Betreff
Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze im Jahr 2016, Satzungsbeschluss
Vorlage
VO/263/2015
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

          Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Hebesatz-Satzung.

 

 


I. Sachverhalt:

Die Hebesätze der sogenannten Realsteuern, das sind die Grundsteuer und die Gewerbesteuer, wurden in Bühl erstmals ab dem Jahr 2012 außerhalb der Haushaltssatzung in einer eigenen Hebesatz-Satzung festgesetzt. Die Hebesatz-Satzung gilt im Unterschied zur Haushaltssatzung nicht nur vom 01.01. bis zum 31.12. des Jahres, sondern fortdauernd bis zu einer nächsten Änderung. Auch für die Hebesatz-Satzung gilt dabei, dass die Hebesätze immer für ein ganzes Jahr ab dem 01.01. gelten und Änderungen (Erhöhungen) der Hebesätze nur bis zum 30.06. eines Jahres rückwirkend für das laufende Jahr möglich sind.

Die in der Vergangenheit beschlossenen Änderungen der Hebesätze sind aus folgender Tabelle ersichtlich:

Jahr                                                   Grundsteuer                      Gewerbesteuer

                                                           A                  B             

1974 bis ’77                                   200               200                          330

1978 und ’79                                   -                    -                              350

1980                                                  -                    -                              320

1983                                                220               220                            -

1992                                                250               250                            -

1996                                                270               270                            -

2001                                                  -                  290                            -

2010                                                290               320                            -     
2012                                                290               320                          350

2014                                                320               350                          -

Vorschlag 2016                           335               375                          375

Landesdurchschnitt 2015

20–50.000 Einwohner:                336               379                          363

 

Die Realsteuerhebesätze lagen viele Jahre in Bühl deutlich unter dem Landesdurchschnitt, hierauf hat auch die GPA in ihren letzten Berichten wiederholt hingewiesen. Seit dem Jahr 2012 werden die Realsteuerhebesätze nun Schritt-für -Schritt dem jeweiligen Landesdurchschnitt angenähert.

Die Verwaltung schlägt daher folgende, in der Klausurtagung des Gemeinderats  am 15.11.2015 vorberatenen Hebesatzänderungen vor:

          Grundsteuer A     von 320 v.H.                  auf neu:                                      335 v.H.
          Grundsteuer B     von 350 v.H.                  auf neu:                                      375 v.H.

          Gewerbesteuer    von 350 v.H.                  auf neu:                                      375 v.H.

Das Aufkommen bei der Grundsteuer A, die für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke erhoben wird, liegt derzeit bei etwa 113 Tsd. € und dürfte durch die Erhöhung um etwa 5 Tsd. € ansteigen. Die Anhebung um 15 Hebesatzpunkte stellt bezogen auf den Einzelfall eine Erhöhung um rd. 5% dar. Der weitaus größte Anteil der Bescheide sind Kleinbeträge unterhalb von 10,- €.

Das Aufkommen bei der Grundsteuer B, die für bebaute bzw. bebaubare Grundstücke erhoben wird, liegt derzeit bei etwa 4,7 Mio. € und dürfte durch die Erhöhung um etwa 330 Tsd. € ansteigen. Die Anhebung um 25 Hebesatzpunkte stellt bezogen auf den Einzelfall eine Erhöhung um rd. 7% dar. Die Auswirkung erstreckt sich bei der Grundsteuer auf alle Einwohner relativ gleichmäßig, da nicht nur Haus- oder Grundstückseigentümer die Grundsteuer bezahlen sondern regelmäßig auch Mieter über ihre Betriebskostenabrechnungen belastet werden. Gewerbebetriebe zahlen ebenso für ihre eigenen bzw. gemieteten Anwesen Grundsteuer.

Die Änderung des Hebesatzes wirkt sich in folgenden Beispielfällen (nicht repräsentativ) so aus:

Einfamilienhaus, 15 Jahre alt                                         Grundsteuerbetrag:

Grundstücksgröße ca. 350 m²                                                 bisher rd. 230,- €

Wohnfläche ca. 120 m²                                                                  neu rd.246,- €

Mehrfamilienwohnhaus, 12 Wohnungen, ca. 40 Jahre alt

Grundstücksgröße ca. 1.350 m²                                          bisher rd. 2.080,- €

Wohnfläche ca. 800 m²                                                              neu rd. 2.225,- €

Mehrbelastung je Wohnung (bei gleicher Größe)                       jährlich 12,- €

Verwaltungsgebäude, 12 Jahre alt                                  Grundsteuerbetrag:

Grundstücksgröße ca. 4.000 m²                                          bisher rd. 2.890,- €

Nutzfläche ca. 800 m²                                                                neu rd. 3.092,- €

 

Das Aufkommen der Gewerbesteuer für das Jahr 2016 liegt bei prognostizierten 21 Mio. € und dürfte durch die Erhöhung um etwa 1,5 Mio. € ansteigen. Die Anhebung um 25 Hebesatzpunkte stellt bezogen auf den Einzelfall eine Erhöhung um rd. 7% dar.

Die erwarteten Mehreinnahmen belaufen sich aus der Anhebung der Hebesätze auf insgesamt rd. 1,8 Mio. € für das Haushaltsjahr 2016, die vollständig – ohne jeglichen Umlagenabzug – in Bühl verbleiben. Sowohl in die Berechnung der Gewerbesteuerumlage als auch der Finanzausgleichs- und der Kreisumlage fließen landesweit gültige und gleich hohe Vergleichs-Hebesätze ein, so dass die Mehreinnahmen aus einer Hebesatzerhöhung stets in der hebeberechtigten Kommune verbleiben.

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: