II. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines
Intergierten Klimaschutzkonzeptes. Hierfür soll unter mehreren unabhängigen,
erfahrenen und qualifizierten Fachbüros eine beschränkte Ausschreibung
durchgeführt werden. Des Weiteren werden die notwendigen Mittel im Haushalt
2016 bereitgestellt.
I. Sachverhalt:
Schon lange bevor 1990 die erste Konferenz zur Klima- und Biodiversität
in Rio stattfand, hat die Stadt Bühl die Notwendigkeit eines umweltgerechten
und umweltverträglichen Handelns erkannt. Bereits seit 30 Jahren ist die Stadt
in den Bereichen Umweltschutz, Energiemanagement, nachhaltige Investitionen in
der Gebäudeunterhaltung und beim Neubau, in der Umweltbildung und -erziehung
aktiv.
Diese seit
Jahren in den politischen Beschlüssen verankerte Zielsetzung soll nun weiter
ausgebaut werden. Mit Hilfe des Klimaschutzkonzeptes sollen nun auch
Bürgerinnen und Bürger angeregt werden, diesen Weg intensiv zu beschreiten und
helfen, die Stadt Bühl langfristig zu einer „Null-Emissions-Stadt“
zu führen.
Themen wie
Energieeffizienz, Energieeinsparung und erneuerbare Energien spielen hier eine
große Rolle, um wesentliche Fortschritte auf dem Weg in die Zukunft zu
erzielen.
Ein
wichtiger Begleiter auf diesem Weg ist das vom Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) ins Leben gerufene Förderprogramm zur
Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKK). Dieses geförderte
gesamtstädtische Energiekonzept soll aufrütteln und helfen Konzepte zu
entwickeln, den Energieverbrauch und damit den Ausstoß von CO2
deutlich und nachhaltig zu senken. Es dient als strategische
Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für künftige Klimaschutzaktivitäten.
Gefördert
werden Klimaschutzkonzepte, welche möglichst alle klimarelevanten Bereiche
abdecken, u.a. sind dies
·
Kommunale
Liegenschaften
·
Straßenbeleuchtung
·
private
Haushalte
·
Gewerbe,
Handel und Dienstleistungen (GHD)
·
Industrie
·
Verkehr
(Mobilität)
·
sowie
Abwasser und Abfall
Sinnvoll
und effektiv ist es, die Erstellung eines solchen Integrierten
Klimaschutzkonzeptes in Zusammenarbeit mit einem unabhängigen, erfahrenen und
qualifizierten Fachbüro durchzuführen.
...
- 2 -
Ein IKK zeigt den
verantwortlichen Entscheidungsträgern in der Kommune auf, welche technischen
und wirtschaftlichen Potenziale (Erneuerbare Energien, Energieeffizienz,
-einsparung) zur Minderung von Treibhausgasen bestehen und welche Maßnahmen der
Gemeinde zur Verfügung stehen, um kurz-, mittel- und langfristig die
Energieverbräuche zu senken.
Der Zuschussgeber legt bei
der Erstellung eines IKK sehr viel Wert auf die frühzeitige Beteiligung aller
relevanten Akteure, z. B. der Politik, der Wirtschaft, der Vereine und
insbesondere aller Bürgerinnen und Bürger. Hier liegt ein hohes Potenzial,
Planungen von Anfang an transparent und kooperativ zu gestalten.
Zwischenergebnisse sollten öffentlich präsentiert und das weitere Vorgehen mit
allen Beteiligten diskutiert und abgestimmt werden.
Erfahrungsgemäß
erstreckt sich der Zeitraum, in welchem ein IKK erstellt wird über zehn bis
zwölf Monate. Die Reichweite der zu treffenden Maßnahmen beträgt ca. zehn bis
fünfzehn Jahre.
Vor dem
Hintergrund, dass im Gemeinderat die Nachfrage nach einem für die Stadt Bühl sinnvollem IKK immer wieder gestellt
wurde, hat die Verwaltung vorbehaltlich der Entscheidung im Gemeinderat zum
Förderjahr 2016 vorbeugend im März diesen Jahres den Antrag auf Förderung eines IKK gestellt. Mit Schreiben vom 03.09.2015 erhielt nun die Stadt die Mitteilung
(Zuschussbescheid), dass wir mit einer Förderung zur Aufstellung eines IKK
rechnen können.
Von den
geplanten zuwendungsfähigen Kosten i. H. v. rund 110.000,-- € für die
Erstellung eines IKK bekäme die Stadt Bühl demnach eine Förderung von 65 %,
dies sind rund 71.000,-- €. Kosten für Raummieten sind nicht zuwendungsfähig.
Daher sollten hierfür noch ca. 10.000,-- € zusätzlich eingeplant werden.
Mit dem
Bekenntnis für die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes und dessen
Verabschiedung entstehen für die Kommunen folgende bevorzugte
Fördermöglichkeiten:
a)
Für
die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes (ab 2017)
-
Klimaschutzmanager/in
3 Jahre mit 65 % der Personalkosten
+ 20.000 Euro für
Öffentlichkeitsarbeit
+ 200.000 Euro für
Investitionen (z.B. Gebäude)
b)
Nachhaltige Mobilität (Planung +
Investitionen)
c)
Weitere
Konzepte (Planung)
Anpassung an den Klimawandel,
Gebäudesanierung,
Quartiersentwicklung,
Bürgerbeteiligungsprozesse, etc.
...
- 3 -
Des
Weiteren gibt es im Bereich „Energie und Klimaschutz“ über 800 verschiedene
Förderprogramme, welche einfacher oder mit besseren Konditionen genutzt werden
können. Zum Beispiel bietet das Klimaschutzplus-Programm vom Land eine
Förderquotenerhöhung von 5 %, sofern ein Klimaschutzkonzept vorliegt.
Die
Auftragsvergabe an ein Büro muss gemäß den Förderrichtlinien nach den Kriterien
der VOL/A durchgeführt werden.
Aufgrund
der Tatsache, dass die Stadt Bühl die Förderzusage für die Erstellung des IKK
hat und vor dem Hintergrund, dass durch dieses Konzept viele Fördertüren
leichter aufgehen können, hat sich die Verwaltung entschieden im Vorgriff auf
die HH-Beratungen 2016 dem Gemeinderat die Vergabe des Klimaschutzkonzeptes
vorzulegen.
Zur
Realisierung des Klimaschutzkonzeptes ist es erforderlich, im Haushalt 2016,
die notwendigen Mittel bereitzustellen. Hierzu schlägt die Verwaltung folgende
Ansätze vor:
2016 Ausgaben: 120.000 Euro
Einnahmen: 56.000
Euro
2017 Einnahmen: 15.000 Euro
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
||
Ja |
Nein |
Enthalten |
|
|
Anlagenverzeichnis: