grundzüge der Planung unberührt, so dass der Satzungsbeschluss auf der Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanes vom 29. September 2015 gefasst werden kann.

 

 

...


- 2 -

 

 

Der Ortschaftsrat Altschweier hat diesen Tagesordnungspunkt am 13. Oktober 2015 mehrheitlich (2 Stimmenthaltungen) beschlossen.

 

Der Technische Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die vorgebrachten Stellungnahmen unter Abwägung öffentlicher und privater Belange gemäß der in Anlage 1 aufgeführten Stellungnahmen der Verwaltung zu beschließen.

 

Zudem empfiehlt der Technische Ausschuss dem Gemeinderat, die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Riedbosch“ mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung vom 29. September 2015 als zusammengefasste Satzung zu beschließen.

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: