a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und sonsti-gen Träger öffentlicher Belange
b) Satzungsbeschluss
II. Beschlussvorschlag:
a) Der Gemeinderat beschließt die vorgebrachten Anregungen unter
Abwägung öffentlicher und privater Belange gemäß den in Anlage 1 aufgeführten
Stellungnahmen der Verwaltung.
b) Der Gemeinderat beschließt den Entwurf zur 3. Änderung,
Ergänzung und Teilaufhebung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Süd“ in
Bühl-Neusatz mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und der
Begründung mit Umweltbericht vom 28.
September 2015 und den öffentlich-rechtlichen Vertrag als
zusammengefasste Satzung.
I. Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 01 Juli 2015 hat der Gemeinderat der Stadt Bühl die Verwaltung beauftragt, für die 3. Änderung, Ergänzung und Teilaufhebung Bebauungsplan „Gewerbegebiet Süd“ eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu hören.
Mit Schreiben vom 13. Juli 2015 wurden 6 Behörden und Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Davon gaben 3 eine Rückmeldung, 2 mit und 1 ohne Anregung. Die Offenlage erfolgte vom 13. Juli 2015 bis einschließlich 13. August 2015. Während dieser Zeit wurden keine Anregungen von der Öffentlichkeit eingereicht. Alle eingegangenen Anregungen sind mit einer Stellungnahme der Verwaltung versehen und unter Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.
Aufgrund der eingereichten Stellungnahmen wurden keine grundlegenden Änderungen, mehr vorgenommen, lediglich die Hinweise zum Thema Bahnanlagen und Löschwasser ergänzt. Daher wird der Bebauungsplan in der Fassung vom 28. September 2015 zum Satzungsbeschluss vorgelegt.
Der Ortschaftsrat Neusatz hat
diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 13. Oktober 2015 einstimmig
beschlossen.
Der
Technische Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die vorgebrachten Anregungen
unter Abwägung öffentlicher und privater Belange gemäß den in Anlage 1
aufgeführten Stellungnahmen der Verwaltung zu beschließen.
Ebenso
empfiehlt der Technische Ausschuss dem Gemeinderat, die 3. Änderung, Ergänzung
und Teilaufhebung Bebauungsplan „Gewerbegebiet Süd“ mit textlichen
Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung vom 28. September 2015, sowie den öffentlich-rechtlichen Vertrag
als zusammengefasste Satzung zu beschließen.
Oberbürgermeister
Schurr wurde bereits am 01. Juli 2015 vom Gemeinderat ermächtigt, den
öffentlich-rechtlichen Vertrag zu unterzeichnen.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: